Vorschlag einer Bezirksordnung

      Vorschlag einer Bezirksordnung

      Werte Bürgerinnen und Bürger von Más.

      Ich schlage hiermit die nachfolgende Bezirksordnung für diesen Ratsbezirk vor.
      Ich bitte um eine konstruktive Debatte.

      Dokument

      Bezirksordnung des Ratbezirkes Más

      Bezirksbürgerrat
      Artikel 1
      (1) Das Bezirksparlament des Ratbezirkes Más ist der Bezirksbürgerrat. Er setzt sich aus allen eingetragenen Bürgern des Ratbezirkes Más zusammen.
      (2) Der Bezirksrat führt eine Liste mit eingetragenen Bürgern des Ratbezirkes Más. Eingetragene Bürger müssen Ihren hauptsächlichen Wohnsitz im Ratsbezirk Más haben.

      Artikel 2
      (1) Dem Bezirksbürgerrat steht der Bezirksrat als Vorsitzender vor.
      (2) Der Bezirksbürgerrat ist das höchste Beschluss fassende Gremium eines Bezirkes und kann Bezirksverordnungen beschließen. Es fasst seine Beschlüsse und Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz, Bezirksverordnung oder diese Bezirksordnung nichts anderes vorgeschrieben ist.

      Artikel 3
      (1) Der Vorsitzende lädt die Mitglieder des Bezirksbürgerrates zu seinen Sitzungen ein und leitet diese.
      (2) Die Mitglieder des Bezirksbürgerrates haben grundsätzlich Rederecht und in jedem Falle Stimmrecht.
      (3) Der Vorsitzende kann einzelnen Mitgliedern für eine bestimmte Zeit das Rederecht entziehen oder Sie aus der Sitzung ausschließen. Der Vorsitzende darf diese Mittel nur zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bezirksbürgerrates nutzen.
      (4) Der Vorsitzende kann Gästen Rederecht erteilen und wieder entziehen.
      (5) Die Sitzungen des Bezirksbürgerrat sind öffentlich und können durch Beschluss nicht öffentlich gemacht werden. Sollten Sitzungen nicht öffentlich sein, so darf der Vorsitzende nur mit Genehmigung des Bezirksbürgerrat Gäste einladen und Gästen das Rederecht erteilen.

      Bezirksrat
      Artikel 4
      (1) Der Bezirksrat ist für die Außendarstellung des Ratbezirkes verantwortlich und legt die Richtlinien der Entwicklung des Ratbezirkes fest. Er ist in allen Fragen, die den Ratsbezirk direkt betreffen der erste Ansprechpartner.
      (2) Der Bezirksrat darf nicht zugleich Großrat, Großdruide oder Generalrat sein.

      Artikel 5
      (1) Der Bezirksrat wird durch den Bezirksbürgerrat für die Dauer von drei Monaten geheim und unmittelbar gewählt.
      (2) Der Bezirksbürgerrat kann durch die Nachwahl eines Bezirksrates den Bezirksrat abwählen. Die Amtszeit des Nachfolgers endet dann, wenn die des Vorgängers geendet hätte.

      Artikel 6
      (1) Es finden zwei Wahlgänge zum Bezirksrat statt. Im ersten Wahlgang ist der Kandidat gewählt, der zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinen kann. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige zwei Drittel Mehrheit erreichen, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist der Kandidat gewählt, der die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann.
      (2) Für die Wahl kann der Bezirksbürgerrat durch Beschluss mit einfacher Mehrheit den Großrat mit der Wahlleitung beauftragen. Sollte der Bezirksbürgerrat dies nicht beschließen, so übernimmt der Bezirksrat die Wahlleitung.
      (3) Der Wahlleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Die Dauer der Wahl beträgt 5 Tage und muss im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes zwei Tage vorher verkündet werden. Kandidaten haben in den zwei Tagen zwischen Verkündung und Wahl die Möglichkeit Ihre Kandidatur dem Wahlleiter mitzuteilen.

      Bezirksverordnungen
      Artikel 7
      (1) Bezirksverodnungen dürfen nicht gegen diese Bezirksordnung und die Verfassung und Gesetze der Freien Republik Tir na nÒg verstoßen.
      (2) Bezirksverodnungen werden vom Bezirksbürgerrat mit einfacher Mehrheit beschlossen und vom Bezirksrat verkündet.
      (3) Bezirksverodnungen treten mit Ablauf des Tages an dem sie verkündet werden in Kraft und bilden neben der Verfassung und den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg geltendes Recht im Ratsbezirk Más.

      Artikel 8
      Die Unvereinbarkeit einer Bezirksverodnung mit der Verfassung oder den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg oder der Bezirksordnung des Ratsbezirk Más stellt der Rat der Gerechtigkeit fest. Er kann die Bezirksverodnung für Nichtig erklären und aufheben.

      Übergangs- und Schlussbestimmungen
      Artikel 9
      Diese Bezirksordnung kann nur durch den Bezirksbürgerrat mit einer zwei Drittel Mehrheit durch Bezirksverodnung geändert werden.

      Artikel 10
      (1) Diese Bezirksordnung tritt in Kraft, wenn ihm alle aktiven Bürger des Ratbezirks Más zugestimmt haben und es im Parlamentarischen Rat beschlossen und vom Großrat ratifiziert und im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes Más Verkündet wurde.
      (2) Der Großrat beruft den Bezirksbürgerrat spätestens 72 Stunden nach in Kraft treten der Bezirksordnung zu seiner ersten Sitzung ein und leitet die erste Wahl zum Bezirksrat.

      Vielen Dank für diese Initiative, es freut mich, dass sihc jemand der antiquierten Bezirksordnung Más' annehmen möchte.

      Ich habe 2,3 Kommentare:

      1. Ich wünsche mir die Aufnahme weiblicher Titel. Gern können wir voran gehen und das generische Femininum anwenden.

      2. Der Aufbau ist mir nicht ganz klar, Artikel 1/2 und 2/2 zb sollte man tauschen, dann ergibt das eher Sinn. Auch könnte man sicher einiges kürzen. In der Kürze liegt die Würze, außerdem liest das sonst wieder keiner ;)

      3. Es tauchen Ämter wie "der Vorsitzende" und "der Wahlleiter" oder "die Mitglieder" auf, die nirgends definiert sind. Sind das extra Posten oder Synonyme zum Bezirksrat?


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Danke für Ihre Anregungen Herr Großrat.
      Zu 1.: Dies lässt sich aufnehmen und wird auch so vollbracht.
      Zu 2.: Art. 2 (2) passt sichtlich besser in Art. 1, jedoch würde ich Art. 1 (2) gar zu Art. 4 (1) oder Art. 4 (3) hinzufügen/ergänzen.
      Zu 3.: Vorsitzender ist in Art. 2 (1) geregelt. Der Wahlleiter ist in Art. 6 (2) geregelt. Die Mitglieder sind die Personen, welche im Bezirksbürgerrat nach Art. 1 (1) sitzen bzw. Mitglied sind.
      Ich würde bei den Namen dann aber doch einfach immer "Bezirksrat" schreiben, sonst ist das einfach verwirrend wenn für ein und dasselbe Amt mehrere Begriffe existieren, oder?

      Mit dem anderen Vorschlag gehe ich konform!


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Ich hatte es aber so gedacht, dass bei der Wahl zum Bezirksrat durch Beschluss des Bezirksbürgerrats die Wahlleiter Funktion vom Bezirksrat auf den Großrat, eben Sie, übergehen kann. So hatte ich einheitlich die Begrifflichkeit "Wahlleiter" eingebaut.
      Ich finde es gar nicht so entscheidend, wer die Wahlzettel auswertet. Das kann die Versammlung doch spontan entscheiden. Aber meinetwegen können wir das auch so lassen, es ändert ja nichts und ich bin ohnehin anwesend. Ich hätte nur Bedenken, wenn ich jetzt in jedem Dorf in Tir noch den Wahlleiter mimen müsste, dann käme ich ja zu gar nichts mehr ;)


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


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      Bezirksordnung des Ratbezirkes Más

      Bezirksbürgerrat
      Artikel 1
      (1) Das Bezirksparlament des Ratbezirkes Más ist der Bezirksbürgerrat. Er setzt sich aus allen eingetragenen Bürgerinnen und Bürgern des Ratbezirkes Más zusammen.
      (2) Der Bezirksbürgerrat ist das höchste Beschluss fassende Gremium eines Bezirkes und kann Bezirksverordnungen beschließen. Es fasst seine Beschlüsse und Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz, Bezirksverordnung oder diese Bezirksordnung nichts anderes vorgeschrieben ist.

      Artikel 2
      Dem Bezirksbürgerrat steht die Bezirksrätin/der Bezirksrat als Vorsitzender vor.

