Parteiengesetz (PG)
§1
Jeder Staatsbürger Kaputistans hat das Recht eine Partei zu gründen.
§2
Eine Partei benötigt zur Gründung mindestens drei Mitglieder sowie eine
Parteihomepage. Mitglieder können nur Staatsbürger Kaputistans sein. Der
Gründer einer Partei gilt bis zu einer anderslautenden Entscheidung der
Parteimitglieder als deren Vorsitzender. Eine Partei muss bei der
Gründung einen Namen sowie eine zwei bis fünf Buchstaben umfassende
Kurzbezeichnung angeben. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich
von denen bereits bestehender Parteien wesentlich unterscheiden.
§3
Eine Partei gilt, sofern sie die Voraussetzungen aus §2 erfüllt, mit der
Anmeldung beim Registeramt oder der Verkündung ihrer Gründung im Forum
der Republik als existent.
§4
Eine Partei kann sich selbst eine festgelegte Ordnung geben, die aber in
jedem Fall die Möglichkeit der Parteimitglieder per Mehrheitsbeschluss
diese Ordnung zu modifizieren oder einen anderen Parteivorsitzenden zu
wählen, gewährleisten muss.
§5
Parteien, die Unterdrückung oder Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen
oder die Gefährdung des Staats Kaputistan in seinem Bestand zum Ziel
haben, sind nicht zulässig und können auf Antrag des Generalrats von
einem zuständigen nationalen Gericht verboten werden.
§6
Eine Partei gilt als nicht mehr existent, wenn sie, gegebenenfalls
entsprechend der Parteiordnung, durch Beschluss der Parteimitglieder
aufgelöst wird, wenn sie an mehr als fünf aufeinanderfolgenden Wahlen
nicht durch Aufstellung von Kandidaten teilgenommen hat, wenn sie durch
Parteiaustritt, Tod oder Verlust der Staatsbürgerschaft alle Mitglieder
verliert, oder wenn sie gemäß §5 verboten wird.
§7
Die Teilnahme der Parteien an Wahlen werden durch die jeweiligen Wahlgesetze geregelt.
Beschlossen am 06.03.2001 vom Generalrat
§1
Jeder Staatsbürger Kaputistans hat das Recht eine Partei zu gründen.
§2
Eine Partei benötigt zur Gründung mindestens drei Mitglieder sowie eine
Parteihomepage. Mitglieder können nur Staatsbürger Kaputistans sein. Der
Gründer einer Partei gilt bis zu einer anderslautenden Entscheidung der
Parteimitglieder als deren Vorsitzender. Eine Partei muss bei der
Gründung einen Namen sowie eine zwei bis fünf Buchstaben umfassende
Kurzbezeichnung angeben. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich
von denen bereits bestehender Parteien wesentlich unterscheiden.
§3
Eine Partei gilt, sofern sie die Voraussetzungen aus §2 erfüllt, mit der
Anmeldung beim Registeramt oder der Verkündung ihrer Gründung im Forum
der Republik als existent.
§4
Eine Partei kann sich selbst eine festgelegte Ordnung geben, die aber in
jedem Fall die Möglichkeit der Parteimitglieder per Mehrheitsbeschluss
diese Ordnung zu modifizieren oder einen anderen Parteivorsitzenden zu
wählen, gewährleisten muss.
§5
Parteien, die Unterdrückung oder Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen
oder die Gefährdung des Staats Kaputistan in seinem Bestand zum Ziel
haben, sind nicht zulässig und können auf Antrag des Generalrats von
einem zuständigen nationalen Gericht verboten werden.
§6
Eine Partei gilt als nicht mehr existent, wenn sie, gegebenenfalls
entsprechend der Parteiordnung, durch Beschluss der Parteimitglieder
aufgelöst wird, wenn sie an mehr als fünf aufeinanderfolgenden Wahlen
nicht durch Aufstellung von Kandidaten teilgenommen hat, wenn sie durch
Parteiaustritt, Tod oder Verlust der Staatsbürgerschaft alle Mitglieder
verliert, oder wenn sie gemäß §5 verboten wird.
§7
Die Teilnahme der Parteien an Wahlen werden durch die jeweiligen Wahlgesetze geregelt.
Beschlossen am 06.03.2001 vom Generalrat
István Sczepanovic Stepka
[ ]
[Vizegeneralpräsident]
[Generalrat für den Schutz der revolutionären Errungenschaften]
[Präsident Athletischer Fußballklub der bibeltreuen Kaputen - AFK Droch Aimsir]
"Der Sozialismus ohne Demokratie ist Aftersozialismus, wie Demokratie ohne Sozialismus Afterdemokratie." [Wilhelm Liebknecht]
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[Vizegeneralpräsident]
[Generalrat für den Schutz der revolutionären Errungenschaften]
[Präsident Athletischer Fußballklub der bibeltreuen Kaputen - AFK Droch Aimsir]
"Der Sozialismus ohne Demokratie ist Aftersozialismus, wie Demokratie ohne Sozialismus Afterdemokratie." [Wilhelm Liebknecht]