Cécile Jónsdóttir schrieb:
Frau Präsidentin,
ich bitte Sie um Eröffnung folgender Debatte zur Reform des Parteiengesetzes. Näheres in der von Ihnen gewünschten Form.
Herzlichen Dank!
Antragsteller: Cécile Jonsdottir (LÖS)
Antragstitel: Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)
Der Parlamentarische Rat möge beschließen:
Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)
§1 Parteien als Sammlungen von Menschen ähnlicher politischer Überzeugung sind Bestandteil der parlamentarischen Demokratie und wirken an der politischen Willensbildung mit.
§2 Parteien bedürfen der Zulassung durchden Rat der Gerechtigkeitdas Amt des Großen Rates. Ihnen darf diese Zulassung nur nach Verstoß gegen die Bestimmungen in §3 dieses Gesetzes verwehrt oder entzogen werden.
§3a Parteien in der Freien Republik müssen sich zur Verfassung des Staates, seinen Bestand als solchem, dem Sozialismus, dem Pazifismus, dem Antifaschismus sowie der sozialistischen Volksdemokratiebekennen.
§3b Jede Partei muss sich ein Statut und ein Programm geben. Sie hat sich demokratisch zu organisieren und allen Mitgliedern ein gleiches Mitsprache- und Gestaltungsrecht zu geben.
§3c Jeder Bürger der Freien Republik darf in maximal einer Partei Mitglied sein.
§3d Es darf keine 2 Parteien mit ähnlichem Namen geben.
§3e Zu ihrer Gründung muss eine Partei Mitglieder von mindestens 2 reellen Personen vertreten.
§4 Jede Partei hat eine Person oder ein Gremium zu bestimmen, welches die Partei gegenüber den staatlichen Autoritäten und der Öffentlichkeit nach außen vertritt und für sie spricht.
§5 Parteien als Fundament der parlamentarischen Demokratie haben Anspruch auf die Unterstützung des Staates, um ihnen in gleicher Form die öffentliche Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigt sich insbesondere durch die kostenlose zur Verfügungsstellung von Foren.
§6 Den Parteien obliegt es als einzige zu den Wahlen der Parlamente, die Listen der Wahlvorschläge nach internen demokratischen Methoden aufzustellen und dem Bürger als Listenvorschlag zur Wahl zu stellen.
Kosten: keine
Begründung:
1. Im zweiten Paragraphen wurde der Rat der Gerechtigkeit, der in der Regel unbesetzt ist, durch das Amt des Großen Rates ersetzt. In der Vergangenheit wurde es ohnehin schon so gehandhabt, diese Rechtspraxis soll nun auch formal legitimiert werden. Formalias unparteiisch abzuwägen ist bei diesem Amt gut aufgehoben. Das Parlament oder gar die Regierung darüber entscheiden zu lassen, würde diesen formalen Akt unnötig politisieren.
2. Wesentlicher ist die Änderung in §3e, diese ist jedoch keine wirkliche Neuerung, sondern folgt der Intention der Verfassungsväter. Hintergrund: Das sogenannte Parteienprivileg fördert schützt und privilegiert Parteien gegenüber Einzelbewerbern, dies zeigt sich in der Verfassung aber auch zB an den Sonderrechten von Parteien, die unsere Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates gewährt. Nur warum ist dies so? Warum bekommt ein Angus nicht die selben Apparate, Mitarbeiter und Wahlkampfhilfen vom Steuerzahler bezahlt? Weil Parteien zur Stabilität beitragen, da sie gewachsene starke Gebilde sind. So ist es zB möglich innerhalb einer Partei Stimmen vertreten zu lassen, wenn ein Abgeordneter verhindert ist. Dies ist aber natürlich nicht möglich, wenn beide Ids vom selben Menschen "gespielt" werden. Es war immer so gemeint, dass Parteien nicht nur 2 IDs, sondern 2 Menschen vertreten sollen. Eben damit nur wenn ein Mensch verhindert ist, nicht gleich eine ganze Partei inaktiv wird und alle Stimmen "verfallen".
Zudem geht es darum, dass sich 2 Personen gegenseitig motivieren und ggf. kontrollieren können. Dies ist im Sinne der Demokratie, einem einzelnen nicht zu viel Macht (und damit aber auch Lasten) aufzulasten.
Bestehende Parteien sind davon nicht berührt, im Gegenteil, es gibt in Tir schon so viele alte, bestehende, inaktive Parteien und jeder Bürger kann diese (auch allein!) leicht übernehmen und weiterführen. Das schafft etwas mehr Konstanz im Parteiensystem.
3. Offen ist eine Änderung an §3a, der zuletzt von der DSP kritisiert wurde. Ich könnte mir eine Kürzung vorstellen: §3a Parteien in der Freien Republik müssen sich zur Verfassung des Staates,seinen Bestand als solchem, dem Sozialismus, dem Pazifismus, dem Antifaschismus sowie der sozialistischen Volksdemokratiebekennen. Hier möchte ich in der Debatte aber auch erst mal hören, was genau die DSP so gestört hat.
Die Debatte geht vorerst 7 Tage, heißt bis zum 23. März 2017.
Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin