Vorschlag einer parlamentarischen Geschäftsordnung

    Vorschlag einer parlamentarischen Geschäftsordnung

    Werte Abgeordnete,

    es wird höchste Zeit, dass sich dieses hohe Haus eine Geschäftsordnung gibt, hierzu mein Vorschlag:

    "Geschäftsordnung des Volkskongresses

    §1 Rechtmäßige Mitglieder des Volkskongresses sind alle gewählten Volksvertreter und die weiteren durch die Verfassung bestimmten Mitglieder.

    §2 Der Volkskongress (VK) wählt aus seiner Mitte mit Mehrheit für die Zeit der Legislaturperiode den Volkskongresspräsidenten (VKP) als Vorsitzenden des Volkskongresses.
    §2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
    §2b Der VKP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des VK und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
    §2c Der VKP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung das Rederecht entziehen, einen Ordnungsruf erteilen und bei weiterer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld oder den Ausschluss von der Debatte verhängen.

    §3 Der VK tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede-, initiativ- und abstimmungsberechtigt.
    §3a Die Redezeit ist für jeden Beitrag auf 5 Minuten begrenzt (100 Zeilen pro Posting).

    §4 Abstimmungen leitet der VKP ein, sie dauern, wenn nicht anders beantragt, 120 Stunden oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.

    §5 Abstimmungen und Wahlen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag mindestens eines Mitgliedes des VK geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung vom VKP mit einer Frist von 6 Stunden erfragt werden.

    §6 Der VKP muss vor der Einleitung einer Sachabstimmung die Debatte nach einer ausreichenden Diskussionszeit (mindestens 72 Stunden) für beendet erklären und den endgültigen Text allen Mitgliedern des VK klar erkennbar zur Verfügung stellen. Nach der Beendigung der Debatte beginnt die 6-Stunden-Frist zur Beantragung der geheimen Abstimmung, nach dieser die 120-stündige Abstimmungszeit.

    §7 Mindestens zwei Mitglieder des VK oder eines mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.

    §8 Der VK kan Ausschüsse berufen und mit Mitgliedern aus seiner Mitte, entsprechend der Fraktionsstärke besetzen. Diesen kann er die vorberatende Kompetenz in Sachgebieten übergeben.

    §9 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §10 Ein abgelehntes Gesetz kann in gleicher Form nur dann erneut zur Abstimmung gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder die Dringlichkeit es erfordert. Dies stellt der VK mit Mehrheit oder der VKP fest.

    §11 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der VK eine neue beschließt."

    Diese soll bitte noch umfassend ergänzt und diskutiert werden.
    Sorry Axel, aber dieses Gesetz stößt bei mir auf nicht viel Gegenliebe, mal sehen ob ich dir überhaupt irgendwo zustimmen kann.

    "es wird höchste Zeit, dass sich dieses hohe Haus eine Geschäftsordnung gibt"
    =>Jap hast Recht ;)

    "Geschäftsordnung des Volkskongresses"
    =>Parlamentarischer Rat

    §1 Rechtmäßige Mitglieder des Volkskongresses sind alle gewählten Volksvertreter und die weiteren durch die Verfassung bestimmten Mitglieder.
    => analog + die Frage welche das sind? Prinzipiell sollte man aber in die Verfassung einbauen, daß der Großrat beratendes Mitglied ist, evtl. noch die Bezirksräte [Problem: Forumtechnisch nicht umsetzbar]

    §2 Der Volkskongress (VK) wählt aus seiner Mitte mit Mehrheit für die Zeit der Legislaturperiode den Volkskongresspräsidenten (VKP) als Vorsitzenden des Volkskongresses.
    => Nein das ist nach Verfassung der Obervolksrat und das langt auch (Vgl. kommunale Ebene in Dtl.)

    §2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
    => OVR

    §2b Der VKP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des VK und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
    => OVR - wie soll das gehen? denk bitte an das Forum. Rederecht gibt es nicht, da es automatisch Stimmrecht wäre.

    §2c Der VKP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung das Rederecht entziehen, einen Ordnungsruf erteilen und bei weiterer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld oder den Ausschluss von der Debatte verhängen.
    => Ordnungsgeld nicht, der Rest (auch wenn nicht umsetzbar) ist i.O.

    §3 Der VK tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede-, initiativ- und abstimmungsberechtigt.
    => Nein nur die Volksvertreter

    §3a Die Redezeit ist für jeden Beitrag auf 5 Minuten begrenzt (100 Zeilen pro Posting).
    => Och nö keine Bürokratie. Interessant wäre höchstens Siganturen zu verbieten, gelle Che?

    §4 Abstimmungen leitet der VKP ein, sie dauern, wenn nicht anders beantragt, 120 Stunden oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.
    => 120 Stunden? Wieviel ist das *gg*
    Ansonsten würd ich das eindeutiger machen:
    Mindestens 7 Tage, Verkürzungsmöglichkeit einräumen (aber nur als Ausnahme), gültig nur wenn 50% plus X Stimmen abgegeben (meinetrwegen auch deine Formulierung)
    Frage: Du hast gesagt "beantragt" was heißt das? Wer macht das? Gut wäre dafür ein Präsidium das Abstimmungsdauern festlegt.

    §5 Abstimmungen und Wahlen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag mindestens eines Mitgliedes des VK geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung vom VKP mit einer Frist von 6 Stunden erfragt werden.
    =>Wahlen sind immer geheim. Abstimmungen nur geheim, wenn dies so beschlossen wurde oder Kompromiss von 1/3 so gewünscht wird.

    §6 Der VKP muss vor der Einleitung einer Sachabstimmung die Debatte nach einer ausreichenden Diskussionszeit (mindestens 72 Stunden) für beendet erklären und den endgültigen Text allen Mitgliedern des VK klar erkennbar zur Verfügung stellen. Nach der Beendigung der Debatte beginnt die 6-Stunden-Frist zur Beantragung der geheimen Abstimmung, nach dieser die 120-stündige Abstimmungszeit.
    => Ich hasse Überreglementierung.

    §7 Mindestens zwei Mitglieder des VK oder eines mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
    => jap

    §8 Der VK kan Ausschüsse berufen und mit Mitgliedern aus seiner Mitte, entsprechend der Fraktionsstärke besetzen. Diesen kann er die vorberatende Kompetenz in Sachgebieten übergeben.
    => meinetwegen, aber da wir so klein sind sollten wir die Chance nutzen und auf Arbeitskreise verzichten, die zu Unübersichtlichkeit und Intransperenz beitragen.

    §9 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
    => Enthaltungen werden also ignoriert, ja?

    §10 Ein abgelehntes Gesetz kann in gleicher Form nur dann erneut zur Abstimmung gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder die Dringlichkeit es erfordert. Dies stellt der VK mit Mehrheit oder der VKP fest.
    => zusätzlich: in einer Legislatur nur einmal gestellt oder Sachlage geändert.

    §11 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der VK eine neue beschließt."
    => niemals ;)

    Hmm da fehlt noch was, aber wie immer bin ich unter der Woche nicht voll arbeitsfähig, aber das langt erstmal.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Sacht ma Leute, bin ich hier denn der einzige, der die existierende Verfassung wenigstens hin und wieder liest?

    Also: Laut Verfassung gibt es überhaupt keinen Parlamentarischen Rat sondern als gesetzgebende Versammlung nur den Volkskongress:

    Artikel 27
    Der Volkskongress ist die gesetzgebende Gewalt in Tir Na nÒg. Er setzt sich aus Volksvertreterversammlung und Volkssenatorenversammlung zusammen.

    Wir haben noch keine Senatorenversammlung (und wenn jetzt jemand sagt, moment wir kriegen noch ne neue Verfassung, der soll still sein, denn Gesetze werden immer nach der aktuellen Rechtslage gebastelt)
    Aber weitsichtig wie ich bin hab ich dies ja auch ins Gesetz eingebaut mit
    "§1 Rechtmäßige Mitglieder des Volkskongresses sind alle gewählten Volksvertreter und die weiteren durch die Verfassung bestimmten Mitglieder. Da könnte auch der Großrat reinpassen.

    Der Obervolksrat ist mitnichten der Parlamentspräsindent sondern laut Verfassung:
    Artikel 29
    Der Volkskongress wählt aus seiner Mitte einen Volkskongressrat.
    Er ist der zweithöchste Repräsentant des Staates und leitet den Volkskongress. Er allein übt das Hausrecht aus.
    Folglich muss ich leider auch deine Einwände wegen dem OVR zurückweisen.

    Der Einwurf wegen dem Ordnungsgeld stimmt, weil wir gar kein Geld haben *andieStirnpatscht*, aber ansonsten sollte man das schon machen können, zur Not wird ein Volksvertreter halt für die Dauer der Sperre zum "Arbeiter in den Salzminen" oder sowas...*gg ist ja auch eher der Vollständigkeit drinne, aber ihr könnt euch ja was überlegen, was man mit unflätigen Postern unter den VV machen könnte...

    "§3 Der VK tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede-, initiativ- und abstimmungsberechtigt.
    => Nein nur die Volksvertreter "

    Auch hier Sid, in der Verfassung steht nunmal was anderes...

    Zur Abstimmungszeit, 120 Stunden sind genau 5 Tage, ich halte das für ausreichend und eh schon mir zu lang. Aber die Verkürzung z.B auf 72 Stunden ist ne gute Idee oder lieber 48? Was meint ihr? Und wer beantragt eine Verkürzung? hmm, vielleicht der VKR oder ne Fraktion? Ich bin für Vorschläge offen.

    Ob Wahlen oder Abstimmungen grundsätzlich offen oder geheim sind ist mir Wurscht, aber ich bestehe darauf, dass auch nur bei einer einzigen Stimme auf geheime Abstimmung der Wahlgang geheim bleibt, so ist das zB auch in der Realität innerhalb von Parteien geregelt, kennst das ja @Sid oda? :)

    §6 ist nicht überreglementiert sondern regelt einfach genau, wie eine Abstimmung auszusehen hat. Dann weiß es jeder und keiner kann rummotzen.

    Zu §8 Ich bin auch froh, wenn wir sowas net haben, aber vielleicht wird Tir ja doch mal riesig und dann könnte man es brauchen, eine Art Vorratsbeschluss also. Und es ist ja eindeutig ne kann- und keine muss-Bestimmung.

    Zu §9 Nein, Enthaltungen werden nicht ignoriert sondern gelten als gültige, abgegebene Stimmen, fließen also in die Summe ein, von der man die Mehrheit braucht, alles klar? ;)

    Zu §10 jup, das mit der Legislaturperiode muss rein. Also
    §10 Ein abgelehntes Gesetz kann in gleicher Form nur dann erneut in der selben Legislaturperiode zur Abstimmung gestellt werden, oder?

    So, weiter geht die Diskussion *gg




    Herr Lämmle die Verfassung habe ich selbst geschrieben, aber gerade deswegen will ich sie nicht mehr *g*
    Klar hast du Recht, daß Gesetze sich nach dem höchsten Gesetz richten müssen, deswegen muß auch ne Verfassungsdiskussion her (wie gesagt ohne mich und das paßt mir gar nicht)

    "Da könnte auch der Großrat reinpassen."
    Na von Forenbedenken abgesehen hab ich dir da ja zugestimmt.

    "Der Obervolksrat ist mitnichten der Parlamentspräsindent"
    Tja da hat der Richter gepennt, bei der Konstituierung wurde nälich genau das bestimmt ;-P
    Also Asvardar leitet die Sitzungen, so sollte es bleiben, naja er könnte ... du weißt schon Großer *g*

    "Arbeiter in den Salzminen" oder sowas...*gg ist ja auch eher der Vollständigkeit drinne, aber ihr könnt euch ja was überlegen, was man mit unflätigen Postern unter den VV machen könnte...
    => jup die Idee ist gut das paßt ja och ;)

    "§3 Der VK tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede-, initiativ- und abstimmungsberechtigt.
    => Nein nur die Volksvertreter "

    Auch hier Sid, in der Verfassung steht nunmal was anderes...


    Das verstehe ich nicht, aber auch hier gilt, wenn es Forumtechnisch nicht umsetzbar ist muß die Verfassung geändert werden. Aber bitte sag worauf sich das bezieht.

    "Zur Abstimmungszeit, 120 Stunden sind genau 5 Tage, ich halte das für ausreichend und eh schon mir zu lang. Aber die Verkürzung z.B auf 72 Stunden ist ne gute Idee oder lieber 48? Was meint ihr? Und wer beantragt eine Verkürzung? hmm, vielleicht der VKR oder ne Fraktion? Ich bin für Vorschläge offen."

    =>7 Tage stellt sicher, daß immer ein WE dabei ist, dies ist für nicht DSL Flat User und werktätige oder Stundenten recht wichtig. Also u.a. für mich.
    Das mit dem Antragsrecht ist war, man sollte einen Ratrat machen, dem 1 Vertreter jeder Partei (möglichst der Aktivste egal ob nun Großdruide oder OVR also keine Beschränkung) angehört, dieser bestimmt individuell mit absoluter Mehrheit die Abstimmungsdauer Naja absolut ist schwer, aber ansonsten könnte man kleine Parteienunterbuttern. Wenn man das so in der Art macht, kann man sich feste Zeitregeln spraren und durch 48 Stunden bis 7 Tage ersetzen.

    Ob Wahlen oder Abstimmungen grundsätzlich offen oder geheim sind ist mir Wurscht, aber ich bestehe darauf, dass auch nur bei einer einzigen Stimme auf geheime Abstimmung der Wahlgang geheim bleibt, so ist das zB auch in der Realität innerhalb von Parteien geregelt, kennst das ja @Sid oda? :)


    Nein kenne ich nicht, aber ich will eh sehen, wer in meiner Fraktion nicht spurt ;)

    §6 ist nicht überreglementiert sondern regelt einfach genau, wie eine Abstimmung auszusehen hat. Dann weiß es jeder und keiner kann rummotzen
    .

    Naja die geanuen Zeiten sind nrealistisch, eine festgelegte Reihenfolge (Diskussion, Endvorschlag visualisieren, ..) find ich aber grundsätzlich gut.

    Zu §8 Ich bin auch froh, wenn wir sowas net haben, aber vielleicht wird Tir ja doch mal riesig und dann könnte man es brauchen, eine Art Vorratsbeschluss also. Und es ist ja eindeutig ne kann- und keine muss-Bestimmung.


    Da ist wieder die Frage wer eiberuft ... alles in allem bin ic aus obigen Gründen dagegen.

    Zu §9 Nein, Enthaltungen werden nicht ignoriert sondern gelten als gültige, abgegebene Stimmen, fließen also in die Summe ein, von der man die Mehrheit braucht, alles klar? ;)


    Naja also gilt nur die absolute Mehrheit, dadurch wird mehr Druck auf die Koalition ausgeübt. Da Enthaltungen als NEIN zählen.

    Zu §10 jup, das mit der Legislaturperiode muss rein. Also
    §10 Ein abgelehntes Gesetz kann in gleicher Form nur dann erneut in der selben Legislaturperiode zur Abstimmung gestellt werden, oder?


    perfekt!

    So, weiter geht die Diskussion *gg


    Hmm naja ich diskutier ja gern mit dir aber ich dachte immer hier gäb es noch mehr VV *hust*


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    hier mal ein Vorschlag, der schon so formuliert ist als gälte die neue Verfassung ;)
    Bitte schaut auch auf RS Fehler aber hauptsächlich ist schon der Inhalt ;)


    Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates (GdPR)

    §1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie die weiteren durch die Verfassung bestimmten Mitglieder mit beratender Stimme.
    §1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.

    §2 Der Parlamentarische Rat (PR) wählt aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit den Parlamentarischen Ratpräsidenten (PRP).
    §2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
    §2b Der PRP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des PR und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
    §2c Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
    §2d Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der PRP den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.
    §2e Die Amtszeit des PRP endet mit der Wahl eines Nachfolgers oder mit dem Ende der Legislaturperiode.

    §3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativ berechtigt.

    §4 Abstimmungen leitet der PRP ein, sie dauern, wenn nicht anders beantragt, 5 Tage oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.
    §4a Wird eine andere Abstimmungsdauer beantragt, entscheidet der PRP über deren Zulässigkeit. Seine Entscheidung kann durch die Mehrheit der Stimmen des Hohen Hauses überstimmt werden.

    §5 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag mindestens eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung vom PRP mit einer Frist von 6 Stunden erfragt werden. Wahlen sind generell geheim.

    §6 Der PRP muss vor der Einleitung einer Sachabstimmung die Debatte nach einer ausreichenden Diskussionszeit (mindestens 2 Tage) für beendet erklären und den endgültigen Text allen Mitgliedern des PR klar erkennbar zur Verfügung stellen. Nach der Beendigung der Debatte beginnt die 6-Stunden-Frist zur Beantragung der geheimen Abstimmung, nach dieser die 5-tägige Abstimmungszeit.

    §7 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die Mehrheit der Stimmen des Parlamentarischen Rates. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §9 Ein abgelehntes Gesetz kann in gleicher Form nur dann erneut in der selben Legislaturperiode zur Abstimmung gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder die Dringlichkeit es erfordert. Dies stellt der PR mit Mehrheit oder der PRP fest.

    §10 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden. Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen. Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben ???

    §11 Große Anfragen können nur von Fraktionen gestellt werden. Sie gehen als die Regierung als ganzes und enden in einer Regierungserklärung des Obervolksrates. Die angesprochenen Volksräte und Behörden haben diesen dafür zuzuarbeiten. Der Regierung bleiben 2 Wochen Zeit um eine Große Anfrage zu beantworten. Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen. Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben ???

    §12 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    §7 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die Mehrheit der Stimmen des Parlamentarischen Rates. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.


    Das müsssen wir ändern in "die Mehrheit der abgegebenen Stimmen" Sonst können Leute durch Nichtabstimmung die Abstimmung stoppen.

    Ähm ja und wegen den Zwangmitteln überlege ich noch, habt ihr keine Ideen?


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    neuester Entwurf

    Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates (GdPR)


    §1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
    §1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.

    §2 Der Parlamentarische Rat (PR) wählt aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit den Parlamentarischen Ratpräsidenten (PRP).
    §2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
    §2b Der PRP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des PR und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
    §2c Der PRP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
    §2d Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der PRP den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.
    §2e Die Amtszeit des PRP endet mit der Wahl eines Nachfolgers oder mit dem Ende der Legislaturperiode.

    §3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativ berechtigt.

    §4 Abstimmungen leitet der PRP ein, sie dauern, wenn nicht anders beantragt, 5 Tage oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.
    §4a Wird eine andere Abstimmungsdauer beantragt, entscheidet der PRP über deren Zulässigkeit. Seine Entscheidung kann durch die Mehrheit der Stimmen des Hohen Hauses überstimmt werden.

    §5 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung vom PRP mit einer Frist von 6 Stunden erfragt werden. Wahlen sind generell geheim.

    §6 Der PRP muss vor der Einleitung einer Sachabstimmung die Debatte nach einer ausreichenden Diskussionszeit (mindestens 2 Tage) für beendet erklären und den endgültigen Text allen Mitgliedern des PR klar erkennbar zur Verfügung stellen. Nach der Beendigung der Debatte beginnt die 6-Stunden-Frist zur Beantragung der geheimen bzw. kürzeren Abstimmung, nach dieser die 5-tägige Abstimmungszeit.

    §7 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    §9 Ein abgelehntes Gesetz kann in gleicher Form nur dann erneut in derselben Legislaturperiode zur Abstimmung gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder die Dringlichkeit es erfordert. Dies stellt der PRP fest. Seine Entscheidung kann durch die Mehrheit der Stimmen des Hohen Hauses überstimmt werden.

    §10 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden. Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen. Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben kann der Großrat den Volksrat seines Amtes entheben???

    §11 Große Anfragen können nur von Fraktionen an die Regierung gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung des Obervolksrates. Die angesprochenen Volksräte und Behörden haben diesen dafür zuzuarbeiten. Der Regierung bleiben 2 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten. Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim PRP unter Nennung von Gründen beantragen. Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben ???

    §12 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt.
    HALLO

    Ohne dieses Gesetz kann ich das Parlament nicht vereidigen, können wir nicht bitte das schnell besprechen und beschließen?
    Danke :]


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    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    § 4a) welche Mehrheit entscheidet? eine einfache oder die absolute?

    §9 die gleiche Frage

    §10 Sollte eine Anfrage unentschuldigt undbeantwortet bleiben wird dem Volksrat angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 1 Woche keine Antowrt des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großrat des Amtes enthoben werden.

    §11 Sollte eine Antwort unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung die Amtsenthebung angedroht werden.Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großrat des Amtes enthoben werden.
    § 4a) welche Mehrheit entscheidet? eine einfache oder die absolute?

    => Da nichts angegeben die relative (s. §7)

    §9 die gleiche Frage

    => Da steht drin, das absolut erforderlich ist

    §10 Sollte eine Anfrage unentschuldigt undbeantwortet bleiben wird dem Volksrat angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 1 Woche keine Antowrt des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großrat des Amtes enthoben werden.

    => jup im schlimmsten Falle ja alber es sollten auch Geldstrafen etc, möglich sein, aber wie formuliert man das?
    Wer soll das entscheiden der PRP oder das Gericht?

    §11 Sollte eine Antwort unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung die Amtsenthebung angedroht werden.Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großrat des Amtes enthoben werden.

    => analog


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    Sehe ich auch so.

    Übrigens seht ihr einen Artikel 8 ?(

    *lol*


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    Wir brauchen einen Staatsanwalt will den verklagen ;)

    PS: Hätten wir einen PRP sollte der mich jetzt verwarnen, das sollte in die GO rein ;)


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    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Soll noch rein, wie die Wahl bzw. Nominierung des PRP ablaufen soll?


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    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ohne GO sind wir nicht handlungsfähig, daher bitte ich um Ideen hierzu. Ich kümmer mich am Donnerstag um sie.

    Vielleicht können wir in diesem Zusammenhang über Ausschüsse, Diplomatischer Rat und die Sitzverteilung (rechts mitte links) debattieren.


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    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: