Gesetz über die Inbesitznahme des Mars

  • [Umwelt und Kultur]

    Gesetz über die Inbesitznahme des Mars

    Gesetz über die Inbesitznahme des Mars



    § 1 Die FR Tir nimmt den Planeten Mars rechtmäßig in Besitz und erklärt ihn zu ihrem Staatsgebiet.

    § 2 Die Gültigkeit aller Gesetze und der Verfassung der FR wird auf den Planeten Mars ausgedehnt.

    § 3 Der Mars wird zum "Planetaren Ratsbezirk Mars". Ihm wird ein Bezirksrat zugeteilt. Desweiteren alle Vorschriften, Ratsbezirke betreffend.

    § 4 Alle behördlichen Zuständigkeiten werden von den entsprechenden Erd-Behörden übernommen. Es können jedoch Dienststellen auf dem Mars errichtet werden.

    § 5 Beim Transit zum Mars wird auf den Flugpreis eine Luftsteuer in Höhe von 5 % des Flugpreises. Diese Mittel fließen in die Erschließung des Mars.

    § 6 Siedler erhalten Boden kostenlos sowie eine Steuerbefreiung für die ersten 5 Jahre der
    Ansiedlung auf dem Mars.

    § 7 Der Mars steht, unter Beachtung der Gültigkeit der Tir´schen Authorität, Bürgern aller
    Mikronationen offen. Alle Mikronationen können frei Forschungsstationen errichten.