      Artikel 3
      (1) Die Vorsitzende/Der Vorsitzende lädt die Mitglieder des Bezirksbürgerrates zu seinen Sitzungen ein und leitet diese.
      (2) Die Mitglieder des Bezirksbürgerrates haben grundsätzlich Rederecht und in jedem Falle Stimmrecht, sollte das Mitglied nicht aus der Sitzung ausgeschlossen worden sein.
      (3) Der Vorsitzende kann einzelnen Mitgliedern für eine bestimmte Zeit das Rederecht entziehen oder Sie aus der Sitzung ausschließen. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende darf diese Mittel nur zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bezirksbürgerrates nutzen.
      (4) Die Vorsitzende/Der Vorsitzende kann Gästen Rederecht erteilen und wieder entziehen.
      (5) Die Sitzungen des Bezirksbürgerrat sind öffentlich und können durch Beschluss nicht öffentlich gemacht werden. Sollten Sitzungen nicht öffentlich sein, so darf die Vorsitzende/der Vorsitzende nur mit Genehmigung des Bezirksbürgerrat Gäste einladen und Gästen das Rederecht erteilen.

      Bezirksrat
      Artikel 4
      (1) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat ist für die Außendarstellung des Ratbezirkes verantwortlich und legt die Richtlinien der Entwicklung des Ratbezirkes fest. Sie/Er ist in allen Fragen, die den Ratsbezirk direkt betreffen die erste Ansprechpartnerin/der erste Ansprechpartner.
      (2) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat darf nicht zugleich Großrat, Großdruide oder Generalrat sein.
      (3) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat führt eine Liste mit eingetragenen Bürgern des Ratbezirkes Más. Eingetragene Bürger müssen Ihren hauptsächlichen Wohnsitz im Ratsbezirk Más haben.

      Artikel 5
      (1) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat wird durch den Bezirksbürgerrat für die Dauer von drei Monaten geheim und unmittelbar gewählt.
      (2) Der Bezirksbürgerrat kann durch die Nachwahl eines Bezirksrates den Bezirksrat abwählen. Die Amtszeit des Nachfolgers endet dann, wenn die des Vorgängers geendet hätte.

      Artikel 6
      (1) Es finden zwei Wahlgänge zum Bezirksrat statt. Im ersten Wahlgang ist die Kandidatin/der Kandidat gewählt, die/der zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinen kann. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige zwei Drittel Mehrheit erreichen, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Kandidatin/der Kandidat gewählt, die/der die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann.
      (2) Grundsätzlich übernimmt die Bezirksrätin/der Bezirksrat die Wahlleitung. Mit einfacher Mehrheit kann der Bezirksbürgerrat die Wahlleitung auf ein anderes Mitglied des Bezirksbürgerrates übertragen.
      (3) Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Die Dauer der Wahl beträgt 5 Tage und muss im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes zwei Tage vorher verkündet werden. Kandidaten haben in den zwei Tagen zwischen Verkündung und Wahl die Möglichkeit Ihre Kandidatur dem Wahlleiter mitzuteilen.

      Bezirksverordnungen
      Artikel 7
      (1) Bezirksverodnungen dürfen nicht gegen diese Bezirksordnung und die Verfassung und Gesetze der Freien Republik Tir na nÒg verstoßen.
      (2) Bezirksverodnungen werden vom Bezirksbürgerrat mit einfacher Mehrheit beschlossen und vom Bezirksrat verkündet.
      (3) Bezirksverodnungen treten mit Ablauf des Tages an dem sie verkündet werden in Kraft und bilden neben der Verfassung und den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg geltendes Recht im Ratsbezirk Más.

      Artikel 8
      Die Unvereinbarkeit einer Bezirksverodnung mit der Verfassung oder den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg oder der Bezirksordnung des Ratsbezirk Más stellt der Rat der Gerechtigkeit fest. Er kann die Bezirksverodnung für Nichtig erklären und aufheben.

      Übergangs- und Schlussbestimmungen
      Artikel 9
      Diese Bezirksordnung kann nur durch den Bezirksbürgerrat mit einer zwei Drittel Mehrheit durch Bezirksverodnung geändert werden.

      Artikel 10
      (1) Diese Bezirksordnung tritt in Kraft, wenn ihm alle aktiven Bürgerinnen und Bürger des Ratbezirks Más zugestimmt haben und es im Parlamentarischen Rat beschlossen und vom Großrat ratifiziert und im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes Más Verkündet wurde. (2) Der Großrat beruft den Bezirksbürgerrat spätestens 72 Stunden nach in Kraft treten der Bezirksordnung zu seiner ersten Sitzung ein und leitet die erste Wahl zum Bezirksrat nach Artikel 6.



      Ich habe die Bezirksordnung mal überarbeitet.
      Ich auch 8)

      Also nur Kleinigkeiten: also es heißt ratSbezirk, dazu die weiblichen Bezeichnungen und so Kleinkram, ein paar Genitive, nichts inhaltliches keine Sorge!
      zb allgemeine Formulierungen wie "eines Bezirkes" geändert zu "dieses Bezirkes".
      Und doch: ich habe dieses doppelte "Der Vorsitzende/die Vorsitzende" manchmal durch "die Bezirksrätin" ersetzt, einfach kürzer und wechselt sich hübsch ab *tuete*
      Mein Vorschlag wäre ja noch alle Doppelbezeichnungen wegzunehmen und einfach eine Fußnote einzufügen: Weibliche Bezeichnungen schließen Angehöriger aller sozialen Geschlechter ein.
      Darf ich? Dann mache ich das auch noch fertig...

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      Bezirksordnung des Ratsbezirkes Más

      Bezirksbürgerinnenrat

      Artikel 1
      (1) Das Bezirksparlament des Ratsbezirkes Más ist der Bezirksbürgerinnenrat. Er setzt sich aus allen eingetragenen Bürgerinnen und Bürgern des Ratsbezirkes Más zusammen.
      (2) Der Bezirksbürgerinnenrat ist das höchste Beschluss fassende Gremium des Bezirkes und kann Bezirksverordnungen beschließen. Es fasst seine Beschlüsse und Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz, Bezirksverordnung oder diese Bezirksordnung nichts anderes vorgeschrieben ist.

      Artikel 2
      Dem Bezirksbürgerinnenrat steht die Bezirksrätin/der Bezirksrat als Vorsitzende/r vor.

      Artikel 3
      (1) Die Bezirksrätin lädt die Mitglieder des Bezirksbürgerinnenrates zu seinen Sitzungen ein und leitet diese.
      (2) Die Mitglieder des Bezirksbürgerinnenrates haben grundsätzlich Rederecht und in jedem Falle Stimmrecht, sollte das Mitglied nicht aus der Sitzung ausgeschlossen worden sein.
      (3) Die Bezirksrätin kann einzelnen Mitgliedern für eine bestimmte Zeit das Rederecht entziehen oder Sie aus der Sitzung ausschließen. Die Vorsitzende darf diese Mittel nur zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bezirksbürgerinnenrates nutzen.
      (4) Die Bezirksrätin kann Gästen Rederecht erteilen und wieder entziehen.
      (5) Die Sitzungen des Bezirksbürgerinnenrates sind öffentlich und können durch Beschluss nicht öffentlich gemacht werden. Sollten Sitzungen nicht öffentlich sein, so darf die Vorsitzende nur mit Genehmigung des Bezirksbürgerinnenrates Gäste einladen und Gästen das Rederecht erteilen.

      Bezirksrätin
      Artikel 4
      (1) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat ist für die Außendarstellung des Ratbezirkes verantwortlich und legt die Richtlinien der Entwicklung des Ratbezirkes fest. Sie/Er ist in allen Fragen, die den Ratsbezirk direkt betreffen die erste Ansprechpartnerin/der erste Ansprechpartner.
      (2) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat darf nicht zugleich Großrat, Großdruide oder Generalrat sein.
      (3) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat führt eine Liste mit eingetragenen Bürgern des Ratbezirkes Más. Eingetragene Bürger müssen Ihren hauptsächlichen Wohnsitz im Ratsbezirk Más haben.

      Artikel 5
      (1) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat wird durch den Bezirksbürgerinnenrat für die Dauer von drei Monaten geheim und unmittelbar gewählt.
      (2) Der Bezirksbürgerrat kann durch die Nachwahl eines Bezirksrates den Bezirksrat abwählen. Die Amtszeit des Nachfolgers endet dann, wenn die des Vorgängers geendet hätte.

      Artikel 6
      (1) Es finden zwei Wahlgänge zum Bezirksrat statt. Im ersten Wahlgang ist die Kandidatin/der Kandidat gewählt, die/der zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinen kann. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige zwei Drittel Mehrheit erreichen, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Kandidatin/der Kandidat gewählt, die/der die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann.
      (2) Grundsätzlich übernimmt die Bezirksrätin/der Bezirksrat die Wahlleitung. Mit einfacher Mehrheit kann der Bezirksbürgerrat die Wahlleitung auf ein anderes Mitglied des Bezirksbürgerrates übertragen.
      (3) Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Die Dauer der Wahl beträgt 5 Tage und muss im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes zwei Tage vorher verkündet werden. Kandidaten haben in den zwei Tagen zwischen Verkündung und Wahl die Möglichkeit Ihre Kandidatur dem Wahlleiter mitzuteilen.

      Bezirksverordnungen
      Artikel 7
      (1) Bezirksverodnungen dürfen nicht gegen diese Bezirksordnung und die Verfassung und Gesetze der Freien Republik Tir na nÒg verstoßen.
      (2) Bezirksverodnungen werden vom Bezirksbürgerrat mit einfacher Mehrheit beschlossen und vom Bezirksrat verkündet.
      (3) Bezirksverodnungen treten mit Ablauf des Tages an dem sie verkündet werden in Kraft und bilden neben der Verfassung und den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg geltendes Recht im Ratsbezirk Más.

      Artikel 8
      Die Unvereinbarkeit einer Bezirksverodnung mit der Verfassung oder den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg oder der Bezirksordnung des Ratsbezirk Más stellt der Rat der Gerechtigkeit fest. Er kann die Bezirksverodnung für Nichtig erklären und aufheben.

      Übergangs- und Schlussbestimmungen
      Artikel 9
      Diese Bezirksordnung kann nur durch den Bezirksbürgerrat mit einer zwei Drittel Mehrheit durch Bezirksverodnung geändert werden.

      Artikel 10
      (1) Diese Bezirksordnung tritt in Kraft, wenn ihm alle aktiven Bürgerinnen und Bürger des Ratbezirks Más zugestimmt haben und es im Parlamentarischen Rat beschlossen und vom Großrat ratifiziert und im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes Más Verkündet wurde. (2) Der Großrat beruft den Bezirksbürgerrat spätestens 72 Stunden nach in Kraft treten der Bezirksordnung zu seiner ersten Sitzung ein und leitet die erste Wahl zum Bezirksrat nach Artikel 6.



      Ich habe die Bezirksordnung mal überarbeitet.[/quote]


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Ich würde diese Bezirksordnung final vorschlagen

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      Bezirksordnung des Ratsbezirk Más

      Bezirksbürgerrat
      Artikel 1
      (1) Das Bezirksparlament des Ratsbezirk Más ist der Bezirksbürgerrat. Er setzt sich aus allen eingetragenen Bürgerinnen und Bürgern des Ratsbezirk Más zusammen.
      (2) Der Bezirksbürgerrat ist das höchste Beschluss fassende Gremium eines Bezirkes und kann Bezirksverordnungen beschließen. Es fasst seine Beschlüsse und Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz, Bezirksverordnung oder diese Bezirksordnung nichts anderes vorgeschrieben ist.

      Artikel 2
      Dem Bezirksbürgerrat steht die Bezirksrätin/der Bezirksrat als Vorsitzende/r vor.

      Artikel 3
      (1) Die Vorsitzende/Der Vorsitzende lädt die Mitglieder des Bezirksbürgerrates zu seinen Sitzungen ein und leitet diese.
      (2) Die Mitglieder des Bezirksbürgerrates haben grundsätzlich Rederecht und in jedem Falle Stimmrecht, sollte das Mitglied nicht aus der Sitzung ausgeschlossen worden sein.
      (3) Die Vorsitzende/Der Vorsitzende kann einzelnen Mitgliedern für eine bestimmte Zeit das Rederecht entziehen oder Sie aus der Sitzung ausschließen. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende darf diese Mittel nur zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bezirksbürgerrates nutzen.
      (4) Die Vorsitzende/Der Vorsitzende kann Gästen Rederecht erteilen und wieder entziehen.
      (5) Die Sitzungen des Bezirksbürgerrat sind öffentlich und können durch Beschluss nicht öffentlich gemacht werden. Sollten Sitzungen nicht öffentlich sein, so darf die Vorsitzende/der Vorsitzende nur mit Genehmigung des Bezirksbürgerrat Gäste einladen und Gästen das Rederecht erteilen.

      Bezirksrat/Bezirksrätin
      Artikel 4
      (1) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat ist für die Außendarstellung des Ratsbezirk verantwortlich und legt die Richtlinien der Entwicklung des Ratsbezirk fest. Sie/Er ist in allen Fragen, die den Ratsbezirk direkt betreffen die erste Ansprechpartnerin/der erste Ansprechpartner.
      (2) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat darf nicht zugleich Großrat, Großdruide oder Generalrat sein.
      (3) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat führt eine Liste mit eingetragenen Bürgern des Ratsbezirk Más. Eingetragene Bürger müssen Ihren hauptsächlichen Wohnsitz im Ratsbezirk Más haben.

      Artikel 5
      (1) Die Bezirksrätin/Der Bezirksrat wird durch den Bezirksbürgerrat für die Dauer von drei Monaten geheim und unmittelbar gewählt.
      (2) Der Bezirksbürgerrat kann durch die Nachwahl eines Bezirksrates den Bezirksrat abwählen. Die Amtszeit des Nachfolgers endet dann, wenn die des Vorgängers geendet hätte.

      Artikel 6
      (1) Es finden zwei Wahlgänge zum Bezirksrat statt. Im ersten Wahlgang ist die Kandidatin/der Kandidat gewählt, die/der zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinen kann. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige zwei Drittel Mehrheit erreichen, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Kandidatin/der Kandidat gewählt, die/der die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann.
      (2) Grundsätzlich übernimmt die Bezirksrätin/der Bezirksrat die Wahlleitung. Mit einfacher Mehrheit kann der Bezirksbürgerrat die Wahlleitung auf ein anderes Mitglied des Bezirksbürgerrates übertragen.
      (3) Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Die Dauer der Wahl beträgt 5 Tage und muss im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes zwei Tage vorher verkündet werden. Kandidaten haben in den zwei Tagen zwischen Verkündung und Wahl die Möglichkeit Ihre Kandidatur dem Wahlleiter mitzuteilen.

      Bezirksverordnungen
      Artikel 7
      (1) Bezirksverodnungen dürfen nicht gegen diese Bezirksordnung und die Verfassung und Gesetze der Freien Republik Tir na nÒg verstoßen.
      (2) Bezirksverodnungen werden vom Bezirksbürgerrat mit einfacher Mehrheit beschlossen und vom Bezirksrat verkündet.
      (3) Bezirksverodnungen treten mit Ablauf des Tages an dem sie verkündet werden in Kraft und bilden neben der Verfassung und den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg geltendes Recht im Ratsbezirk Más.

      Artikel 8
      Die Unvereinbarkeit einer Bezirksverodnung mit der Verfassung oder den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg oder der Bezirksordnung des Ratsbezirk Más stellt der Rat der Gerechtigkeit fest. Er kann die Bezirksverodnung für Nichtig erklären und aufheben.

      Übergangs- und Schlussbestimmungen
      Artikel 9
      Diese Bezirksordnung kann nur durch den Bezirksbürgerrat mit einer zwei Drittel Mehrheit durch Bezirksverodnung geändert werden.

      Artikel 10
      (1) Diese Bezirksordnung tritt in Kraft, wenn ihm alle aktiven Bürgerinnen und Bürger des Ratsbezirk Más zugestimmt haben und es im Parlamentarischen Rat beschlossen und vom Großrat ratifiziert und im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes Más Verkündet wurde. (2) Der Großrat beruft den Bezirksbürgerrat spätestens 72 Stunden nach in Kraft treten der Bezirksordnung zu seiner ersten Sitzung ein und leitet die erste Wahl zum Bezirksrat nach Artikel 6.




      Der Begriff Bezirksbürgerrat und Bezirksrat sind durch die Verfassung eigentlich vorgegeben. Bezirksrat kann man aufgrund der Zuordnung einer einzelnen Person weiblich umschreiben, Bezirksbürgerrat würde ich nicht weiblich umschreiben und so bestehen lassen, weil es eine Gruppe von Personen anspricht und nicht eine einzelne.

      Weiter verbleibe ich bei der Extra Bezeichnung als Vorsitzender bzw. Vorsitzende in den einzelnen Passus. Würde auch nicht davon abrücken. Betrifft die spätere Amtsbezeichnung in solchen Positionen, damit da eine gewisse "Abgrenzung" zwischen einzelnen Tätigkeiten und Amtshandlungen bestehen kann.
      Genau das, eine Abgrenzung, wollen wir aber nicht. Die Idee ist doch gerade, dass es nur einen Posten gibt und nicht derer 2 oder gar 3. Flache Strukturen, keine neuen Hierarchien. Gerade Politik vor Ort kann und muss nah an den Menschen sein.

      Eine Ignoranz gegenüber Fragen der gendergerechten Sprache, gerade von einer Frau, halte ich mit Verlaub auch für nicht mehr zeitgemäß.

      Ich würde dann einfach beide Fassung getrennt zur Abstimmung stellen lassen und die Bezirksbürgerinnen (!) darüber befinden lassen.


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Hm.. stimmt.. moment.. ja.. unter dem Aspekt macht eine Abgrenzung keinen Sinn.

      Herr Großrat, Ihren Vorwurf gemäß der Ignoranz gegenüber gendergerechte Sprache weise ich scharf zurück. Ich halte mich an dieser Stelle lediglich an die Bestimmungen der Verfassung.
      Die Verfassung schreibt sicher kein generisches Maskulinum fest, dies ist eher dem Zeitgeist geschuldet. Kein Gericht der Welt würde ein Gesetz deswegen für ungültig erklären. Ich würde mich einfach freuen, denn wir sind hier nicht irgendwo, wir sind hier in Más dem Zuhause der Künstler - hier wurde Polyamorie geliebt und in Kommunen gelebt, als im konservativen Tir noch Männer ihren Frauen die Arbeit verbieten durften. Hier konnten sich Homosexuelle auf der Straße offen zu ihren Partnerschaften bekennen usw.

      Ich würde mir einfach wünschen, dass unsere neue Verfassung genau dieser besonderen Lebensweise entsprechen und ein Zeichen setzen würde.

      Meinetwegen dürfen sie auch mit der konservativen Verfassung arbeiten, ich möchte Ihnen nicht im Wege stehen, ich würde mich enthalten und einfach wieder in die Bundespolitik zurückziehen. Ich hatte nur einfach einen Traum für Más. Noch immer regieren selbst in Tir zu oft weiße privilegierte Männer, die keine Ahnung von Frauen haben und gar nicht merken, dass ihr "Charme" einfach machohaft ist. Warum werden Bitschafterinnen zuerst auf ihr Aussehen angesprochen und Botschafter auf ihren Dienstwagen? Das alles nervt mich ja schon an Mann, was glauben sie, was meine Tochter erleben muss. Hier glaube ich einfach, dass wir ein Zeichen setzen könnten und uns damit in Tir ein Alleinstellungsmerkmal verpassen, mit dem wir neue Bürgerinnen und Bürger ansprechen könnten.


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Nun, sie haben mich nach einer längeren Denkpause mit Ihren Worten überzeugt und würde somit folgende Bezirksordnung final vorstellen. Ich habe auch noch Änderungen in Artikel 6 durchgeführt und das Amt des Wahlleiters entfernt.

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      Bezirksordnung des Ratsbezirk Más

      Bezirksbürgerinnenrat
      Artikel 1
      (1) Das Bezirksparlament des Ratsbezirk Más ist der Bezirksbürgerinnenrat. Er setzt sich aus allen eingetragenen Bürgerinnen und Bürgern des Ratsbezirk Más zusammen.
      (2) Der Bezirksbürgerinnenrat ist das höchste Beschluss fassende Gremium eines Bezirkes und kann Bezirksverordnungen beschließen. Es fasst seine Beschlüsse und Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz, Bezirksverordnung oder diese Bezirksordnung nichts anderes vorgeschrieben ist.

      Artikel 2
      Dem Bezirksbürgerinnenrat steht die Bezirksrätin vor.

      Artikel 3
      (1) Die Bezirksrätin lädt die Mitglieder des Bezirksbürgerinnenrates zu seinen Sitzungen ein und leitet diese.
      (2) Die Mitglieder des Bezirksbürgerinnenrates haben grundsätzlich Rederecht und in jedem Falle Stimmrecht, sollte das Mitglied nicht aus der Sitzung ausgeschlossen worden sein.
      (3) Die Bezirksrätin kann einzelnen Mitgliedern für eine bestimmte Zeit das Rederecht entziehen oder Sie aus der Sitzung ausschließen. Die Bezirksrätin darf diese Mittel nur zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bezirksbürgerinnenrates nutzen.
      (4) Die Bezirksrätin kann Gästen Rederecht erteilen und wieder entziehen.
      (5) Die Sitzungen des Bezirksbürgerinnenrat sind öffentlich und können durch Beschluss nicht öffentlich gemacht werden. Sollten Sitzungen nicht öffentlich sein, so darf die Bezirksrätin nur mit Genehmigung des Bezirksbürgerinnenrat Gäste einladen und Gästen das Rederecht erteilen.

