Anpassungen Gesetz zur Ausrufung des Notstandes

    Anpassungen Gesetz zur Ausrufung des Notstandes

    Owen McCoy schrieb:

    Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)

    Antragstitel: Anpassungen Gesetz zur Ausrufung des Notstandes

    Grossrat_Axel schrieb:

    Gesetz zur Ausrufung des Notstandes

    § 1 Der Großrat oder die Regierung und der Parlamentarische Rat in Übereinstimmung mit dem Großrat oder bei Abwesenheit des Großrates die Regierung in Übereinstimmung mit dem Parlamentarischen Rat stellen bei großer Gefahr durch innere oder äußere Feinde den Notstand fest.

    § 2 Der Notstand kann ausgerufen werden bei Bedrohung durch Krieg (äußerer Notstand) oder bei Bedrohung durch Aufruhr und Naturkatastrophen (innerer Notstand)

    § 3 Der Notstand gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen, danach mußss er neu festgestellt werden oder gilt als beendet.

    § 4 Bei Ausrufung des Notstandes geht die Befehlsgewalt über die Polizeikräfte, der Küstenwache, des Grenzschutzes und der Raumflotte vom Rat des Innerenvon einem der drei Generalräte, über die Verteidigungskräfte vom Rat für Verteidigung [aufgehoben durch Volksentscheid] auf den Großrat über.

    Gesetz zur Regelung der Notstandsmaßnahmen

    § 1 Bei Ausrufung des Notstandes werden die Verteidigungs- und Polizeikräfte, sowie alle wehrfähigen Bürger zwischen 18 und 50 Jahren in den Alarmzustand befohlen.

    Abs. 1 Stufen des Alarmzustandes:

    Tir-0 : Bereitschaftsstufe in Friedenszeiten

    Tir-1, Tir-2, Tir-3, Tir-4, Tir-5, wobei Tir-1 die niedrigste, Tir-5 die höchste Alarmstufe bedeutet.

    § 2 Die Grundrechte können im einzelnen für die Dauer von maximal 30 Tagen außer Kraft gesetzt werden. Die Justiz bleibt aber unabhängig.

    § 3 Auf Verlangen des Parlamentarischen Rates oder des Obersten Gerichtshofes ist der Notstand oder die Einschränkung der Grundrechte aufzuheben.

    Gesetz über den Sicherungssdienst

    § 1 Niemand darf gegen seinen Willen gezwungen werden, Dienst in den Sicherungskräften zu leisten.

    § 2 Es gilt ein Grunddienst von 12 Monaten, der, wenn nicht ausdrücklich die Sicherungskräfte gewünscht werden, in sozialen, kulturellen oder gesellschaftlichen, staatlich anerkannten Organisationen abzuleisten ist.

    § 2a Wird der Dienst in den Sicherungskräften gewünscht, so mußss der Antragssteller eine ausführliche, schriftliche Begründung beim Amt für Verteidigung einreichen, sowie seine psychische und physische Eignung eingehend geprüft werden.

    § 3 Sicherungskräfte im Sinne dieses Gesetzes sind die Einheiten der Küstenwache, des Grenzschutzes, der Polizei und der Raumflotte.


    Die Debatte geht 7 Tage, folglich bis zum 13.12.2017.

    Der Antragsteller hat das Wort.
    Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

    Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

    Ich würde hier vorschlagen, dieses Gesetz in seiner Form ebenfalls auf den Stand der aktuellen Gesetze zu bringen. Hier sind es nämlich 3 Gesetze in einem sog. Gesetzbuch, was ich persönlich als Umständlich und Unschön befinde.
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Ich würde es zu einem gesamten Gesetz zusammen schreiben, welches zwar dann mehr Paragraphen hat, jedoch alles bzgl. des Notstandes regelt.
    Aber mir fällt bei näherer Betrachtung auf, dass diese Gesetze eigentlich nach Art. 51 gar nicht mehr Bestand sind und durch die Verfassung abgelöst sei. Denn die Verfassung regelt in den Artikeln 43 bis 48 grundlegend bereits eigenständig den Notstand. Faktisch haben die Notstandgesetze in der Fassung vom 19. September 2002 gar keine Gesetzeskraft mehr.
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Kann ich soweit machen, jedoch muss man folgende meiner Sätze noch bedenken und klären lassen:
    "Aber mir fällt bei näherer Betrachtung auf, dass diese Gesetze eigentlich nach Art. 51 gar nicht mehr Bestand sind und durch die Verfassung abgelöst sei. Denn die Verfassung regelt in den Artikeln 43 bis 48 grundlegend bereits eigenständig den Notstand. Faktisch haben die Notstandgesetze in der Fassung vom 19. September 2002 gar keine Gesetzeskraft mehr."
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Ich folge dem geschätzten Kollegen Monnier!

    Dieses Gesetz muss als "außer Kraft" geführt und so archiviert werden.

    Jedoch bitte ich zu prüfen, ob einzelne Paragraphen sinnvoll sind und in die Verfassung aufgenommen werden sollten.

    Grundsätzlich teile ich auch seine Auffassung, dass es besser ist, solche wichtigen Dinge zentral zu stellen und nicht auf 3 Orte zu verteilen. Die Verfassung ist der richtige Ort!


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Dann beantrage ich die Schließung des Themas und jemand sollte dieses Gesetz "archivieren".
    Ich werde mich persönlich um den Sachverhalt, ob gewisse Regelungen in die Verfassung übernommen werden sollte, kümmern.
    Nicolas Monnier
    Generalsekretär der Linken Alternative
    Mitglied im 21. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 22. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 23. Parlamentarischen Rat
    Mitglied im 24. Parlamentarischen Rat
    Generalrat in der LP des 25. Parlamentarischen Rates
    Mitglied im 26. Parlamentarischen Rat


    Herzlichen Dank!

    Die Archivierung (also Markierung als Aufgehboen im Archiv) habe ich direkt vollzogen.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: