Staatsbürgerschaftsgesetz (StBüG)

      Staatsbürgerschaftsgesetz (StBüG)

      Staatsbürgerschaftsgesetz (StBüG)

      I. Voraussetzungen zum Erhalt der Staatsbürgerschaft

      §1 Die Staatsbürgerschaft Kaputistans wird auf Antrag verliehen.

      §2 Die Anmeldung einer einzelnen Person als mehrere Staatsbürger ist nicht zulässig.

      §3 Die gleichzeitige Staatsbürgerschaft in Kaputistan und in anderen
      virtuellen Staaten ist, soweit nichts gegenteiliges vom Generalrat
      beschlossen wurde, zulässig.

      §4 Der Antragsteller hat auf dem Antragsformular eine gültige
      providerbasierte eMail-Adresse zur Identifikation anzugeben sowie über
      seine reale Identität zu informieren.

      §5 Der Antragsteller muss durch aktivieren des entsprechenden Feldes auf
      dem Antragsformular bestätigen, die Generalverfassung zu akzeptieren.

      §6 Der Antragsteller muss durch trinken eines Glases Wodka und
      anschließendes Grölen der Nationalhymne seine verbundenheit zur
      kaputisischen Leitkultur beweisen, und dies durch aktivieren des
      entsprechenden Feldes Auf dem Antragsformular zu bestätigen. Der Erfolg
      dieser Vorgänge ist nicht für den Erhalt der kaputisischen
      Staatsbürgerschaft entscheidend, der Versuch ist jedoch Voraussetzung.

      §7 Die Einbürgerung einer Person gegen ihren Willen ist nicht zulässig.

      §7a Anträge auf Staatsbürgerschaft, die die Voraussetzungen nicht
      erfüllen oder offensichtlich falsche Angaben enthalten werden nicht
      bearbeitet.

      II. Rechte und Pflichten der Staatsbürger

      §8 Mit der Genehmigung des Einbürgerungsantrags erhält der neue
      Staatsbürger seine Staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten entsprechend
      der Generalverfassung und den Gesetzen. Sind in den Gesetzen Fristen für
      die Mindestdauer der Staatsbürgerschaft vor erhalt eines
      Staatsbürgerlichen Rechtes angegeben, so ist das Datum der
      Antragstellung, nicht das Datum der Genehmigung ausschlaggebend.

      §9 Mit dem Erhalt der Staatsbürgerschaft erhält der neue Staatsbürger
      die Pflicht, sich an die Generalverfassung und an die Gesetze
      Kaputistans zu halten.

      III. Beendigung der Staatsbürgerschaft

      §10 Staatsbürger Kaputistans können durch öffentliche Erklärung der Niederlegung ihrer Staatsbürgerschaft selbige Beenden.

      §11 Bei Mehrfachanmeldung nach §2 werden alle Anträge nach dem Ersten
      nicht genehmigt bzw. gelten rückwirkend als nicht genehmigt. Mehrere
      identische Anträge gelten als ein Antrag. Mehrere Anträge der selben
      Person von denen nur einer gültig ist, gelten nicht als
      Mehrfachanmeldung. Bei Mehrfachanmeldung in böswilliger Absicht werden
      alle Einbürgerungsanträge jener Person nicht genehmigt bzw. gelten
      rückwirkend als nicht genehmigt. Böswillige Absicht muss durch ein
      zuständiges Nationales Gericht oder durch Generalratsbeschluss mit einer
      Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen festgestellt werden.

      §12 Wird eine Staatsbürgerschaft unter Angabe von falschen Daten im Antrag erlangt, gilt dieser rückwirkend als nicht genehmigt.

      §13 Durch mehrheitlichen Beschluss des Generalrats kann eine
      Volkszählung angeordnet werden, bei der allen Staatsbürgern, die nach
      Aufforderung per eMail nicht innerhalb von zwei Wochen oder einem
      anderen vom Generalrat festgelegten Zeitraum von mindestens einer Woche
      ihre Staatsbürgerschaft bestätigen, oder deren eMail-adresse nicht mehr
      gültig ist, die Staatsbürgeschaft entzogen wird.

      §14 Der Entzug der Staatsbürgerschaft aus anderen Gründen ist nur
      aufrgrund eines Gesetzes durch ein zuständiges nationales Gericht, oder
      bei Staatsgefährdung auch durch Generalratsbeschluss mit einer Mehrheit
      von zwei Dritteln der Stimmen möglich.

      IV. Schlussbestimmungen

      §15 Der Beschluss des Generalrats zur Einführung dieses Gesetzes gilt als Beschluss zur anordnung einer Volkszählung gemäß §13.

      Beschlossen am 31.08.01 vom Generalrat
      :rstern: István Sczepanovic Stepka :rstern:
      [ :schlaf: ]
      [Vizegeneralpräsident]
      [Generalrat für den Schutz der revolutionären Errungenschaften]
      [Präsident Athletischer Fußballklub der bibeltreuen Kaputen - AFK Droch Aimsir]

      "Der Sozialismus ohne Demokratie ist Aftersozialismus, wie Demokratie ohne Sozialismus Afterdemokratie." [Wilhelm Liebknecht]