      Bezirksrätin
      Artikel 4
      (1) Die Bezirksrätin ist für die Außendarstellung des Ratsbezirk verantwortlich und legt die Richtlinien der Entwicklung des Ratsbezirk fest. Sie/Er ist in allen Fragen, die den Ratsbezirk direkt betreffen die erste Ansprechpartnerin/der erste Ansprechpartner.
      (2) Die Bezirksrätin darf nicht zugleich Großrat, Großdruide oder Generalrat sein.
      (3) Die Bezirksrätin führt eine Liste mit eingetragenen Bürgern des Ratsbezirk Más. Eingetragene Bürger müssen Ihren hauptsächlichen Wohnsitz im Ratsbezirk Más haben.

      Artikel 5
      (1) Die Bezirksrätin wird durch den Bezirksbürgerinnenrat für die Dauer von drei Monaten geheim und unmittelbar aus ihrer Mitte gewählt.
      (2) Der Bezirksbürgerinnenrat kann durch die Nachwahl eines Bezirksrates die Bezirksrätin abwählen. Die Amtszeit der Nachfolgerin endet dann, wenn die der Vorgängerin geendet hätte.

      Artikel 6
      (1) Es finden zwei Wahlgänge zum Bezirksrat statt. Im ersten Wahlgang ist die Kandidatin gewählt, die zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinen kann. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige zwei Drittel Mehrheit erreichen, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Kandidatin gewählt, die die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann.
      (2) Grundsätzlich übernimmt die Bezirksrätin die Leitung der Wahl. Mit einfacher Mehrheit kann der Bezirksbürgerinnenrat die Wahlleitung auf ein anderes Mitglied des Bezirksbürgerinnenrates übertragen.
      (3) Die mit der Wahl beauftragte Person ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Die Dauer der Wahl beträgt 5 Tage und muss im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes zwei Tage vorher verkündet werden. Kandidaten haben in den zwei Tagen zwischen Verkündung und Wahl die Möglichkeit Ihre Kandidatur öffentlich bekannt zu machen. Die mit der Wahl beauftragte Person berücksichtigt bei der Wahl alle öffentlichen Kandidaturen.

      Bezirksverordnungen
      Artikel 7
      (1) Bezirksverodnungen dürfen nicht gegen diese Bezirksordnung und die Verfassung und Gesetze der Freien Republik Tir na nÒg verstoßen.
      (2) Bezirksverodnungen werden vom Bezirksbürgerinnenrat mit einfacher Mehrheit beschlossen und vom Bezirksrat verkündet.
      (3) Bezirksverodnungen treten mit Ablauf des Tages an dem sie verkündet werden in Kraft und bilden neben der Verfassung und den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg geltendes Recht im Ratsbezirk Más.

      Artikel 8
      Die Unvereinbarkeit einer Bezirksverodnung mit der Verfassung oder den Gesetzen der Freien Republik Tir na nÒg oder der Bezirksordnung des Ratsbezirk Más stellt der Rat der Gerechtigkeit fest. Er kann die Bezirksverodnung für Nichtig erklären und aufheben.

      Übergangs- und Schlussbestimmungen
      Artikel 9
      Diese Bezirksordnung kann nur durch den Bezirksbürgerinnenrat mit einer zwei Drittel Mehrheit durch Bezirksverodnung geändert werden.

      Artikel 10
      (1) Diese Bezirksordnung tritt in Kraft, wenn ihm alle aktiven Bürgerinnen und Bürger des Ratsbezirk Más zugestimmt haben und es im Parlamentarischen Rat beschlossen und vom Großrat ratifiziert und im öffentlichen Forum des Ratsbezirkes Más Verkündet wurde.
      (2) Der Großrat beruft den Bezirksbürgerinnenrat spätestens 72 Stunden nach in Kraft treten der Bezirksordnung zu seiner ersten Sitzung ein und leitet die erste Wahl zum Bezirksrat nach Artikel 6.

      Ich freue mich, dass wir uns einig werden konnten und hoffe, dass Sie mit diesem altersstarsinnigen Mann nicht zu viele Probleme mehr haben werden ;)


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Sehr gute Idee :)

      Simoff

      Leider hat es auch nach mehrmaligen bittens nicht geklappt, dass alle Bürgerinnen ihren Wohnort korrekt angeben. Ich hoffe, du findest dich halbwegs zurecht. freie-republik.info/forum/inde…erOption158&sortOrder=ASC



      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: