Aussprache: Asylrecht

    Aussprache: Asylrecht

    Ich eröffne die Debatte und erteile dem Kollegen ent Drakestrin-Rumata das Wort...


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Vielen Dank, ehrenwerter Großrat.

    Die LÖS schlägt folgenden Entwurf eines Asylgesetzes vor:
    Gesetz zum Asyl

    §1 [Asylbewerbung]
    (1) Eine Person, die in ihrer bisherigen Heimat aus anderen Gründen als rechtsstaatliche Urteilssprechung wegen eines auch in der Freien Republik Tir Na nÒg strafbaren Tatbestand verfolgt wird, die staatenlos ist, oder der eine Gefahr für Leib und Leben droht, kann sich in beim Großrat schriftlich um Asyl bewerben.
    (2) Für die Asylbewerbung kann der Großrat eine Form vorgeben, wobei der sich um Asyl bewerbenden Person auf Wunsch Hilfe bei der Erfüllung der Form durch den Großrat gewährleistet wird.

    §2 [Asylberechtigung]
    (1) Ist die Asylbewerbung gemäß der Vorgaben des Großrats und sachlich richtig ausgefüllt, und ist der Grund der Asylbewerbung statthaft, so stellt der Großrat der sich um Asyl bewerbenden Person eine Asylberechtigung aus, die als Ausweispapier und Aufenthaltsberechtigung dient.
    (2) Die Asylberechtigung verpflichtet zur Steuerzahlung und berechtigt zum Erwerb sowie zum Bezug von Sozialleistungen.

    §3 [Beschränkungen der Asylberechtigung]
    (1) Die Asylberechtigung darf nicht örtlich innerhalb der Freien Republik Tir Na nÒg beschränkt werden.
    (2) Die Asylberechtigung darf vom Großrat auf eine Dauer nicht unter drei Monaten zeitlich beschränkt werden, sofern Grund zur Annahme besteht, dass Verfolgung und Gefahr für Leib und Leben nach Ablauf dieser Zeitspanne verklungen sein könnten.

    §4 [Erneute Asylbewerbung]
    Nach Ablehnung ihrer Asylbewerbung oder Ablauf ihrer Asylberechtigung steht es einer Person frei, sich erneut in der Freien Republik Tir Na nÒg um Asyl zu bewerben.

    §5 [Inkrafttreten]
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Ausfertigung durch den Großrat in Kraft.
    Dr. Dr. Veuxin *fox2*
    Generalsekretär der UVNO,
    Kartographie-Vizedirektor der OIK a.D.,
    Kaiser Drachensteins,
    Hofkanzler Fuchsens a.D.,
    Wirtschaftsvolksrat Tír na nÒgs a.D.,
    Rotfuchs im zweiten Bildungsweg.
    Ja. Die vergangene Situation hat gezeigt, dass allein Artikel 20 Satz 2 der Verfassung nicht ausreicht, um das Asylverfahren zu regeln. Gerade der Bezug von Sozialleistungen ist ein Aspekt, der bislang nicht festgehalten war, der aber von äußerster Wichtigkeit für Asylberechtigte sein kann.
    Dr. Dr. Veuxin *fox2*
    Generalsekretär der UVNO,
    Kartographie-Vizedirektor der OIK a.D.,
    Kaiser Drachensteins,
    Hofkanzler Fuchsens a.D.,
    Wirtschaftsvolksrat Tír na nÒgs a.D.,
    Rotfuchs im zweiten Bildungsweg.

    V. ent Drakestrin-Rumata schrieb:

    Ja. Die vergangene Situation hat gezeigt, dass allein Artikel 20 Satz 2 der Verfassung nicht ausreicht, um das Asylverfahren zu regeln. Gerade der Bezug von Sozialleistungen ist ein Aspekt, der bislang nicht festgehalten war, der aber von äußerster Wichtigkeit für Asylberechtigte sein kann.


    Ich hatte das Problem der jüngsten Zeit eher im Umgang mit denjenigen Personen gesehen, die zwar Asyl beantragt, dieses aber noch nicht gewährt bekommen haben. Dazu sagt dieser Antrag nichts.
    Zur Frage der Sozialleistungen: leiten sich diese nicht ohnehin aus den Artikeln 9 und 10 der Verfassung her? Wobei hier in diesem Antrag durchaus eine andere Personengruppe profitieren könnte als in Art. 9 genannt...
    Nein, da ich hoffe, dass durch die Formalisierung des Amtswegs Asylbewerbungen künftig mit einer solch geringen Verzögerung bearbeitet werden können, dass sich diese Frage nicht mehr stellt.
    Ja, wobei Artikel 10 eher als Auffang zu betrachten ist; so könnte man auch argumentieren, ob damit wirklich jeder oder nur Bürger Tirs gemeint sind. Wirklich jeder wäre wohl kaum praktikabel, weder finanziell noch völkerrechtlich.
    Dr. Dr. Veuxin *fox2*
    Generalsekretär der UVNO,
    Kartographie-Vizedirektor der OIK a.D.,
    Kaiser Drachensteins,
    Hofkanzler Fuchsens a.D.,
    Wirtschaftsvolksrat Tír na nÒgs a.D.,
    Rotfuchs im zweiten Bildungsweg.
    Was ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung durch Armut als Asylgrund?
    Was ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung durch wirtschaftliche Not als Asylgrund?
    Was ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung durch Klimawandel als Asylgrund?
    Was ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung durch Umweltverschmutzung als Asylgrund?
    Was ist mit temporär beschränkten Asyl bei Naturkatastrophen?
    Was ist mit der Grundversorgung der Asylbewerber, im Gesetz steht nur etwas von Sozialleistungen für Asylberechtigte?
    Was ist mit einer Arbeitserlaubnis für Asylbewerber?
    Was ist mit Sprachkurse für Asylbewerber und Asylberechtigte?
    Was ist mit Inklusionskurse für Asylbewerber und Asylberechtigte?
    Was ist mit provisorische Reisepässe für Asylbewerber?
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Was ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung durch Armut als Asylgrund?
    Was ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung durch wirtschaftliche Not als Asylgrund?
    Was ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung durch Klimawandel als Asylgrund?
    Was ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung durch Umweltverschmutzung als Asylgrund?

    Jeweils eine Gefahr für Leib und Leben.

    Was ist mit temporär beschränkten Asyl bei Naturkatastrophen?

    Siehe §3 II.

    Was ist mit der Grundversorgung der Asylbewerber, im Gesetz steht nur etwas von Sozialleistungen für Asylberechtigte?

    Siehe meine Antwort auf die Fragen des Herrn Mc Cullough.

    Was ist mit einer Arbeitserlaubnis für Asylbewerber?

    Siehe §2 II.

    Was ist mit Sprachkurse für Asylbewerber und Asylberechtigte?
    Was ist mit Inklusionskurse für Asylbewerber und Asylberechtigte?

    Fühlen Sie sich frei, solche anzubieten. Allerdings weiß ich nicht, was Sie unter Inklusionskursen verstehen; ich kenne zwar Integrationskurse, doch deren Konzept auf Inklusion zu übertragen, widerspricht der konkreten Natur des Inklusionsgedankens.

    Was ist mit provisorische Reisepässe für Asylbewerber?

    Was ist mit Reisepässen für Bürger Tir na nÒgs? Sofern wir diese Fragen nicht allgemein den Behörden überlassen wollen, wie es derzeit der Fall ist, empfiehlt sich dafür ein Passgesetz. Ich freue mich auf Ihren Vorschlag.
    Dr. Dr. Veuxin *fox2*
    Generalsekretär der UVNO,
    Kartographie-Vizedirektor der OIK a.D.,
    Kaiser Drachensteins,
    Hofkanzler Fuchsens a.D.,
    Wirtschaftsvolksrat Tír na nÒgs a.D.,
    Rotfuchs im zweiten Bildungsweg.
    Inklusionskurse sind Kurse für Asylbewerber und Asylberechtigte um deren Zugehörigkeitsgefühl zu den nÒgels zu verstärken, sie auf die nÒgelische Behörden und den Umgang mit denen vorzubereiten, sie auf dem nÒgelischen Arbeitsmarkt vorzubereiten, Vorstellung der nÒgelischen Kultur, Feste um Asylbewerber und Asylberechtigte und nÒgels aneinander zu gewöhnen und die Asylbewerber und Asylberechtigte in das nÒgelische Leben einzubinden, aber auch Kurse für nÒgels um Asylbewerber und Asylberechtigte so zu akzeptieren, wie sie sind, um die Kulturen der Asylbewerber und Asylberechtigten kennenzulernen, sowie Feste um Asylbewerber und Asylberechtigte und nÒgels aneinander zu gewöhnen und die Asylbewerber und Asylberechtigte in das nÒgelische Leben einzubinden.
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Diese Idee mit den Kursen für Asylberechtigte/Bewerbe und Bürger der Freien Republik finde ich grundsätzlich sehr gut.

    Dennoch bleibt die Frage: was machen wir mit denjenigen, die nur Bewerber sind? Laut dem Gesetz kann sich jede/r ja unendlich oft bewerben. Die pure Hoffnung auf bessere Zustände hat noch nie irgendwas getan.
    Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

    1. Nach 5 vergeblichen Versuchen muß er beim sechsten Mal aufgenommen werden.
    2. Als Ausländer hier wohnen lassen.
    3. Beratung durch den Volksrat für Äußeres, wo er erfolgreicher Asyl bekommen würde.
    4. Wenn Kriminalität der Grund der Ablehnung ist, Prozess und dann Inhaftierung.

    Um mal ein paar Beispielvorschläge zu machen.
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus