Feiertagsgesetz

    Feiertagsgesetz

    Owen McCoy schrieb:

    Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)

    Antragstitel: Feiertagsgesetz

    Dokument


    Feiertagsgesetz

    § 1 Grundlegendes
    (1) Der Sonntag ist ein Tag der allgemeinen Arbeitsruhe.
    (2) Von der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen sind die Tätigkeiten der Feuerwehr, Polizei, medizinischen Einrichtungen und der sonstigen Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, sowie der Verkehrs- und Postbetriebe ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Tätigkeiten der Versorgungsbetriebe für Gas, Strom und Wasser.

    § 2 Gesetzliche Feiertage
    (1) Sechs Tage im Jahr sind gesetzliche Feiertage. An diesen Tagen sind Arbeitnehmer berechtigt die Arbeit niederzulegen, ohne einen Urlaubstag verbrauchen zu müssen.
    (2) Die sechs gesetzlichen Feiertage sind der
    21.01. – Tag des Beitritts
    01.03. – Tag der Demokratie
    12.05. - Tag der Inbesitznahme
    09.09. – Tag der Gründung der Freien Republik
    23.10. – Tag der 23 Tröge Bier und der 10 Brezn
    20.12. – Heldentag des Vaters Abraham und des Kampftrupps Rotfront

    § 3 Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt nach Mehrheitsentscheid des Parlamentarischen Rates in Kraft.



    Die Debatte dauert 7 Tage, der Antragsteller hat das Wort.
    Es geht bis zum 01.05.2018
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Ich danke Ihnen Frau Collins,

    nun wir haben diese Feiertage vor vielen Jahren festgelegt, aber was passiert an diesen Feiertagen? GEnau alles ist normal, aber wir sollten diese nutzen um dieser Tage zu gedenken. So kommen wir zur Ruhe wenn wir nicht arbeiten müssen, das dient auch dem Land, wenn man sich mit diesem identifizieren kann, deshalb habe ich diesen Entwurf erarbeitet, wo alles geregelt wird.

    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




    Herr Kollege,
    vielen Dank für Ihre Initiative die gepflegten Rituale auch rechtlich zu regeln.

    Um ihrem eigenen Anspruch "alles zu regeln" gerecht zu werden, fehlen aber noch zumindest 2 Dinge:

    1. Eine Regelung, dass alljene, die an den Feiertagen arbeiten müssen, diese Tage als zusätzliche Urlaubstage hinzzu bekommen und einen Feiertagszusachlag.

    2. Feht die fhéile nan cara noch als Feiertag. Ansich geht die Feier über 7 Tage, als Gewerkschafter möchte ich auch alle 7 Tage frei haben, doch zumindest vom 24. - 26. Dezember eines Jahres.
    :rstern: MdPR für die Sozialistische Großratspartei :gstern:


    'Die Diktatur des Proletariats wird diesen großartigen Apparat der industriellen und intellektuellen Produktion, diese Antriebskraft der Zivilisation vor dem drohenden Zusammenbruch retten.' (Antonio Gramsci)

    Owen McCoy schrieb:

    Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)

    Antragstitel: Feiertagsgesetz

    Dokument


    Feiertagsgesetz

    § 1 Grundlegendes
    (1) Der Sonntag ist ein Tag der allgemeinen Arbeitsruhe.
    (2) Von der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen sind die Tätigkeiten der Feuerwehr, Polizei, medizinischen Einrichtungen und der sonstigen Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, sowie der Verkehrs- und Postbetriebe ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Tätigkeiten der Versorgungsbetriebe für Gas, Strom und Wasser.

    § 2 Gesetzliche Feiertage
    (1) Sechs Tage im Jahr sind gesetzliche Feiertage. An diesen Tagen sind Arbeitnehmer berechtigt die Arbeit niederzulegen, ohne einen Urlaubstag verbrauchen zu müssen.
    (2) Die sechs gesetzlichen Feiertage sind der
    21.01. – Tag des Beitritts
    01.03. – Tag der Demokratie
    01.05. - Tag der Arbeit
    12.05. - Tag der Inbesitznahme
    09.09. – Tag der Gründung der Freien Republik
    23.10. – Tag der 23 Tröge Bier und der 10 Brezn
    20.12. – Heldentag des Vaters Abraham und des Kampftrupps Rotfront
    24.12. - 31.12 - fhéile nan cara

    § 3 Ausgleich
    (1) Die Leute, die am Feiertag arbeiten können im Arbeitsvertrag regeln lassen ob sie
    a: Den Tag dafür frei haben wollen oder
    b: eine Feiertagsvergütung ausgezahlt haben wollen



    § 4 Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt nach Mehrheitsentscheid des Parlamentarischen Rates in Kraft.



    Hier der überarbeitete Vorschlag.

