Gesetz über mehrsprachige Ortsschilder (MsprOsG)

      Gesetz über mehrsprachige Ortsschilder (MsprOsG)

      Gesetz über mehrsprachige Ortsschilder (MsprOsG)

      §1

      Ab 1. April dürfen ausschließlich Ortsschilder, die zusätzlich zur
      bisherigen neuschwachhochdeutschen Ortsbezeichnung die starckdeutsche
      Ortsbezeichnung enthalten errichtet werden.

      §2

      Bereits errichtete Ortsschilder sind bis 1. Mai mit starckdeutschen Ortsbezeichnungen Nachzurüsten.

      §3

      Falls keine überlieferten Starckdeutschen Ortsbezeichnungen verfügbar
      sind, hat die schildsetzende Behörde die neuschwachhochdeutsche
      Ortsbezeichnung angemessen zu verstärcken.

      §4

      Der Staatssekretär für Starckdeutsch ist befugt, Ortsbezeichnungen zu korrigieren oder nachzuverstärcken.

      Beschlossen am 22.04.2001 vom Generalrat
      :rstern: István Sczepanovic Stepka :rstern:
      [ :schlaf: ]
      [Vizegeneralpräsident]
      [Generalrat für den Schutz der revolutionären Errungenschaften]
      [Präsident Athletischer Fußballklub der bibeltreuen Kaputen - AFK Droch Aimsir]

      "Der Sozialismus ohne Demokratie ist Aftersozialismus, wie Demokratie ohne Sozialismus Afterdemokratie." [Wilhelm Liebknecht]