Vorschlag für den noch zu bildenden Rat der Universität.
Universitätsordnung der Freien Universität Tir Na nÒg
§1 Die FU Tir steht allen Menschen offen, die ihren Horizont ausweiten wollen. Niemand darf vom Lehrbetrieb ausgeschlossen werden.
§2 Der Rat der Freien Universität ist das höchste Gremium der FU. Es besteht aus allen Lehrkräften und sonstigen Mitarbeitern wie z.B. wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeitern sowie BibliothekarInnen und SekretärInnen.
§2b Der Rat der FU berät und entscheidet mit 2/3 Mehrheit über Universitäts- und Studienordnung, sowie über die Gründung von Fakultäten.
§2c Er wählt aus seiner Mitte auf 6 Monate die Rektorin, bzw. den Rektor der Freien Universität, dieser steht dem Rektorat, der Universitätsleitung vor.
§3 Die Fakultätsvollversammlungen wählen jeweils auf 6 Monate eine(n) DekanIn.
§3b Die/der DekanIn ist berechtigt gemäß der Studienordnung Diplom- und Magistergrade zu verleihen.
§4 Die FU wird vom Rektorat geleitet.
§4b Dem Rektorat gehört die/der RektorIn, die DekanInnen und ein Vertreter der Studentinnenschaft an.
§4c Das Rektorat entscheidet über die Einrichtung von Instituten und Lehrstühlen.
§4d Es führt das Auswahlverfahren durch und besetzt offene DozentInnestellen.
§4e Es entlässt inaktive DozentInnen.
§4f Das Rektorat vergibt gemäß der Studienordnung Doktortitel.
§5 Der Leiter eines Institutes darf sich Professor nennen.
§6 Gastdozenten können von jedem Institut, von jeder Fakultät und vom Rektorat eingeladen werden.
Universitätsordnung der Freien Universität Tir Na nÒg
§1 Die FU Tir steht allen Menschen offen, die ihren Horizont ausweiten wollen. Niemand darf vom Lehrbetrieb ausgeschlossen werden.
§2 Der Rat der Freien Universität ist das höchste Gremium der FU. Es besteht aus allen Lehrkräften und sonstigen Mitarbeitern wie z.B. wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeitern sowie BibliothekarInnen und SekretärInnen.
§2b Der Rat der FU berät und entscheidet mit 2/3 Mehrheit über Universitäts- und Studienordnung, sowie über die Gründung von Fakultäten.
§2c Er wählt aus seiner Mitte auf 6 Monate die Rektorin, bzw. den Rektor der Freien Universität, dieser steht dem Rektorat, der Universitätsleitung vor.
§3 Die Fakultätsvollversammlungen wählen jeweils auf 6 Monate eine(n) DekanIn.
§3b Die/der DekanIn ist berechtigt gemäß der Studienordnung Diplom- und Magistergrade zu verleihen.
§4 Die FU wird vom Rektorat geleitet.
§4b Dem Rektorat gehört die/der RektorIn, die DekanInnen und ein Vertreter der Studentinnenschaft an.
§4c Das Rektorat entscheidet über die Einrichtung von Instituten und Lehrstühlen.
§4d Es führt das Auswahlverfahren durch und besetzt offene DozentInnestellen.
§4e Es entlässt inaktive DozentInnen.
§4f Das Rektorat vergibt gemäß der Studienordnung Doktortitel.
§5 Der Leiter eines Institutes darf sich Professor nennen.
§6 Gastdozenten können von jedem Institut, von jeder Fakultät und vom Rektorat eingeladen werden.
Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
"Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx)