August II. schrieb:
Simoff
Gute Idee! Ich hab das hier jetzt nur direkt aus der *.docx kopiert, also nicht wundern wegen der Formatierung. Ebenfalls kriege ich den leeren oberen Spoiler irgendwie nicht weg.
Spoiler anzeigen GRUNDLAGENVERTRAG
[font='"']zwischen der Freien Republik Tir nA nÓg und dem Königreich Hohenfriedberg[/font]
[font='"'] [/font]
Dieser Grundlagenvertrag zwischen
der Freien Republik Tir nA nÓg (Staatsoberhaupt: Siddhârtha) und dem Königreich Westerland (Staatsoberhaupt:
August II.) soll einen Nichtangriffspakt sowie diplomatische Beziehungen in
einem Paket zusammenschnüren.
Er ist in sieben Teile
unterteilt und muss sowohl vom Staatsoberhaupt als auch vom Regierungschef
beider Länder unterschrieben werden und tritt nach einer festgelegten Zeit in
Kraft.
ARTIKEL
1
Die beiden Länder stehen sich
einander gleichberechtigt gegenüber und die Regierungsform sowie deren
Ausführung wird von der jeweils anderen Seite akzeptiert.
Es verpflichtet sich die Freie
Republik die Regierungsform des Königreiches Hohenfriedberg (Absolute
Monarchie) zu akzeptieren und zu achten. Das Königreich Hohenfriedberg dagegen
ist verpflichtet Tir nA nÓg als Sozialistisch-Demokratische Räterepublik anzuerkennen
und ebenfalls zu achten.
Die Entwicklung
gutnachbarlicher Beziehungen steht stets an erster Stelle.
ARTIKEL
2
Sowohl das Königreich
Hohenfriedberg als auch die Freie Republik Tir nA nÓg verpflichten sich zur
Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Bei jeglichem Verstoß gegen diese
besteht für den Bündnispartner die Möglichkeit selbiges mit sofortiger Wirkung
bei Nennung von triftigen Gründen aufzukündigen.
Diese Möglichkeit entfällt
wenn die Gegenseite berechtigten Einspruch erhebt bzw. wenn nicht genug Beweise
für einen Verstoß gg. die Menschenrechte vorliegen.
1
ARTIKEL
3
Das Königreich Hohenfriedberg
und Die Freie Republik Tir nA nÓg verpflichten sich die Grenzen beider Staaten
anzuerkennen und niemals zu verletzen.
Bei der
Beilegung von Streitigkeiten verpflichten sich beide Staaten auf Gewalt zu
verzichten und die gegenseitigen Grenzen zu achten.
Die
gegenseitigen Grenzen sind unverletzlich. Diese Regel kann mit beidseitigem
Einverständnis aufgeweicht werden.
Außerdem sind
Grenzänderungen/Verschiebungen potenziell möglich, sollten jedoch unter allen
Umständen vermieden werden.
Die Freie
Republik kennt die Kolonie „Hohenfriedbergisch-Südsamaria“ offiziell an.
ARTIKEL 4
Sowohl das
Königreich Hohenfriedberg als auch die Freie Republik Tir nA nÓg können sich
sowohl national als auch international nur selbst vertreten.
Ausnahmen
dieser Regel sind mit beidseitigem Einverständnis möglich.
ARTIKEL 5
Das Königreich Hohenfriedberg
und Die Freie Republik Tir nA nÓg verpflichten sich zur Errichtung von
Botschaften und Austausch von Vertretern untereinander.
Der Botschafter wird vom
jeweiligen Verantwortlichen der Regierung gestellt. Der Bündnispartner muss
jede gewählte Person anerkennen, gleich ihrer eth. Herkunft, ihres Glaubens,
Geschlechts oder Alters.
Vertreter dürfen nicht des
Landes verwiesen oder festgehalten werden. Aufkündung des Bündnisses in diesem
Fall ist möglich.
ARTIKEL
6
Mit
der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrags stellen beide Nationen klar dass
sie in Zukunft auch an weiteren Bündnissen bzw. Abkommen interessiert sind.
Dies
kann z.B. ein Handelsabkommen, eine Verbindung im Personenverkehr oder
gemeinsame Forschungsprojekte sein.
2
ARTIKEL
7
Beide Staaten kennen an daß
sich ihr Hoheitsgebiet niemals über die eigenen Staatsgrenzen ausweitet.
Dasselbe gilt für den
Einflussbereich.
Mit Unterzeichnung
verpflichten sich beide Nationen zum Einhalt dieses Grundvertrages bis zur
Aufkündigung selbigem.
Bei deutlichem Bruch von einem
der Artikel bzw. seinen Punkten ist der Nichtangriffspakt nichtig wenn keine
diplomatische Lösung gefunden werden kann. Dieser Weg sollte aber als letzte
Möglichkeit betrachtet werden.
Der Grundlagenvertrag ist ab PLATZHALTER
offiziell gültig.
Hiermit
erkenne ich, August II. (König von Hohenfriedberg), Siddhartha, Großrat der
Freien Republik und zugleich Staatsoberhaupt sowie (Owen McCoy?),
Regierungschef der Freien Republik diesen Vertrag an und Verpflichte mich zur
Einhaltung von selbigem auf unbestimmte Zeit.
____________________ ______________________ _____________________
August II. Siddhartha Owen McCoy
Debatte geht 7 Tage.
Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin
Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin