Allgemeine Ausprache: Internationale Konvention der Menschenrechte

    Allgemeine Ausprache: Internationale Konvention der Menschenrechte

    Auf Antrag des ehrenwerten Großrates wird hiermit die Aussprache zur internationalen Konvention der Menschenrechte eröffnet.


    Der Antragsteller hat das Wort.
    Handlung

    Marcel Wesley Edwards, der Präsident aus Metropolis, der den Antrag in der UVNO eingebracht hat, ist auf Einladung
    des Großrates Siddhârtha im Parlamentarischen Rat anwesend um den Antrag vorzustellen.




    Mr. Council President, darf ich das Wort ergreifen?
    Mit den Freundlichsten Grüßen aus Metropolis und der Vereinigten Republik

    Handlung

    Der Großrat überbrückt die Zeit mit Händeschütteln, dem Überreichen von Gastgeschenken, wohwollenden und dankenden Worten und noch mehr Händeschütteln...



    Ich freue mich sehr, dass Sie so schnell auf meine Bitte haben eingehen können!


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Vielen Dank,

    Es ist unleugbar in der über zweihundertjährigen Geschichte von Metropolis das die Menschenrechte das Zentrum allen politischen Handelns bestimmten muss, sie sind das Zentrum des Rechtes und den Maßstab darstellt an dem das Handeln des Staates und seine Maßnahmen zu messen sind. Aus Überzeugung und auch aus Bestürzung wie knapp die erste Konvention war, habe ich die Grundlegenden Rechte meiner Gesellschaft niedergeschrieben in der Hoffnung das es anderen Staaten genauso geht, ich gab auch die Hoffnung nicht auf das sich außer Metropolis und dem Imperium Ladinorum noch ein Dritter Staat sich dem anschließt und gestern erfuhr ich dann, dass sich die Freie Republik dem anschließen möchte, es war eine wahre Belohnung für meine anhaltende Geduld und meine Hoffnung.

    Ich werde dann nun meine Antragsfassung zu der ich gestern noch eine Präambel verfasst habe vortragen:


    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Antragsfassung:


    "Wir, die Nationen der Vereinten Virtuellen Nationen, vereint in dem Glauben an die Würde und den Wert des Menschen, in dem Willen die erste Menschenrechtskonvention der Vereinten Virtuellen Nationen zu erweitern und im vereinten Glauben an die in dieser Konvention verankerten Grundsätze und die Ideale der Vereinten Virtuellen Nationen.

    Im Glauben daran, das sie Rechte jedes Menschen das höchste Gut aller Zivilisationen ist und das Missachten dieser Rechte zu Akten der Barbarei führt und die Völker nicht gezwungen sein müssen im Kampf gegen solche Umstände zur Revolution und zum Aufstand zu greifen.

    IM GLAUBEN AN DIESE ERKLÄRUNG UND DEREN GRUNDSÄTZE VERKÜNDEN UND ERKLÄREN DIE VEREINTEN VIRTUELLEN NATIONEN DIESE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE."


    Artikel 1 Würde und Rechte des Menschen:
    (1) Alle Menschen sind frei und gleich mit Würde und Rechten geboten.
    (2) Alle Menschen haben das Recht auf ihre Rechte die ihnen durch das Völker und das nationale-Recht, ihres Staates, zustehen.

    Artikel 2 Allgemeinheit der Rechte:
    Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand der Person oder des Heimatstaates

    Artikel 3 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit:
    Jeder hat das Recht auf Leben und die Unversehrtheit seiner Person.

    Artikel 4 Freiheit der Person:
    Jeder hat das Recht auf die Freiheit der Person. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft. Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

    Artikel 5 Schutz vor Folter und Unmenschlichkeit:
    Niemand darf der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    Artikel 6 Rechtsfähigkeit:
    Jeder hat das Recht überall als rechtsfähig zu gelten.

    Artikel 7 Schutz und Gleichheit:
    Alle sind vor dem Gesetz gleich und haben den selben Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Dieses Recht wird unabhängig von jedem Unterschied der Personen gewehrt.

    Artikel 8 Gewährung rechtlicher Verteidigung:
    Jeder der hat einen Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbeistand bei den innerstaatlichen und internationalen Gereichten gegen alle Handlungen und Beschlüsse, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

    Artikel 9 Schutz vor Willkür:
    Niemand darf einfach willkürlich eingesperrt, festgenommen, seines Landes verwiesen werden oder willkürlich anderer Rechte beraubt werden.

    Artikel 10 Recht auf ein faires Verfahren:
    Jeder hat den Anspruch auf die Erklärung seiner Rechte auch in Gefangenschaft, sowie das Recht auf eine öffentliche Verhandlung vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

    Artikel 11 Unschuldsvermutung:
    (1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
    (2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

    Artikel 12 Schutz vor Rechtsbruch:
    Keiner Person darf in die ihm durch innerstaatliches oder internationales Rechts zustehende Rechte entzogen werden, außer aufgrund eines Gesetzes das dem Schutz der Recher dritter dienlich ist. Die Menschenrechte sind unverletzlich, jeder hat das Recht auf den Schutz vor dem Bruch seiner Rechte zu suchen und in Anspruch zu nehmen.
    Mit den Freundlichsten Grüßen aus Metropolis und der Vereinigten Republik

    Artikel 13 Bewegungsfreiheit:
    (1) Jeder hat das Recht seinen Aufenthaltsort frei zu wählen, ebenso hat jeder das Recht jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
    (2) Dies gilt nicht für Jene denen die Freiheit rechtmäßig entzogen wurde.

    Artikel 14 Asylrecht:
    (1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
    (2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nicht-politischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Virtuellen Nationen verstoßen.

    Artikel 15 Recht auf Staatszugehörigkeit:
    Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, sie darf ihm weder willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

    Artikel 16 Gedanken, Gewissens und Meinungsfreiheit:
    Jedem wird das Recht auf die Freiheit der Gedanken und des Gewissens gewährt , Propaganda zur Massenbeeinflussung ist Verboten. Jeder hat das Recht darauf seine Meinung frei zu bilden und zu äußern und sie ungehindert zu verbreiten.

    Artikel 17 Freiheit der Information:
    Jeder hat das Recht sich aus den allgemeinen Quellen zu informieren, eine Zensur ist untersagt, die Einschränkung ist allein aufgrund des Jugendschutzes und der Rechte Dritter möglich.

    Artikel 18 Versammlungs und Vereinigungsfreiheit:
    Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen, wobei es verboten ist jemanden zu Zwingen einer Verneigung anzugehören.

    Artikel 19 Sozialität:
    Jeder hat das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen die absolut unentbehrlich sind.

    Artikel 20 Faire Arbeitsbedingungen und Freiheit des Arbeiters:
    (1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
    (2) Jeder hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
    (3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
    (4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

    Artikel 21 Recht auf Freizeit und Urlaub:
    Jeder hat das Recht auf Erholung und die sich draus ableitenden Rechte auf Freiheit und regelmäßig erfolgenden bezahlten Urlaub.

    Artikel 22 Recht auf Soziale Sicherheit und Schutz der Person:
    (1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
    (2) Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

    Artikel 23 Recht auf Bildung:
    (1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, besonders der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Mindestens der Grundschulunterricht sollte obligatorisch sein. Die Weiterführende Bildung muss allgemein verfügbar gemacht werden. Der Hochschul- und Universitätsunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen-stehen und sollte unentgeltlich sein.
    (2) Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Virtuellen Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
    (3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

    Artikel 24 Recht auf teilhabe an der Gesellschaft:
    (1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
    (2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

    Artikel 25 Beginnende Kollektivrechte:
    Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

    Artikel 26 Verantwortungspflicht:
    (1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
    (2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer Gesellschaft zu genügen.
    (3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Virtuellen Nationen ausgeübt werden.

    Artikel 27 Schutz des Menschenrechts:
    Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat

    Artikel 28: Zur Gültigkeit und Verwahrung dieser Konvention gilt die Charta der United Virtual Nations Organization.

    Ich kündige außerdem an, da es Sie vielleicht alle Interessiert, dass ich an Internationalen Konventionen zum Schutz der Bürgerlichen und Politischen, Wirtschaftlichen Sozialen und Kulturellen Rechten sowie zum Schutz der Kollektiven Rechte arbeite. Ich stehe für weitere Fragen bereit, und werde mich wenn es mir erlaubt ist, vielleicht später noch-einmal zu Wort melden.
    Mit den Freundlichsten Grüßen aus Metropolis und der Vereinigten Republik

    Herr Ratspräsident (Marcel hat sich inzwischen daran gewohnt nicht mehr in Metropolis zu sein.), die Vorgeschlagenen Änderungen würde ich dem Imperium Ladinorum senden, sodass dann dort entschieden wird, ob diese Änderungen vorgenommen werden würden oder nicht.

    Herr Majere, es gibt eine erste Menschenrechtskonvention, doch diese ist wesentlich kürzer, da sich Metropolis dem Menschenrecht widmet, hielt ich diesen Antrag für erstrebenswert.
    Mit den Freundlichsten Grüßen aus Metropolis und der Vereinigten Republik

    Simoff

    entschuldigt bitte, aber ich war die letzten Tage ohne Zugang zum WWW, im Büro hätte ich diesen zwar, doch seit die Uni Leipzig noch Win XP bereit hält, entferne ich das W-Lan-Kabel lieber ;)



    Ich würde es begrüßen, wenn sich die Freie Republik mal wieder all jenen fortschittlichen Staaten anschließen könnte, die gewillt sind Ideale zu formulieren und für Werte einzustehen. Ob diese Vorlage ratifiziert werden kann, möge der Großdruide ausführen, ich bin der juristischen Details nicht gewachsen. Das sollen die Experten entscheiden.

    Den Grundsätzen nacch, unterstütze ich eine Ausweitung der Grundrechte. Ich frage mich nur, welche Behörden oder Gerichte mit der Durchführung dieser Resolution beauftragt werden, das sollte man vielleicht noch ergänzen, so dass jedes Mitglied eines ratifizierenden Staates weiß, an wen es sich wenden kann.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Was die Menschenrechte der UVNO angeht, wäre das in der Tat eine Verbesserung!

    :dafuer:

    Auch wenn mir ein paar Dinge fehlen, wie z.B. das Recht auf Frieden, das Recht auf eine saubere Umwelt, die Religionsfreiheit, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Liebe Kasturbai, fühle dich frei, einige deiner Ideen auszuformulieren. Gerade die Umweltaspekte fehlen mir wirklich in diesem Entwurf, das wäre eine wichtige Ergänzung.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Marcel Edwards schrieb:

    Ich kündige außerdem an, da es Sie vielleicht alle Interessiert, dass ich an Internationalen Konventionen zum Schutz der Bürgerlichen und Politischen, Wirtschaftlichen Sozialen und Kulturellen Rechten sowie zum Schutz der Kollektiven Rechte arbeite. Ich stehe für weitere Fragen bereit, und werde mich wenn es mir erlaubt ist, vielleicht später noch-einmal zu Wort melden.
    Diese Rechte werden speziell in diesen Konventionen dieser ersten, zweiten und dritten Dimension festgehalten, momentan spreche ich gerade mit dem Generalsekretär der UVNO über die Frage zur Umsetzung und werde anschließend das IL und den Rat hier über die besten Lösungsansätze informieren und dann entschieden lassen.

    Das Recht auf Frieden, Religion und eine Saubere Umwelt könnte ich bei Zeiten dann zusammen mit der Umsetzung auch noch hier drinn festhalten, wenn Ihr darauf besteht.
    Mit den Freundlichsten Grüßen aus Metropolis und der Vereinigten Republik

    Was heißt bestehen, ich glaube einfach, dass die Konvention damit noch besser werden würden, meinen Sie nicht?


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Artikel XY Recht auf Privatsphäre

    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schrift- und Kommunikationsverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Es sei denn auf richterlicher Anordnung, weil er eines Verbrechens verdächtigt wird. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

    Artikel XZ Recht auf Familie

    (1) Jeder Erwachsene hat das Recht eine Familie zu gründen, aber nur mit uneingeschränkter Willenseinigung aller gegenwärtig in der Partnerschaft beteiligten. Innerhalb dieser Familien hat man das Recht darauf Kinder zu zeugen, solange hierzu eine uneingeschränkte Willenseinigung besteht und die Zeugungspartner erwachsen sind.
    (2) Frauen sind mit Männern gleichberechtigt. Schwangere genießen einen besonderen Schutz, sowie Anspruch auf entsprechende Hilfsmaßnahmen, gemäß ihren körperlichen und sittlichen Bedürfnissen.
    (3) Kinder, Alte und Behinderte genießen ebenfalls einen besonderen Schutz, sowie Anspruch auf entsprechende Hilfsmaßnahmen, gemäß ihren körperlichen und sittlichen Bedürfnissen.

    Artikel YA Recht auf Religionsfreiheit

    Jeder hat das Recht auf Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Sofern diese Religion nicht gegen eines dieser Menschenrechte verstösst.

    Artikel YB Recht auf Teilhabe an der Gestaltung des Staates

    Jeder Staatsbürger eines Staates hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. Sowie das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gestaltung; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

    Artikel YC Selbstbestimmungsrecht der Völker

    (1) Alle Völker haben ein Existenzrecht. Sie haben das unbestreitbare und unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung. Sie entscheiden frei über ihren politischen Status und gestalten ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach der von ihnen frei gewählten Politik.
    (2) Die unter Kolonialherrschaft oder in Unterdrückung lebenden Völker haben das Recht, sich von den Fesseln der Fremdherrschaft unter Anwendung aller von der Internationalen Völkergemeinschaft anerkannten Mittel zu befreien.
    (3) Alle Völker haben Anspruch darauf, in ihrem Befreiungskampf von den Vertragsstaaten dieser Erklärung politisch, wirtschaftlich oder kulturell unterstützt zu werden.

    Artikel YD Ressourcennutzung der Völker

    (1) Alle Völker verfügen frei über ihre Reichtümer und Bodenschätze, sofern es der Umwelt nicht schadet. Dieses Recht üben sie ausschließlich im Interesse ihrer Bevölkerung, einer ressourcenschonende Nutzung und der Umwelt aus. In keinem Fall darf ein Volk dieses Rechts beraubt werden.
    (2) Wird einem Volk etwas rechtswidrig weggenommen, so hat es Anspruch auf rechtmäßige Wiedererlangung seines Eigentums und eine angemessene Entschädigung.
    (3) Die freie Verfügung über die Reichtümer und Bodenschätze erfolgt unbeschadet der Verpflichtung zur Förderung der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitiger Achtung, gerechtem Ausgleich und den Prinzipien des Völkerrechts, sowie einer ressourcenschonende Nutzung und den Umweltschutz.
    (4) Die Vertragsstaaten dieser Erklärung üben das Recht der freien Verfügungsmacht über ihre Reichtümer und Bodenschätze im Hinblick auf die Stärkung des Weltfriedens und der Weltsolidarität, sowie einer ressourcenschonende Nutzung und den Umweltschutz aus.
    (5) Die Vertragsstaaten dieser Erklärung werden alle Formen ausländischer wirtschaftlicher Ausbeutung, insbesondere die der internationalen Monopole und der Globalisierung, beseitigen, damit ihre Völker vollen Nutzen aus ihren nationalen Ressourcen ziehen können.

    Artikel YE Völkerrecht auf Entwicklung

    Alle Völker haben ein Recht auf eigene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung unter angemessener Berücksichtigung ihrer Freiheit, Identität, Geschichte und Naturbegebenheiten, sowie auf gleichmäßige Beteiligung an dem gemeinsamen Erbe der Menschheit. Die Staaten sind, einzeln oder gemeinsam, verpflichtet, die Ausübung des Rechts auf Entwicklung sicherzustellen.

    Artikel YF Recht auf Frieden

    Jeder einzelne und jedes Volk hat ein Recht auf nationalen und internationalen Frieden. Die Beziehungen zwischen den Staaten werden beherrscht durch die Prinzipien der Solidarität und Freundschaft, sowie den Mitteln der Gewaltlosigkeit. Um den Frieden, die Solidarität und die freundschaftlichen Beziehungen zu stärken, gewährleisten die Vertragsstaaten dieser Erklärung:
    a) Die Abschaffung ihres Militärs, falls nicht bereits geschehen.
    b) Wer Asylrecht genießt, darf sich nicht an subversiven, terroristische oder militärische Aktivitäten gegen sein neues oder altes Heimatland beteiligen.
    c) Ihre Länder werden nicht als Basis für subversive, terroristische oder militärische Aktivitäten gegen irgendein anderes Land benutzt.

    Artikel YG Recht auf eine saubere Umwelt

    (1) Jeder einzelne und jedes Volk hat das Recht auf eine saubere Umwelt, die insgesamt zufriedenstellend und ihrer Entwicklung günstig ist.
    (2) Um den Klimawandel zu bekämpfen müssen sämtliche klimaschädliche Treibhausgase in 8 Jahren nach der Ratifizierung um mindestens 90% gesenkt werden, es sei denn man ist bereits klimaneutral.

    So jetzt habe ich meinen Senf dazu gegeben, ich hoffe er schmeckt euch?
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
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    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Ui, das ist doch noch eine ganze Menge. Wir müssen aufpassen, es nicht zu umfassend zu fassen und Dinge zu regeln, die vielleicht auch gar nicht geregelt werden können.

    Zb dieser Satz, dass Kinder nur in Familien gezeugt werden dürfen. Was machst du dann mit Kindern, die naja Unfälle waren und einer Affäre entspringen ;)

    und auch die Forderung nach Anschaffung allen Militärs gehört nicht in so einen Vertrag, dem würde in dieser Form dann kaum noch ein Staat zustimmen, daher sollten wir den Willen zum Frieden pragmatischer formulieren. Nicht weil ich plötzlich für Soldaten bin, sondern eben allein weil am Ende mehr als Tir und ähm Tir zustimmen können soll.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Da steht, dass man innerhalb dieser Familie ein Recht darauf hat und nicht, dass nur Familien Kinder zeugen dürfen.

    Was ist mit Gleichgeschlechtlicher Liebe? Sollten diese kein Recht auf Adoption eines Kindes haben?



    Mitverantwortlicher und Fan des 1.FC Union Aimsir Bréa.
    Inhaber und Chefkoch des Gräten von Rajansa.
    Sohn des Inhabers der Aimsir Bréa Fischwerke KG.

    Aktiver Freizeitaktivist !

    Stimmt, ich habe diejenigen vergessen, die aus was für Gründen auch immer kein Kind zeugen können. Die sollten dann natürlich das Recht auf Adoption eines Kindes haben.

    Ich werde also noch ein paar Änderungen vornehmen.
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
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    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Weitere Frage: Ab wann gilt man als Erwachsen?

    edit: und: Was passiert mit Berufssoldaten, welche durch die Abschaffung ihren Job verlieren? Viele werden sicherlich anderswo einen Job finden, doch für manche ist das Militär das Leben, welches sie sich selbst ausgesucht haben. Wie werden diese Menschen in die Gesellschaft ein- bzw. zurückgegliedert?



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    Inhaber und Chefkoch des Gräten von Rajansa.
    Sohn des Inhabers der Aimsir Bréa Fischwerke KG.

    Aktiver Freizeitaktivist !