Owen McCoy schrieb:
Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)
Antragstitel: Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik
Dokument
Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und der Flandrischen Demokratischen Republik
Präambel
Dieser Grundlagenvertrag zwischen der Freien Republik Tir na nÒg
(vertreten durch ihr Staatsoberhaupt Großrat Siddhârtha) und der
Flandrischen Demokratischen Republik (vertreten durch den Staatsrat) begründet diplomatische Beziehungen zwischen beiden Vertragsparteien und verpflichtet beide Seiten zu einem Nichtangriffspakt.
ARTIKEL 1
Beiden Länder stehen sich einander gleichberechtigt gegenüber und
akzeptieren die Regierungsform sowie deren Ausführung der jeweils
anderen Seite. So verpflichtet sich die Freie Republik die Flandrische Demokratische Republik als sozialistische parlamentarische Republik anzuerkennen
und zu achten. Die der Flandrischen Demokratischen Republik wiederum
verpflichtet sich, Tir na nÒg als sozialistisch-demokratische
Räterepublik anzuerkennen und zu achten.
Beide Vertragspartner streben die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen an.
ARTIKEL 2
Sowohl die Flandrischen Demokratischen Republik als auch die Freie
Republik Tir na nÒg verpflichten sich zur Achtung und Einhaltung der
Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen diese besteht für den
Bündnispartner die Möglichkeit, jedwede Verträge zwischen den
Vertragsparteien aus triftigen Grund mit sofortiger Wirkung
aufzukündigen.
ARTIKEL 3
Die Flandrischen Demokratischen Republik und die Freie Republik Tir na
nÒg verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen anzuerkennen und
niemals zu verletzen. Bei der Beilegung von Streitigkeiten verpflichten
sich beide Staaten auf Gewalt zu verzichten und gegebenenfalls einen von
beiden Seiten akzeptierten Schlichter einzusetzen.
ARTIKEL 4
Sowohl die Flandrischen Demokratischen Republik als auch die Freie
Republik Tir na nÒg können sich sowohl national als auch international
nur selbst vertreten. Ausnahmen von dieser Regel sind mit beidseitigem
Einverständnis möglich und bedürfen der Vertragsform.
ARTIKEL 5
Die Flandrischen Demokratischen Republik und die Freie Republik Tir na
nÒg ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Über das
Botschaftspersonal entscheidet allein der entsendende Staat. Beide
Vertragspartnern sichern Diplomaten vollständige Immunität zu.
ARTIKEL 6
Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags begründen beide Staaten
das feste Interesse, in Zukunft weitere Verträge und Abkommen zu
schließen, um die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu verstetigen und
auszubauen, zum Beispiel in Bezug auf Handel, Transportwesen und
Forschung.
ARTIKEL 7
Dieser Vertrag tritt nach der Ratifikation und Unterzeichnung der
jeweiligen Institutionen der Vertragsparteien zum (Datum) in Kraft.
Er kann mit einer Frist von 28 Tagen oder im Einvernehmen beider Vertragspartner ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Für die Flandrischen Demokratischen Republik
Erik Dietrich
-stellvertretend für den gesamten Staatsrat der FDR-
Für für Freie Republik Tir na nÒg
Siddhartha
Die Debatte geht 7 Tage, folglich bis zum 02.05.2018.
Der Antragsteller hat das Wort.
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin