Richterspruch zur Sache Caledonien

      Richterspruch zur Sache Caledonien

      Caledoniens oberster Richter hat nun, nach dem langen, schwelenden Streit zwischen Ex-Präsidentin, Ex-Königshaus, neuem Präsidenten, Volksräten etc. ein Urteil gefällt.
      Ich berichtete vor Monaten bereits von der Krise in Caledonien. Es bleibt abzuwarten wie das Volk und die beiden Hauptagierenden und Erz-Kontrahenten reagieren und wie es in Caledonien nun weitergeht.
      Hier nun der Richterspruch im Gerichtssaal der demokratischen Republik Caledonien (caledonien.net)

      Oberstes Gericht der Demokratischen Republik Caledonien
      Calédon

      VERFASSUNGSKLAGE
      gegen das Gesetz zur Bewältigung der Staatskrise, verabschiedet vom Senat der Demokratischen Republik Caledonien am
      27. November 2002.

      Hiermit lege ich eine

      VERFASSUNGSKLAGE

      ein gegen das Gesetz zur Bewältigung der Staatskrise, welches am 27. November 2002 vom Senat der Demokratischen Republik
      Caledonien verabschiedet wurde.
      Ich weiß, dass laut Gerichtsgesetz §5 (2) lediglich Mitglieder des Senats oder der Staatspräsident eine Verfassungsklage
      einlegen können und auch die Frist für eine Klage gemäß §5 (3) verstrichen ist. Aber da jedes derzeitige Mitglied des
      Senats für dieses Gesetz gestimmt hat und sie somit befangen sind und innerhalb der Frist kein Oberstes Gericht zustande
      gekommen ist, bitte ich diese Klage trotzdem zuzulassen.
      In Artikel 42 (1) steht, dass die Staatsverfassung "nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung
      ausdrücklich ändert oder ergänzt.". Aber §3 des Gesetzes zur Bewältigung der Staatskrise wird das "Amt des Präsidenten"
      lediglich für vakant erklärt. Dies ist keine ausdrückliche Änderung der Staatsverfassung und desweiteren lautet die amtliche
      Bezeichnung in der Staatsverfassung "Staatspräsident" und nicht wie im Gesetz zur Bewältigung der Staatskrise beschrieben
      "Präsident". Damit ist die Übernahme der Aufgaben des Staatspräsidenten durch den damaligen Senatspräsident Regis Córvia
      ungültig. Das Gleiche gilt für §4 des Gesetzes zur Bewältigung der Staatskrise. In diesem Paragrafen ist ebenfalls von einem
      "Präsidenten" die Rede. Daher ist die Ausschreibung der Neuwahl des Staatspräsidenten durch den Staatsratsvorsitzenden
      ebenfalls ungültig.
      In §6 des Gesetzes zur Bewältigung der Staatskrise steht, "Dieses Gesetz tritt mit der Verkündigung durch den
      Senatspräsidenten in Kraft". Aber in der Staatsverfassung ist in Artikel 43 (2) eindeutig geregelt, dass Gesetze
      ausschließlich vom Staatspräsidenten unterschrieben und verkündet werden dürfen und erst dann in Kraft treten. Dieser §6
      des Gesetzes zur Bewältigung der Staatskrise ist aber keine eindeutige Änderung der Staatsverfassung und somit ist dieses
      komplette Gesetz zur Bewältigung der Staatskrise ungültig.

      Ich beantrage daher, dass das Oberste Gericht das Gesetz zur Bewältigung der Staatskrise für verfassungswidrig und ungültig
      erklärt und somit alle daraufhin erfolgten Entscheidungen wie die Ernennung des Staatsrates und die Wahl des
      Staatspräsidenten ebenfalls für ungültig erklärt und den Staatsratsvorsitzenden Lucius Catalinia wieder zum
      Staatsratsvorsitzenden zu ernennen und ihm ebenfalls wieder die Aufgaben des Staatspräsidenten zu übertragen, da es während
      seiner Amtszeit als Staatsratsvorsitzenden zum Rücktritt des Staatspräsidenten kam.
      Desweiteren beantrage ich eine Einstweilige Verfügung, die dem Staatsrat unter James Carter und dem Staatspräsidenten
      Regis Córvia beziehungsweise seinem Stellvertreter James Carter jegliche Amtshandlung bis auf Weiteres untersagt.

      Calédon, den 23. Dezember 2002

      Ricarda Ortegó


      Ich werde gleich das Urteil verkünden und ich bin mir sicher, dass die eine oder die andere Seite mit ihm nicht einverstanden ist.
      Ich kann beide Argumentationen nach vollziehen und auch beide Parteien verstehen.
      Sicherlich hat man gegen die Verfassung verstossen, aber wenn 90% der Bevölkerung hinter einem stehen, sehe ich dich als legitim an. Hätte man etwa darauf warten sollen, dass ein inaktiver Herr Catalina, sich mal bequemt etwas zu tun und somit die Republik und unser Volk an den Abgrund treibt?
      Ganz klar, NEIN!
      Die Verfassung der Republik, ist der Wille des Volkes, diese wurde vom Volk gebrochen, da unser Volk Veränderung und Verbesserung suchte und diese in der damals gegebenen Situation nicht fand und ein Aufschwung auch nie eingetreten wäre, im Gegenteil. Daher musste man handeln und zwar geschah dies ja mit Unterstüzung des Volkes.
      Also kann ich die Klage von Frau Ortego nur ablehnen, da mir im Verlauf der Verhandlung klar wurde, dass der Verfassungsbruch der Wille des Volkes und nicht einzelner war.
      Ich denke das Urteil spiegelt den Willen des Volkes wieder, und ich appeliere an alle sich als EIN Volk zusehen und zu fühlen, uns liegt allem unsere Heimat am Herzen. Wir sollten nun alle gemeinsam versuchen Caledonia wieder zu dem zu machen was es mal war und zwar eine strahlende und aufstrebede Nation.
      ICh richte dies auch an die Caledonier, die damals unsere Heimat verliessen, ich rufe Sie auf, zurück nach Hause zukommen und mit zuhelfen unsere Heimat unseren Stolz wieder aufzubauen.
      Gemeinsam können wir es schaffen und die eingeleiteten Schritte waren ein guter ANfang!

      ICh möchte noch hinzufügen, dass dieses Urteil bindend ist.

      ICh bedanke mich bei alles Prozeßteilnehmern.

      Gruß