Werte Abgeordnete,
es wird höchste Zeit, dass sich dieses hohe Haus eine Geschäftsordnung gibt, hierzu mein Vorschlag:
"Geschäftsordnung des Volkskongresses
§1 Rechtmäßige Mitglieder des Volkskongresses sind alle gewählten Volksvertreter und die weiteren durch die Verfassung bestimmten Mitglieder.
§2 Der Volkskongress (VK) wählt aus seiner Mitte mit Mehrheit für die Zeit der Legislaturperiode den Volkskongresspräsidenten (VKP) als Vorsitzenden des Volkskongresses.
§2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
§2b Der VKP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des VK und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
§2c Der VKP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung das Rederecht entziehen, einen Ordnungsruf erteilen und bei weiterer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld oder den Ausschluss von der Debatte verhängen.
§3 Der VK tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede-, initiativ- und abstimmungsberechtigt.
§3a Die Redezeit ist für jeden Beitrag auf 5 Minuten begrenzt (100 Zeilen pro Posting).
§4 Abstimmungen leitet der VKP ein, sie dauern, wenn nicht anders beantragt, 120 Stunden oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.
§5 Abstimmungen und Wahlen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag mindestens eines Mitgliedes des VK geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung vom VKP mit einer Frist von 6 Stunden erfragt werden.
§6 Der VKP muss vor der Einleitung einer Sachabstimmung die Debatte nach einer ausreichenden Diskussionszeit (mindestens 72 Stunden) für beendet erklären und den endgültigen Text allen Mitgliedern des VK klar erkennbar zur Verfügung stellen. Nach der Beendigung der Debatte beginnt die 6-Stunden-Frist zur Beantragung der geheimen Abstimmung, nach dieser die 120-stündige Abstimmungszeit.
§7 Mindestens zwei Mitglieder des VK oder eines mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
§8 Der VK kan Ausschüsse berufen und mit Mitgliedern aus seiner Mitte, entsprechend der Fraktionsstärke besetzen. Diesen kann er die vorberatende Kompetenz in Sachgebieten übergeben.
§9 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§10 Ein abgelehntes Gesetz kann in gleicher Form nur dann erneut zur Abstimmung gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder die Dringlichkeit es erfordert. Dies stellt der VK mit Mehrheit oder der VKP fest.
§11 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der VK eine neue beschließt."
Diese soll bitte noch umfassend ergänzt und diskutiert werden.
es wird höchste Zeit, dass sich dieses hohe Haus eine Geschäftsordnung gibt, hierzu mein Vorschlag:
"Geschäftsordnung des Volkskongresses
§1 Rechtmäßige Mitglieder des Volkskongresses sind alle gewählten Volksvertreter und die weiteren durch die Verfassung bestimmten Mitglieder.
§2 Der Volkskongress (VK) wählt aus seiner Mitte mit Mehrheit für die Zeit der Legislaturperiode den Volkskongresspräsidenten (VKP) als Vorsitzenden des Volkskongresses.
§2a Er leitet die Sitzungen, beruft diese ein und beendet sie. Er übt das alleinige Hausrecht aus.
§2b Der VKP erteilt und entzieht das Rederecht auch für Nicht-Mitglieder des VK und ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung
§2c Der VKP kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung das Rederecht entziehen, einen Ordnungsruf erteilen und bei weiterer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld oder den Ausschluss von der Debatte verhängen.
§3 Der VK tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede-, initiativ- und abstimmungsberechtigt.
§3a Die Redezeit ist für jeden Beitrag auf 5 Minuten begrenzt (100 Zeilen pro Posting).
§4 Abstimmungen leitet der VKP ein, sie dauern, wenn nicht anders beantragt, 120 Stunden oder mindestens solange, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.
§5 Abstimmungen und Wahlen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag mindestens eines Mitgliedes des VK geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung vom VKP mit einer Frist von 6 Stunden erfragt werden.
§6 Der VKP muss vor der Einleitung einer Sachabstimmung die Debatte nach einer ausreichenden Diskussionszeit (mindestens 72 Stunden) für beendet erklären und den endgültigen Text allen Mitgliedern des VK klar erkennbar zur Verfügung stellen. Nach der Beendigung der Debatte beginnt die 6-Stunden-Frist zur Beantragung der geheimen Abstimmung, nach dieser die 120-stündige Abstimmungszeit.
§7 Mindestens zwei Mitglieder des VK oder eines mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
§8 Der VK kan Ausschüsse berufen und mit Mitgliedern aus seiner Mitte, entsprechend der Fraktionsstärke besetzen. Diesen kann er die vorberatende Kompetenz in Sachgebieten übergeben.
§9 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§10 Ein abgelehntes Gesetz kann in gleicher Form nur dann erneut zur Abstimmung gestellt werden, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder die Dringlichkeit es erfordert. Dies stellt der VK mit Mehrheit oder der VKP fest.
§11 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der VK eine neue beschließt."
Diese soll bitte noch umfassend ergänzt und diskutiert werden.