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    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




    Der 1. Mai und die fhéile nan cara sind derart zentrale Feiertage, die höchsten in Tir, das ich es nicht für nötig hielt, sie überhaupt zu erwähnen ;)

    Statt

    § 3 Ausgleich
    (1) Die Leute, die am Feiertag arbeiten können im Arbeitsvertrag regeln lassen ob sie
    a: Den Tag dafür frei haben wollen oder
    b: eine Feiertagsvergütung ausgezahlt haben wollen


    würde ich unter §1 aufnehmen, da es dort besser passt und ich würde das oder streichen, denn Urlaubsanspruch dient der wichtigen Regeneration, es kann nicht sein, dass gerade Krankenschwestern aus Geldnot unausgeschlafen zur Arbeit müssen. Auch würde ich in Gesetzen nicht von "Leuten" sprechen, Umgangssprache passt da eher nicht... auch wenn mir gerade kein richtig gutes Wort einfallen mag :rolleyes:

    § 1
    (3) Feiertagsarbeit ist erhöht zu vergüten sowie durch Sonderurlaub auszugleichen.


    Zudem fehlt bei §2 noch die Arbeitnehmerinnen, ich finde es schön, dass du in §1 geschlechtsneutral formuliert hast, das sollte bei Gesetzen zukünftig Standard sein!
    :rstern: MdPR für die Sozialistische Großratspartei :gstern:


    'Die Diktatur des Proletariats wird diesen großartigen Apparat der industriellen und intellektuellen Produktion, diese Antriebskraft der Zivilisation vor dem drohenden Zusammenbruch retten.' (Antonio Gramsci)
    Mein Vater fand es, damals als Arbeiter, meist als Zumutung, an Feiertagen (gerade der fheile nan cara) arbeiten zu müssen. Denn da musste immer der Postbote den Weihnachtsmann spielen und das gefiel den Kindern nicht so sehr. Seiner Frau umso mehr, aber das führt zu weit ;)

    Überhaupt könnten wir das ganze etwas Arbeitnehmerinnenfreundlicher formulieren: Also eine kann Bestimmung statt einer sie haben keinen Sonntag.

    Wenn ich darf:

    Dokument

    Gesetz zur Regelung der Arbeit an Sonn- und Feiertagen (GdAaSuF)

    § 1 Grundlegendes
    (1) An Sonn- und Feiertagen gilt eine allgemeine Arbeitsruhe.
    (2) Von der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen können die Tätigkeiten bei Insititutionen der öffentlichen Daseinsfürsorge wie Feuerwehr und Polizei, medizinischen Einrichtungen sowie sonstigen Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetrieben sowie Versorgungsbetriebe für Gas, Strom und Wasser ausgenommen werden. (hier könnte man anfügen, das auch in der privaten Wirtschaft es möglich ist, wenn erforderlich, wenn zb ein Hochofen nicht für einen Tag runtergekühlt werden darf: "Privaten Unternehmen können auf Antrag an den Generalrat eine Ausnahme in Ausnahmefällen zugestanden werden.")
    (3) Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen ist erhöht zu vergüten sowie durch Sonderurlaub auszugleichen.

    § 2 Gesetzliche Feiertage
    (1) Die sechs gesetzlichen Feiertage sind der
    21.01. – Tag des Beitritts
    01.03. – Tag der Demokratie
    01.05. - Tag der Arbeit
    12.05. - Tag der Inbesitznahme
    09.09. – Tag der Gründung der Freien Republik
    23.10. – Tag der 23 Tröge Bier und der 10 Brezn
    20.12. – Heldentag des Vaters Abraham und des Kampftrupps Rotfront
    24.12. - 31.12 - fhéile nan cara (bitte mal unseren irischen Freund fragen, wie man das richtig schreibt ^^)

    § 3 Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt nach Mehrheitsentscheid des Parlamentarischen Rates mit der Verkündung durch den Großrat in Kraft.



    Gerade für letzteres sollten wir auch einheitliche Standards ansetzen. Ich hoffe, dass ich nichts mehr vergessen habe?
    :rstern: MdPR für die Sozialistische Großratspartei :gstern:


    'Die Diktatur des Proletariats wird diesen großartigen Apparat der industriellen und intellektuellen Produktion, diese Antriebskraft der Zivilisation vor dem drohenden Zusammenbruch retten.' (Antonio Gramsci)
    Die LÖS möchte auf den Passus bestehen, der auch in der Privatwirtschaft solche Optionen ermöglicht, dann wäre es zustimmungsreif.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Es ist ganz logisch, dass Krankenschwestern auch mal Sonntags arbeiten müssen.

    Jedoch wies der Kollege Molina, immerhin ein Stahlarbeiter, darauf hin, dass es einfach absolut unökonomisch und auch unökologisch sein kann, bestimmte Großindustriegeräte für einen Tag runterzufahren. Ich denke da an Eisenschmelzen, Stromgeneratoren in großen Verbrennungsanlagen. Oder andere Bereiche, die wir schnell vergessen, sei es eine wichtige Hotline oder sonstige Anlaufstelle. Und dazu zähle ich zB auch Tankstellen, die dürfen doch wohl auch mal sonntags öffnen, oder muss man sein Tanken derart starr planen?
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Was meinen Sie damit konkret?

    Und was bedeutete dies für die vorgeschlagene Formulierung: "Privaten Unternehmen kann in begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss des Generalrates Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt werden."
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Dokument

    Gesetz zur Regelung der Arbeit an Sonn- und Feiertagen (GdAaSuF)

    § 1 Grundlegendes
    (1) An Sonn- und Feiertagen gilt eine allgemeine Arbeitsruhe.
    (2) Von der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen können die Tätigkeiten bei Insititutionen der öffentlichen Daseinsfürsorge wie Feuerwehr und Polizei, medizinischen Einrichtungen sowie sonstigen Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetrieben sowie Versorgungsbetriebe für Gas, Strom und Wasser ausgenommen werden.
    (3) Privaten Unternehmen können auf Antrag an den Generalrat eine Ausnahme in Ausnahmefällen zugestanden werden.
    (4) Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen ist erhöht zu vergüten sowie durch Sonderurlaub auszugleichen.

    § 2 Gesetzliche Feiertage
    (1) Die 14 gesetzlichen Feiertage sind der
    21.01. – Tag des Beitritts
    01.03. – Tag der Demokratie
    01.05. - Tag der Arbeit
    12.05. - Tag der Inbesitznahme
    09.09. – Tag der Gründung der Freien Republik
    23.10. – Tag der 23 Tröge Bier und der 10 Brezn
    20.12. – Heldentag des Vaters Abraham und des Kampftrupps Rotfront
    24.12. - 31.12 - fhéile nan cara (bitte mal unseren irischen Freund fragen, wie man das richtig schreibt ^^)

    § 3 Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt nach Mehrheitsentscheid des Parlamentarischen Rates mit der Verkündung durch den Großrat in Kraft.



    Im Grunde sollten die Privatunternehmen ja frei haben, aber wie Herr Molina sagte, wäre es für einige Branchen nicht sinnvoll für ein Tag den Betrieb runter zufahren.

    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




    Lesen Sie meine Frage noch mal in Ruhe und Sie werden merken, dass Ihre Antwort damit nichts zu tun hat ;)

    Ich hatte doch genau diese Ausnahmen gefordert und dafür einen, wie ich finde, sprachlich schöneren Vorschlag gebracht.

    Auch sollte der rote Teil vor der endgültigen Beschlussfassung noch geklärt werden :)

    Dann steht einer Abstimmung nichts mehr im Weg und alle Fraktionen sind sich einig, das ist höchst erfreulich.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)

    Owen McCoy schrieb:

    Dokument

    Gesetz zur Regelung der Arbeit an Sonn- und Feiertagen (GdAaSuF)

    § 1 Grundlegendes
    (1) An Sonn- und Feiertagen gilt eine allgemeine Arbeitsruhe.
    (2) Von der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen können die Tätigkeiten bei Insititutionen der öffentlichen Daseinsfürsorge wie Feuerwehr und Polizei, medizinischen Einrichtungen sowie sonstigen Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetrieben sowie Versorgungsbetriebe für Gas, Strom und Wasser ausgenommen werden.
    (3) Privaten Unternehmen kann in begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss des Generalrates Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt werden.
    (4) Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen ist erhöht zu vergüten sowie durch Sonderurlaub auszugleichen.

    § 2 Gesetzliche Feiertage
    (1) Die 14 gesetzlichen Feiertage sind der
    21.01. – Tag des Beitritts
    01.03. – Tag der Demokratie
    01.05. - Tag der Arbeit
    12.05. - Tag der Inbesitznahme
    09.09. – Tag der Gründung der Freien Republik
    23.10. – Tag der 23 Tröge Bier und der 10 Brezn
    20.12. – Heldentag des Vaters Abraham und des Kampftrupps Rotfront
    24.12. - 31.12 - fhéile nan cara (bitte mal unseren irischen Freund fragen, wie man das richtig schreibt ^^)

    § 3 Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt nach Mehrheitsentscheid des Parlamentarischen Rates mit der Verkündung durch den Großrat in Kraft.



    Im Grunde sollten die Privatunternehmen ja frei haben, aber wie Herr Molina sagte, wäre es für einige Branchen nicht sinnvoll für ein Tag den Betrieb runter zufahren.


    So geändert. das irische habe ich an @Cealliagh gegeben

    Ich bitte dann um Abstimmung.

    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)