Nicolas Monnier schrieb:
Antragsteller: Nicolas Monnier
Antragstitel: Beschluss eines neuen Gesetztes zur Regelung der Immunität
Der Parlamentarische möge beschließen:
Dokument
Gesetz zur Regelung der Immunität (GzRdN)
§ 1 [Immunität]
(1) Mitglieder von Verfassungsorganen der Freien Republik Tir Na nÒg genießen strafrechtliche Immunität.
(2) Über die Aufhebung der Immunität aus Abs. 1 entscheidet der Rat der Gerechtigkeit.
§ 2 [Diplomatische Immunität]
(1) Mitglieder der Regierung Tir Na nÒgs, von ihr ernannte Vertreter und Gesandte im Ausland, sowie benannte und akreditierte Vertreter ausländischer Mächte in Tir Na nÒg und Mitglieder ihrer Verfassungsorgane genießen diplomatische Immunität.
(2) Diplomatische Immunität bedeutet Schutz vor jeglicher Verfolgung fremder Staatsmacht.
§ 3 [Schlusbestimmungen]
(1) Dieses Gesetz hebt das Gesetz zur Regelung der Immunität vom 19. September 2002 auf.
(2) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Kosten: Nichts
Begründung: Das derzeitige Gesetz zur Regelung der Immunität ist vom 19. September 2002. Bedingt dadurch, war es in seiner Form nicht mehr aktuell. Die Neustrukturierung des Gesetzes macht es notwendig, dieses als neues Gesetz zu beschließen und das alte in Folge dessen aufzuheben. Weiter ist im derzeitig gültigen Gesetz zur Regelung der Immunität noch die Rede von einem "Obersten Gerichtshof". Dieser Wortlaut wurde in diesem Gesetz an den Rat der Gerechtigkeit angepasst. Diese Änderung habe ich Rot markiert, da diese die einzige Änderung des Wortlautes ist, alles andere ist dem derzeitigen gleich.
Die Debatte geht 7 Tage, folglich bis zum 23.11.2017,.
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin