Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik

    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik

    Owen McCoy schrieb:

    Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)

    Antragstitel: Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik

    Dokument


    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik

    Präambel

    Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg
    (vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und der
    Flandrischen Demokratischen Republik (vertreten durch den Staatsrat) begründet diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und verpflichtet beide Seiten zu einem Nichtangriffspakt.

    ARTIKEL 1

    Beiden Länder stehen sich einander gleichberechtigt gegenüber und
    akzeptieren die Regierungsform sowie deren Ausführung der jeweils
    anderen Seite. So verpflichtet sich die Freie Republik die Flandrische Demokratische Republik als sozialistische parlamentarische Republik anzuerkennen
    und zu achten. Die der Flandrischen Demokratischen Republik wiederum
    verpflichtet sich, Tir na nÒg als sozialistisch-demokratische
    Räterepublik anzuerkennen und zu achten.

    Beide Vertragspartner streben die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen an.

    ARTIKEL 2

    Sowohl die Flandrischen Demokratischen Republik als auch die Freie
    Republik Tir na nÒg verpflichten sich zur Achtung und Einhaltung der
    Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen diese besteht für den
    Bündnispartner die Möglichkeit, jedwede Verträge zwischen den
    Vertragsparteien aus triftigen Grund mit sofortiger Wirkung
    aufzukündigen.

    ARTIKEL 3

    Die Flandrischen Demokratischen Republik und die Freie Republik Tir na
    nÒg verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und
    niemals zu verletzen. Bei der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten
    sich beide Staaten auf Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von
    beiden Seiten akzeptierten Schlichter einzusetzen.

    ARTIKEL 4

    Sowohl die Flandrischen Demokratischen Republik als auch die Freie
    Republik Tir na nÒg können sich sowohl national als auch international
    nur selbst vertreten. Ausnahmen von dieser Regel sind mit beidseitigem
    Einverständnis möglich und bedürfen der Vertragsform.

    ARTIKEL 5

    Die Flandrischen Demokratischen Republik und die Freie Republik Tir na
    nÒg ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Über das
    Botschaftspersonal entscheidet allein der entsendende Staat. Beide
    Vertragspartnern sichern Diplomaten vollständige Immunität zu.

    ARTIKEL 6

    Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten
    das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu
    schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und
    auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und
    Forschung.

    ARTIKEL 7

    Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der
    jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft.
    Er kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.

    Für die Flandrischen Demokratischen Republik
    Erik Dietrich
    -stellvertretend für den gesamten Staatsrat der FDR-

    Für für Freie Republik Tir na nÒg
    Siddhartha



    Die Debatte geht 7 Tage, folglich bis zum 02.05.2018.

    Der Antragsteller hat das Wort.
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Mir ist das Land gänzlich unbekannt, können Sie uns etwas mehr über dieses Land mitteilen?
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    DAnke Frau Präsidentin,

    nun FDR ist eine sozialistische Bruderrepublik.

    Hier finden sie Infos

    Von der Außenministern des Landes habe ich folgendes erfahren.

    Nun, es wundert mich nicht, dass unsere junge Republik Ihnen unbekannt ist.
    Wir litten über einen langen Zeitraum unter einer Diktatur, diese endete vor 4 Jahren mit dem Tod des Diktators, Georg Rotbach.
    Er hinterließt ein chaotisches und ruiniertes Land. Vor 3 Jahren rief die Sozialistische Volksfront dann die Flandrische Demokratische Republik aus und Anfang diesen Jahres beschloss der Parteikonvent dann die Verfassung.

    Geographisch liegt unsere Republik neben Schwion und ist somit ein Nachbar der Turanischen Föderation.

    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




    Ich habe hier kleine formale Änderungen.

    Miriam Turm schrieb:

    Der Staatsrat hat sich den Vertrag ebenfalls angesehen. Es wurden wieder einige formale Änderungen vorgenommen, jedoch nichts inhaltliches. Ich hoffe Sie können die überarbeitete Fassung in die Diskussion einbringen?

    Dokument


    Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik




    Präambel

    Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg
    (vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und der
    Flandrischen Demokratischen Republik (vertreten durch den Staatsrat)
    begründet diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und
    verpflichtet beide Seiten zur friedlichen Koexistenz.



    ARTIKEL 1

    Beide Länder stehen sich einander
    gleichberechtigt gegenüber und akzeptieren die Regierungsform sowie
    deren Ausführung der jeweils anderen Seite. So verpflichtet sich die
    Freie Republik, die Flandrische Demokratische Republik als
    sozialistische parlamentarische Republik anzuerkennen und zu achten. Die Flandrische Demokratische
    Republik wiederum verpflichtet sich, Tir na nÒg als
    sozialistisch-demokratische Räterepublik anzuerkennen und zu achten.
    Beide Vertragspartner streben die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen an.



    ARTIKEL 2

    Sowohl die Flandrische Demokratische
    Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich zur
    Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen
    diese besteht für den Vertragspartner die Möglichkeit, jedweden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.



    ARTIKEL 3

    Die Flandrische Demokratische
    Republik und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich, die
    Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und niemals zu verletzen. Bei
    der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten sich beide Staaten, auf
    Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von beiden Seiten
    akzeptierten Schlichter einzusetzen.



    ARTIKEL 4

    Sowohl die Flandrische Demokratische
    Republik als auch die Freie Republik Tir na nÒg können sich sowohl
    national als auch international nur selbst vertreten. Ausnahmen von
    dieser Regel sind mit beidseitigem Einverständnis möglich und bedürfen
    der Vertragsform.



    ARTIKEL 5

    Die Flandrische Demokratische
    Republik und die Freie Republik Tir na nÒg ermöglichen die Einrichtung
    von Botschaften. Über das Botschaftspersonal entscheidet allein der
    entsendende Staat. Beide Vertragspartner sichern Diplomaten vollständige Immunität zu.



    ARTIKEL 6

    Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten
    das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu
    schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und
    auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und
    Forschung.



    ARTIKEL 7

    Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der
    jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft. Er
    kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider
    Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.





    Für die Flandrischen Demokratischen Republik

    Erik Dietrich



    -stellvertretend für den gesamten Staatsrat der FDR-





    Für für Freie Republik Tir na nÒg

    Siddhartha


    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)