Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik

    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik

    Owen McCoy schrieb:

    Ich habe hier kleine formale Änderungen.

    Miriam Turm schrieb:

    Der Staatsrat hat sich den Vertrag ebenfalls angesehen. Es wurden wieder einige formale Änderungen vorgenommen, jedoch nichts inhaltliches. Ich hoffe Sie können die überarbeitete Fassung in die Diskussion einbringen?

    Dokument


    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik




    Präambel

    Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg
    (vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und der
    Flandrischen Demokratischen Republik (vertreten durch den Staatsrat)
    begründet diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und
    verpflichtet beide Seiten zur friedlichen Koexistenz.



    ARTIKEL 1

    Beide Länder stehen sich einander
    gleichberechtigt gegenüber und akzeptieren die Regierungsform sowie
    deren Ausführung der jeweils anderen Seite. So verpflichtet sich die
    Freie Republik, die Flandrische Demokratische Republik als
    sozialistische parlamentarische Republik anzuerkennen und zu achten. Die Flandrische Demokratische
    Republik wiederum verpflichtet sich, Tir na nÒg als
    sozialistisch-demokratische Räterepublik anzuerkennen und zu achten.
    Beide Vertragspartner streben die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen an.



    ARTIKEL 2

    Sowohl die Flandrische Demokratische
    Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich zur
    Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen
    diese besteht für den Vertragspartner die Möglichkeit, jedweden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.



    ARTIKEL 3

    Die Flandrische Demokratische
    Republik und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich, die
    Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und niemals zu verletzen. Bei
    der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten sich beide Staaten, auf
    Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von beiden Seiten
    akzeptierten Schlichter einzusetzen.



    ARTIKEL 4

    Sowohl die Flandrische Demokratische
    Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg können sich sowohl
    national als auch international nur selbst vertreten. Ausnahmen von
    dieser Regel sind mit beidseitigem Einverständnis möglich und bedürfen
    der Vertragsform.



    ARTIKEL 5

    Die Flandrische Demokratische
    Republik und die Freie Republik Tir na nÒg ermöglichen die Einrichtung
    von Botschaften. Über das Botschaftspersonal entscheidet allein der
    entsendende Staat. Beide Vertragspartner sichern Diplomaten vollständige Immunität zu.



    ARTIKEL 6

    Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten
    das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu
    schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und
    auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und
    Forschung.



    ARTIKEL 7

    Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der
    jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft. Er
    kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider
    Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.





    Für die Flandrischen Demokratischen Republik

    Erik Dietrich



    -stellvertretend für den gesamten Staatsrat der FDR-





    Für für Freie Republik Tir na nÒg

    Siddhartha




    Die Abstimmung geht 7 Tage, folglich bis zum 25.05.2018

    Akutelle Stimmenverteilung
    MdPR des 22. Parlamentarischen Rates:

    Adohan Molina (SGRP) 9 (+5)
    Liam Collyn Máirtín (SGRP) 6 (+3)
    Großrat Sidd (1)

    Owen McCoy (LA) 3 (+1)
    Nicolas Monnier (LA) 5 (+3)
    Cara Collins (LA) 4 (+1)

    Gaius Flavius Gratianus (LÖS) 3 (-3)
    Cécile Jónsdottir (LÖS) 1 (-2)
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    5x Ja
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Dokument


    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik




    Präambel

    Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg
    (vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und der
    Flandrischen Demokratischen Republik (vertreten durch den Staatsrat)
    begründet diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und
    verpflichtet beide Seiten zur friedlichen Koexistenz.



    ARTIKEL 1

    Beide Länder stehen sich einander
    gleichberechtigt gegenüber und akzeptieren die Regierungsform sowie
    deren Ausführung der jeweils anderen Seite. So verpflichtet sich die
    Freie Republik, die Flandrische Demokratische Republik als
    sozialistische parlamentarische Republik anzuerkennen und zu achten. Die Flandrische Demokratische
    Republik wiederum verpflichtet sich, Tir na nÒg als
    sozialistisch-demokratische Räterepublik anzuerkennen und zu achten.
    Beide Vertragspartner streben die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen an.



