USB-Ratsvertrag zur Koordination der Verteidigung

      USB-Ratsvertrag zur Koordination der Verteidigung

      Original von funkenmarichen
      Folgender Vertrag wurde in der USB ausgearbeitet und muss jetzt noch unterzeichnet werden:

      USB-Ratsvertrag zur Koordination der Verteidigung

      Präambel
      Im Interesse eines sicheren, wehrhaften Sozialismus, um sich selbst, die Bruderstaaten und den Frieden auf der Welt effektiv zu beschützen, beschließen die unterzeichnenden Bruderstaaten, künftig auf dem Feld der Verteidigung eng zu kooperieren und im sozialistischen Geiste ihre Kräfte zu bündeln.

      Fachrat
      A) Der Fachrat für Verteidigung wird im Dreimonatsrhythmus aus der Mitte des Bruderrats gewählt.
      B) Wahlberechtigt sind sämtliche Vertreter, also auch jene der Nichtunterzeichnerstaaten
      C) Der Fachrat für Verteidigung ist verantwortlich für die interne und externe Kommunikation der Verteidigungskooperation. Dies umfasst unter anderem die Ausrufung oder Beendigung des Verteidigungszustandes, die (De-)Mobilisierung der Streitkräfte und den Fortgang von gemeinsamen Manövern.

      Verteidigungszustand
      A) Der Verteidigungszustand kann bei einer indirekten oder geringfügigen Bedrohung eines Bruderstaates, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines Konflikts Dritter, der die Sicherheitslage der Bruderstaaten beeinflusst oder den Frieden in der Region bedroht.
      B) Der Verteidigungszustand bedeutet eine höhere Wachsamkeit der Truppen, verstärkte Grenzkontrollen und die Überprüfung eventueller Manöver, ob deren Weiterführung unter den gegebenen Umständen noch sinnvoll ist. Darüber hinaus werden mit Hilfe des Militärs alle Mittel ergriffen, um die Schäden der Naturkatastrophe zu beseitigen bzw. vorrübergehend für die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen zu sorgen.
      C) Jedes Mitglied des Bruderrates kann einen begründeten Antrag auf Ausrufung des Verteidigungszustandes stellen, abstimmen können darüber jedoch nur die Unterzeichnerstaaten dieses Vertrages. Zur Ausrufung des Verteidigungszustandes ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.
      D) Der Verteidigungszustand kann durch die USB nur für maximal 10 Tage ausgerufen werden. Innerhalb dieser Frist muss er von jedem Unterzeichnerland mittels der Legislative oder einer Volksabstimmung legitimiert werden. Alternativ endet er mit Ablauf dieser Frist. Nach dem Auslaufen des Verteidigungszustandes kann selbiger frühestens nach einer Frist von sieben Tagen wieder ausgerufen werden, sofern nicht ein Bruderstaat militärisch angegriffen wird.
      E) Wurde der Verteidigungszustand nicht von allen Beteiligten legitimiert, so kann er nicht ein zweites Mal aus demselben Grunde beantragt werden, sofern sich die Faktenlage nicht zwischenzeitlich deutlich verändert hat.

      Mobilmachung
      A) Bei direkter Bedrohung eines Bruderstaates, einem offenen bewaffneten Konflikt in einem Nachbarstaat oder einer anderen direkten Gefährdung des Friedens und der Sicherheit der Bruderstaaten kann eine Mobilmachung der Truppen der Bruderstaaten bzw. einzelner Truppenteile beantragt werden.
      B) Eine Mobilmachung beinhaltet die Ausrufung des Verteidigungszustandes.
      C) Bei einer Mobilmachung werden sämtliche evtl. stattfindenden Manöver o.ä. beendet und es wird unverzüglich volle Einsatzfähigkeit der betroffenen Truppenteile hergestellt.
      D) Jedes Mitglied des Bruderrates kann einen begründeten Antrag auf eine Mobilmachung stellen, abstimmen können darüber jedoch nur die Unterzeichnerstaaten dieses Vertrages. Zur Mobilmachung ist Einstimmigkeit der abgegebenen Stimmen notwendig.
      E) Eine Mobilmachung kann durch die USB nur für maximal 7 Tage aufrechterhalten werden. Innerhalb dieser Frist muss er von jedem Unterzeichnerland mittels der Legislative oder einer Volksabstimmung legitimiert werden. Alternativ endet sie mit Ablauf dieser Frist. Endet eine Mobilmachung, so gilt eine Sperrfrist von 14 Tagen, bevor wieder mobilgemacht werden kann. Ausnahme bildet hier ein militärischer Angriff auf einen Bruderstaat.
      F) Wurde die Mobilmachung nicht von allen Beteiligten legitimiert, so kann sie nicht ein zweites Mal aus demselben Grunde beantragt werden, sofern sich die Faktenlage nicht zwischenzeitlich deutlich verändert hat.

      Gültigkeit und Schlussbestimmungen
      A) Dieser Fachratsvertrag ist nach den entsprechenden Vorschriften aus dem Generalvertrag nach seiner Ratifizierung in allen Unterzeichnerstaaten für diese gültig.
      :rstern: István Sczepanovic Stepka :rstern:
      [ :schlaf: ]
      [Vizegeneralpräsident]
      [Generalrat für den Schutz der revolutionären Errungenschaften]
      [Präsident Athletischer Fußballklub der bibeltreuen Kaputen - AFK Droch Aimsir]

      "Der Sozialismus ohne Demokratie ist Aftersozialismus, wie Demokratie ohne Sozialismus Afterdemokratie." [Wilhelm Liebknecht]