Anpassung des Gesetzes zur Regelung der Rechte des Großrates

    Anpassung des Gesetzes zur Regelung der Rechte des Großrates

    Owen McCoy schrieb:

    Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)

    Antragstitel: Anpassung des Gesetzes zur Regelung der Rechte des Großrates

    Grossrat_Axel schrieb:

    Gesetz zur Regelung der Rechte des Großrates


    § 1 Der Großrat ist das regierende Staatsoberhaupt. Er behält seinen Posten bis zum Tode oder bis zu seinem Rücktritt. Er ernennt seinen Nachfolger und Stellvertreter.

    § 2 Der Großrat hat in allen Belangen, in der keine einvernehmliche Lösung zum Wohle des Staates gefunden wird, das letzte Wort.

    § 3 Der Großrat ernennt den Rat des Amtes des Großrates und interplanetare Verwaltung.

    § 4 Der Großrat bestätigt die Ernennung von Räten durch den Oberrat und kann einzelne Räteden Generalräten und kann diese begründet aus ihrem Amt entlassen, wenn diese den Interessen der FR Tir grob schaden.

    § 4a Die Entlassung eines Rates Generalrates durch den Großrat kann durch den Parlamentarischen Rat durch das Votum von 2/3 seiner Mitglieder widerrrufen werden.

    § 5 Der Großrat setzt Gesetze des Parlamentarischen Rates in Kraft.

    § 5a Der Großrat kann nur bei begründeten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, diese innerhalb von 7 Tagen zur Überprüfung an den Obersten Republikanischen Gerichtshof weiterleiten.

    § 6 Der Großrat kann den Parlamentarischen Rat nur bei groben Verstößen gegen die Verfassung auflösen und Neuwahlen innerhalb von 14 Tagen ausschreiben.

    § 7 Der Großrat ist Mitglied des Parlamentarischen Rates. Er darf auf der Liste einer Partei kandidieren, dieser aber nicht angehören. Dem Großrat darf keine Stimmdopplung zugestanden werden.

    § 7a Bei Beschlußunfähigkeit des Parlamentarischen Rates, Nichtzustandekommen einer oder dauernder Arbeitsunfähigkeit der Regierung, bei gleichenzeitigen Tod oder Rücktritt des Oberrates der Generalräte ohne Wahl eines Nachfolgers innerhalb von 7 Tagen, kann der Großrat per Notstandsverordnung Gesetze erlassen und die Regierungsgeschäfte übernehmen. In diesem Falle sind Neuwahlen innerhalb von 2 Wochen abzuhalten.

    § 8 Der Großrat entsendet in die Regierung den Rat des Amtes des Großrates und interplanetare Verwaltung.

    § 9 Die Außenpolitik ist Domäne des Großrates und der Regierung. Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin die Entscheidung in Asylfällen, das oberste Richteramt, das Begnadigungsrecht, der Nachrichtendienst AfG, die Leitung des Bürgeramtes, sowie die Webverwaltung. Er hat die Richtlinienkompetenz in den Feldern des von ihm ernannten Rates.

    § 9a Internationale Verträge müssen jedoch durch den PR ratifiziert werden. Verträge, die vor der Wahl des ersten PR abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit.

    § 9b Der Großrat ernennt und entläßsst die Bezirksräte der Ratsbezirke.

    § 10 Der Großrat kann aus wichtigen Gründen die Verfassung ändern.

    § 11 Der Großrat ist verpflichtet, seine umfassenden Vollmachten nur dann einzusetzen, wenn es um das Wohl der Freien Republik und seiner berechtigten Interessen geht. Er hat zuerst um die Zustimmung des Parlamentarischen Rates zu ersuchen, bei Beschlußssunfähigkeit dessen, ist die Übereinkunft mit den Räten und dem Oberrat Generalräten zu suchen.

    § 12 Dieses Gesetz ist Bestandteil der Verfassung und genießt Änderungsschutz.


    Die Debatte geht 7 Tage, folglich bis zum 13.12.2017.

    Der Antragsteller hat das Wort.
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Nach einhergehender Prüfung habe ich folgenden Bedenken:
    Nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Rechte des Großrates ist dieses Bestandteil der Verfassung und genießt Änderungsschutz. Aus diesem Paragraphen leite ich ab, dass dieses Gesetz nur mittels einer Volksabstimmung (siehe Art. 14 in Verbindung mit Art. 49 unserer Verfassung). Daher stelle ich den Antrag auf Aussprache zur Durchführung einer Volksabstimmung zur Redaktionellen Änderung dieses Gesetzes. Es ist weiter zu prüfen, dass dieser Antrag durch die Annahme der Volksvertreter mindestens 10% der Bevölkerung entspricht. Ansonsten ist der Antrag als abgelehnt zu betrachten, insofern der Großrat sich nicht dazu entscheidet, eigens eine Volksabstimmung auf den Weg zu bringen.
    Der Weg über die Vertretung des Großrates in Person der Präsidentin ist ebenfalls zu prüfen.
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Ich gehe aber davon aus, das Änderung = Änderung ist, egal ob es sich vom Inhalt oder lediglich vom Wortlaut der Amtsbezeichnungen ändert. Aber Ja, der Großrat könne kraft der Verfassungsänderung die Amtsbezeichnung in diesem Gesetz, da es Bestandteil der Verfassung ist, ebenfalls ändern.
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Zunächst vielen Dank, dass ihr diese alten Gesetze mal auf einen aktuellen Stand bringt!

    Zum Thema: §12 soll gewährleisten, dass bestimmte Fixpunkte im tirschen Koordinatensystem verlässlich bleiben. Es gab immer mal Kritik am Großrat, manchmal sogar zurecht, jedoch erwies es sich gut, jemanden überparteilichen zu haben, der Tir zusammen gehalten hat.

    Solche Klauseln in Verfassung sollen also immer nur den "Wesensgehalt" der Gesetze schützen, niemals den Wortlaut. Ich bin daher ganz klar davon überzeugt, dass diese rein redaktionellen Änderungen nicht mal einer 2/3 Mehrheit bedürfen. Im Grunde sind sie redundand und selbstverständlich. Ich bitte daher auch mal grundsätzlich zu überlegen, ob wir nun wirklich jedes Gesetz einzeln neu beschließen wollen/müssen.

    Ich habe gerade ewig gebraucht, um das neue Schulgesetz zu beschließen, jetzt haben wir 2 Fassungen im Archiv, die sich nur in 1. alter Rechtschreibung und 2. den neuen Ämtern (Generalrat statt Schulrat) unterscheiden. Das ist doch Irrsinn, dann haben wir bald 100 Gesetze und keiner sieht im Archiv mehr durch.

    Ich bin daher für einen Antrag, mit dem der PR beschließt, dass jemand ALLE Gesetze Korrektur lesen und auf den aktuellen Stand bringen darf. So ein Votum habe ich mir ja schon für die Verfassung geholt, die ich über Weihnachten bearbeiten werde. Da diese so wichtig ist, die Volksabstimmung. Bei einfachen Gesetzen genügt ein Beschluss des PR.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ein solcher Antrag klingt grundlegend doch sehr vernünftig. Doch wen schicken wir dafür ins Rennen?
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Ich schlage einen von euch beiden vor (:

    (Und würde auch vorschlagen das Bildungsgesetz, also dessen alte Fassung, aus dem Archiv zu löschen).


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Hm.. ich werde mich mit meinem Kollegen beraten und dann werden wir, denke ich mal, einen gemeinsamen Antrag vorbereiten und einreichen.
    Weiter kann man diesen Antrag so fortführen, da es sich so nur um redaktionelle Änderungen geht.
    Ich beantrage damit dann den Übergang zur Abstimmung Frau Präsidentin.
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
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    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Ich habe soweit alle Gesetze bereits gelesen, ob da irgendwo noch Obervolksrat steht. Ich kann es auch überlesen haben, insofern wäre Nicolas der einzige, der am Ende, wenn alle Gesetze meiner Meinung nach aktuell sind drüber lesen.

    Und habe ich das richtig verstanden, wenns nur den Wortlaut aufgrund von Obervolksrat in generalrat heißt, kann das der Großrat mehr oder weniger autark machen?!

    Held der Arbeit seit 2.1.2018

    Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)