    ARTIKEL 2

    Sowohl die Flandrische Demokratische
    Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich zur
    Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen
    diese besteht für den Vertragspartner die Möglichkeit, jedweden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.



    ARTIKEL 3

    Die Flandrische Demokratische
    Republik und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich, die
    Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und niemals zu verletzen. Bei
    der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten sich beide Staaten, auf
    Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von beiden Seiten
    akzeptierten Schlichter einzusetzen.



    ARTIKEL 4

    Sowohl die Flandrische Demokratische
    Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg können sich sowohl
    national als auch international nur selbst vertreten. Ausnahmen von
    dieser Regel sind mit beidseitigem Einverständnis möglich und bedürfen
    der Vertragsform.



    ARTIKEL 5

    Die Flandrische Demokratische
    Republik und die Freie Republik Tir na nÒg ermöglichen die Einrichtung
    von Botschaften. Über das Botschaftspersonal entscheidet allein der
    entsendende Staat. Beide Vertragspartner sichern Diplomaten vollständige Immunität zu.



    ARTIKEL 6

    Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten
    das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu
    schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und
    auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und
    Forschung.



    ARTIKEL 7

    Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der
    jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft. Er
    kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider
    Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.





    Für die Flandrischen Demokratischen Republik

    Erik Dietrich



    -stellvertretend für den gesamten Staatsrat der FDR-





    Für für Freie Republik Tir na nÒg

    Siddhartha

    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Cara Collins schrieb:

    Dokument


    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik




    Präambel

    Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg
    (vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und der
    Flandrischen Demokratischen Republik (vertreten durch den Staatsrat)
    begründet diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und
    verpflichtet beide Seiten zur friedlichen Koexistenz.



    ARTIKEL 1

    Beide Länder stehen sich einander
    gleichberechtigt gegenüber und akzeptieren die Regierungsform sowie
    deren Ausführung der jeweils anderen Seite. So verpflichtet sich die
    Freie Republik, die Flandrische Demokratische Republik als
    sozialistische parlamentarische Republik anzuerkennen und zu achten. Die Flandrische Demokratische
    Republik wiederum verpflichtet sich, Tir na nÒg als
    sozialistisch-demokratische Räterepublik anzuerkennen und zu achten.
    Beide Vertragspartner streben die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen an.



    ARTIKEL 2

    Sowohl die Flandrische Demokratische
    Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich zur
    Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen
    diese besteht für den Vertragspartner die Möglichkeit, jedweden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.



    ARTIKEL 3

    Die Flandrische Demokratische
    Republik und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich, die
    Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und niemals zu verletzen. Bei
    der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten sich beide Staaten, auf
    Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von beiden Seiten
    akzeptierten Schlichter einzusetzen.



    ARTIKEL 4

    Sowohl die Flandrische Demokratische
    Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg können sich sowohl
    national als auch international nur selbst vertreten. Ausnahmen von
    dieser Regel sind mit beidseitigem Einverständnis möglich und bedürfen
    der Vertragsform.



    ARTIKEL 5

    Die Flandrische Demokratische
    Republik und die Freie Republik Tir na nÒg ermöglichen die Einrichtung
    von Botschaften. Über das Botschaftspersonal entscheidet allein der
    entsendende Staat. Beide Vertragspartner sichern Diplomaten vollständige Immunität zu.



    ARTIKEL 6

    Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten
    das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu
    schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und
    auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und
    Forschung.



    ARTIKEL 7

    Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der
    jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft. Er
    kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider
    Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.





    Für die Flandrischen Demokratischen Republik

    Erik Dietrich



    -stellvertretend für den gesamten Staatsrat der FDR-





    Für für Freie Republik Tir na nÒg

    Siddhartha




    Herr Großrat es fehlt nach wie vor, die Verkündung des Gesetztes bitte dringend nachholen.
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    verkündet am 24.10.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: