neue UVNO-Charta

    neue UVNO-Charta

    Die UVNO berät gerade über eine neue UVNO-Charta:

    Beschluss zur Änderung der Charta der United Virtual Nations Organization

    Artikel 1 – Änderungen des Charta-Textes

    Der Inhalt der Charta wird durch folgenden Text ersetzt:
    Zitat:

    Präambel.
    Im Willen, die internationale Kooperation, den Frieden und die Sicherheit der Welt zu bewahren und zu stärken, sowie die Würde und Rechte des Einzelnen zu schützen im Glauben an die Gleichberechtigung aller Staaten, im Bestreben nach guten nachbarschaftlichen Beziehungen, geben sich die Mitglieder der UVNO folgende Charta im Wissen über die daraus resultierenden Rechte und Pflichten.

    Kapitel I – Grundlegendes.

    Artikel 1 – Name und Sitz.
    1. UVNO ist die Abkürzung für »United Virtual Nations Organization«.
    2. Sitz der UVNO ist in Droch Aimsir in der Freien Republik Tir Na nÒg.

    Artikel 2 – Ziele.
    Die Ziele der UVNO sind
    a. zuvorderst die internationale Kooperation im Sinne guter nachbarschaftlicher Beziehungen ihrer Mitgliedsstaaten zueinander;
    b. die Wahrung des Völkerfriedens und Sicherheit allen voran in Bezug auf ihre Mitglieder; und
    c. die Schaffung und Förderung intermikronationaler Projekte in verschiedenen Bereichen wie Sport, Kultur oder Wissenschaft.

    Artikel 3 – Mitgliedschaft.
    1. Die United Virtual Nations Organization umfasst als Mitglieder diejenigen Staaten, welche diese Charta ratifiziert haben und durch eine gültige Resolution des Senats als Staat anerkannt werden.
    2. Sollte ein Mitglied der UVNO vorsätzlich gegen die Charta verstoßen, hat das Generalsekretariat die Möglichkeit, dieses Mitglied mit entsprechender Begründung für die Dauer von bis zu einem Monat zu suspendieren. Diese Maßnahmen können durch die Vollversammlung aufgehoben werden.

    Kapitel II – Organe.

    Artikel 4 – Vollversammlung.
    1. Die Vollversammlung ist ein ständig und öffentlich am Sitz der UVNO tagendes Organ und besteht aus allen Mitgliedern der UVNO.
    2. Die Vollversammlung gibt sich über einen Beschluss mit einfacher Mehrheit in gleicher und offener Abstimmung eine Geschäftsordnung.
    3. Die Sitzungen der Vollversammlung werden vom Generalsekretariat geleitet.

    Artikel 5 – Senat
    1. Der Senat ist ein ständig und öffentlich am Sitz der UVNO tagendes Organ, sofern er nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt, einzelne Themen nichtöffentlich zu behandeln.
    2. Der Senat gibt sich über einen Beschluss mit einfacher Mehrheit in gleicher und offener Abstimmung eine Geschäftsordnung.
    3. Die Sitzungen des Senats werden vom Generalsekretariat geleitet.
    4. Der Senat besteht aus drei Mitgliedern. Für je zehn Mitglieder der Vollversammlung über fünfzehn erweitert sich der Senat um zwei Mitglieder. Stichtag ist der letzte des Monats vor Einleitung der Senatswahl.
    5. Ein Senatsmitglied scheidet aus, wenn
    a. seine Mitgliedschaft in der UVNO endet oder
    b. durch die übrigen Senatsmitglieder einstimmig festgestellt wurde, dass es seinen Verpflichtungen zur aktiven Mitarbeit im Senat nicht ausreichend nachkommt und die Vollversammlung dem durch einen Beschluss zugestimmt hat.
    6. Beim Ausscheiden eines Senatsmitglied während seiner Amtszeit rückt mit Ablauf des Datums des Ausscheidens der Staat nach, der
    a. bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten hat,
    b. noch nicht im Senat vertreten ist und
    c. Mitglied der Vollversammlung ist.

    Artikel 6 – Generalsekretariat.
    1. Das Generalsekretariat ist das verwaltende Organ der UVNO und besteht aus dem Generalsekretär und seinem Stellvertreter.
    2. Der Generalsekretär kann Aufgaben an seinen Stellvertreter übertragen. Im Falle der Abwesenheit oder Unabkömmlichkeit des Generalsekretärs vertritt ihn der Stellvertreter.
    3. Das Generalsekretariat führt die Geschäfte bis zur Bestimmung seines Nachfolgers fort.
    4. Der Generalsekretär darf nicht gleichzeitig sein Stellvertreter sein.
    5. Die Aufgaben des Generalsekretariats umfassen insbesondere die Repräsentation der UVNO nach außen und die Vermittlung in internationalen und nationalen Konflikten auf Wunsch einer der Konfliktparteien.
    6. Ein Mitglied des Generalsekretariats scheidet aus, wenn
    a. das Mitglied seinen Rücktritt vom Amt verkündet, in welchem Falle die Vollversammlung für die verbleibende Amtszeit einen Nachfolger wählt, oder
    b. die Vollversammlung nach einem durch mindestens drei Mitglieder beantragten und erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotum für die verbleibende Amtszeit einen Nachfolger wählt.

    Artikel 7 – Wahlen des Senats und des Generalsekretariats.
    1. Senat, Generalsekretär und Stellvertretender Generalsekretär werden je durch die Vollversammlung offen durch Zustimmung auf sechs Monate gewählt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
    2. Der Wahltermin wird so gelegt, dass zwischen Ende der Wahl und Ende der vorangehenden Amtszeit höchstens sieben Tage und mindestens zwei Tage liegen, und spätestens vierzehn Tage vor Wahlbeginn vom Generalsekretär veröffentlicht. Die Wahl dauert sieben Tage.
    3. Für den Senat kann jedes Mitglied der Vollversammlung; für das Generalsekretariat jede natürliche Person kandidieren. Die Kandidatur muss der Vollversammlung bis zum fünften Tag vor Eröffnung des Wahlvorgangs bekanntgegeben werden.
    4. Nach der Wahl werden etwaige administrative Rechte unverzüglich an die gewählten Nachfolger übergeben.

    Artikel 8 –Internationaler Gerichtshof.
    1. Die UVNO setzt als Hauptrechtsorgan einen Internationalen Gerichtshof ein, dessen Statut durch völkerrechtlichen Vertrag bestimmt wird.
    2. Der Internationale Gerichtshof ist, sofern nicht anders geregelt, Schiedsgericht bei allen Verfahrensfragen der UVNO.

    Kapitel III – Durchsetzung, Erweiterung und Änderung des Völkerrechts.

    Artikel 9 – Friedenstruppen.
    1. Die Friedenstruppen sind ein internationaler ziviler und militärischer Corps zur Beobachtung eventuell friedensgefährdender Entwicklungen und zur humanitären Hilfe sowie zum Erhalt und zur Wiederherstellung des Friedens. Sie werden
    a. vom Generalsekretariat beschlossen, wenn die betroffenen Staaten zustimmen;
    b. vom Senat beschlossen im andern Falle.
    2. Einsätze der Friedenstruppen, die zum Erhalt oder zur Wiederherstellung des Friedens dienen, finden bewaffnet statt, wobei Waffengewalt unter Berücksichtigung möglichst humanitärer und die Zivilbevölkerung verschonender Kriegsführung zur aktiven Beilegung eines Krieges gegen bestimmte Konfliktparteien eingesetzt werden kann, sonst aber nur zum Selbstschutz oder zur Abwendung von Angriffen auf die Zivilbevölkerung ausgeübt wird.
    3. Friedenstruppen einsetzende Resolutionen sollen den Missionszweck und -umfang möglichst genau beschreiben, insbesondere hinsichtlich des Einsatzgebietes, der Einsatzdauer, der Mannschaftsstärke und eventueller Einschränkungen.
    4. Es obliegt dem Generalsekretariat, eine Friedenstruppen einsetzende Resolution auszuführen. Zu diesem Zweck muss das Generalsekretariat insbesondere
    a. in der UVNO die Mitgliedsstaaten auffordern, mögliche nationale Mannschaftskontingente zu melden;
    b. aus den angebotenen nationalen Mannschaftskontingenten die Missionsmannschaften auswählen und zusammenstellen;
    c. einen geeigneten Mitgliedsstaat, der an der Mission teilnimmt, mit der Leitung der Mission beauftragen; seiner Kommandostruktur unterliegen alle teilnehmenden Mannschaften. Das politische Oberkommando verbleibt beim Generalsekretariat, das an die Resolution sowie eventuelle Nachfolgeresolutionen gebunden ist;
    d. die Ausübung der Mission insbesondere hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Missionsbeschluss und den Regelungen der Charta überwachen und der Vollversammlung regelmäßig Bericht erstatten.
    5. Näheres kann durch eine Missionsgeschäftsordnung bestimmt werden, die durch Resolution des Senats errichtet und geändert werden kann.

    Artikel 10 – Konventionen und Resolutionen.
    1. Konventionen sind völkerrechtlich bindende Verträge für alle Staaten, die diese durch Ratifikation oder Akzession anerkannt haben.
    2. Resolutionen sind Beschlüsse einzelner Organe der UVNO, die sich auf die Umsetzung und Einhaltung von Charta und Konventionen beziehen.
    3. Jeder Staat kann einer Konvention ungeachtet einer UVNO-Mitgliedschaft durch die Hinterlegung
    a. einer Ratifikationsurkunde, falls die Konvention noch nicht in Kraft getreten ist, oder
    b. einer Akzessionsurkunde im andern Falle
    beim Generalsekretariat beitreten.
    4. Sofern nichts anderes in einer Konvention angegeben ist, tritt diese in Kraft, sobald
    a. dreißig Tage seit ihrer Hinterlegung beim Generalsekretariat vergangen sind und
    b. mindestens drei Ratifikationen vorliegen.
    5. Resolutionen sind für alle Mitglieder bindend. Resolutionen des Senats verlieren ihre Bindungswirkung, wenn die Vollversammlung diese nicht innerhalb von sechs Monaten bestätigt.
    6. Konventionen und Resolutionen werden vom Generalsekretariat verwahrt.

    Artikel 11 – Änderung der Charta.
    Diese Charta kann von der Vollversammlung geändert werden, wobei abgesehen von einer für die Änderung benötigten Zweidrittelmehrheit die Geschäftsordnung der Vollversammlung gilt.


    Artikel 2 – Übergangsregelung.
    Die Wahlen des Senats werden erstmals am Tag nach Inkrafttreten der Änderungen eingeleitet, sofern ein zeitlicher Abstand von wenigstens zwei Monaten zur Wahl des Generalsekretärs eingehalten ist. Ansonsten finden sie zwei Monate nach der nächsten Wahl des Generalsekretärs statt. In der Zeit zwischen Inkrafttreten der Chartaänderung und der Wahl besteht der Senat aus den Staaten »Kaiserreich Drachenstein«, »Freistaat Fuchsen« und »Bundesrepublik Illyria«.

    Artikel 3 – Inkrafttreten.
    Die Chartaänderungen treten am Tag nach der Beschlussfassung in der Vollversammlung in Kraft.
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Ca. ein viertel der ganzen Charta nehmen die destruktiven Friedenstruppen ein und 3 Leutchen sollen über das Schicksal der gesamten Welt bestimmen? *panik*

    Das ist nicht mehr die UVNO! *rotekarte* Vielleicht sollten wir *weglauf*

    Aber auf jeden Fall bin ich :dagegen:
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Könnte jemand erklären, welche Änderungen die veränderte Fassung mit sich bringt?


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Artikel 2 war früher Artikel 10

    Artikel 3 war früher Artikel 2 und sah so aus:


    1. Die United Virtual Nations Organization umfasst als Mitglieder diejenigen Staaten, welche diese Charta ratifiziert haben und den Aufnahmebedingungen genügen.
    2. Über die Aufnahme in die UVNO entscheidet die Aufnahmekommission. Näheres regelt deren Geschäftsordnung.
    3. Erfüllt ein Mitglied die Aufnahmekriterien ohne eigene Schuld nicht mehr, so muss es innerhalb von vierzehn Tagen Abhilfe schaffen.
    4. Erfüllt ein Mitglied die Aufnahmekriterien schuldhaft nicht mehr, oder schafft es keine rechtzeitige Abhilfe, so verliert es die Mitgliedschaft.
    5. Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit schriftlich und unbegründet beim Generalsekretariat kündigen.
    6. Ist ein Mitglied sechs Monate in der Vollversammlung abgängig, erfolgt eine Benachrichtigung durch das Generalsekretariat. Liegt vier Wochen nach des ersten in Kenntnis setzen immer noch keine Reaktion des betroffenen Mitglieds vor, stimmt die Vollversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über den Ausschluss des Mitglieds ab. Ein Neuantrag ist jederzeit möglich.
    7. Sollte ein Mitglied der UVNO vorsetzlich gegen die Charta und oder die Ziele der UVNO verstoßen, hat das Generalsekretariat die Möglichkeit dieses Mitglied mit entsprechender Begründung temporär zu suspendieren. Diese Maßnahmen können durch die Vollversammlung aufgehoben werden.

    Dem Artikel wurden also mächtig die Zähne gezogen.

    Artikel 4 war früher Artikel 3 und sah so aus:

    1. Die Vollversammlung ist das zentrale Organ der UVNO. Sie besteht aus den Delegierten der Mitgliedsstaaten und dem Generalsekretariat.
    2. Jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung und verfügt über eine Stimme in dieser.
    3. Die Vollversammlung tagt permanent am Sitz der UVNO in einem vom Generalsekretariat bestimmten Sitzungssaal.
    4. Jede Person des realen Lebens darf nur durch einen Delegierten in der Vollversammlung vertreten sein.

    Artikel 4 Satz 2 war früher Artikel 4 und sah so aus:

    1. Die Vollversammlung fasst ihre Beschlüsse, sofern nicht explizit anders angegeben, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle Beschlüsse, welche die Charta berühren sowie jener über das Budget der Organisation, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    2. Abstimmungen werden durch das Generalsekretariat geleitet. Sie dauern, wenn nicht anders angegeben, fünf Tage (120 Stunden). Die Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, sobald sich eine Mehrheit gebildet hat, die durch die ausstehenden Stimmen nicht mehr zu verändern ist.
    3. Sollte während der Abstimmung die Zeit der Wahlmöglichkeit durch höhere Gewalt entscheidend verkürzt worden sein, so kann das Generalsekretariat auf Antrag von drei Mitgliedern die Dauer der Abstimmung um den fehlenden Abstimmungszeitraum erweitern.
    4. Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern können Abstimmungen namentlich durchgeführt werden.
    5. Im Fall der mehrfachen Stimmabgabe eines Mitglieds wird keine der Stimmen gewertet.
    6. Beschlüsse stehen im Rang unter den Resolutionen und Konventionen des Artikels 9 der vorliegenden Charta. Beschlüsse der Vollversammlung, die nicht die Charta berühren, sind für die Mitgliedsstaaten nicht bindend, wenn sie mit Mehrheit der abgegebenen Delegiertenstimmen angenommen wurden.
    7. Beschlüsse der Vollversammlung können nicht direkt in die Außenpolitik eines Mitgliedsstaates eingreifen.

    Artikel 5 ist komplett neu

    Artikel 6 war früher Artikel 5 und sah so aus:

    1. Das Generalsekretariat bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor und leitet diese. Des Weiteren repräsentiert es die UVNO nach außen.
    2. Das Generalsekretariat besteht aus dem Generalsekretär und seinem Stellvertreter.
    3. Der Generalsekretär kann Aufgaben an seinen Stellvertreter übertragen. Im Falle der Abwesenheit oder Unabkömmlichkeit des Generalsekretärs vertritt ihn der Stellvertreter.
    4. Das Generalsekretariat führt die Geschäfte bis zur Bestimmung seines Nachfolgers fort.
    5. Der Generalsekretär darf nicht gleichzeitig sein Stellvertreter sein.

    Artikel 6 Satz 5 war früher Artikel 6 und sah so aus:

    1. Leitung und Vorbereitung der Sitzungen der Vollversammlung und das Durchführen von Abstimmungen.
    2. Erstellung des Budgets der Organisation für die Dauer von sieben Monaten. Der Vorschlag muss der Vollversammlung einen Monat nach Amtsantritt des Generalsekretärs vorgelegt werden.
    3. Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeiten der UVNO mit einer monatlichen Pressemitteilung zum aktuellen Stand der Arbeiten der Vollversammlung.
    4. Vermittlung in internationalen und nationalen Konflikten auf Wunsch der Konfliktparteien.
    5. Koordination der Tätigkeiten der Hohen Kommissare und Sonderberichterstatter.
    6. Verfassen eines halbjährlichen Berichtes über die Tätigkeiten der UVNO.

    Artikel 6 Satz 6b war früher Artikel 8 und sah so aus:

    1. Erfüllt das Generalsekretariat seine Aufgaben unzureichend, oder ist das Vertrauen der Delegierten nicht mehr gegeben, so kann die Vollversammlung auf Antrag von mindestens 10 % ihrer Mitglieder, jedoch mindestens 3 Delegierten, einen Nachfolger wählen.
    2. Die Abstimmung wird, im Fall des Antrages gegen den Generalsekretär, durch den ersten Stellvertreter, geleitet.
    3. Die Annahme oder Ablehnung eines Misstrauensantrages gilt nicht als erneute Wahl.

    Artikel 7 sah früher so aus:

    1. Das Generalsekretariat wird durch die Vollversammlung auf sechs Monate gewählt. Spätestens vierzehn Tage nach Ablauf dieser sechs Monate haben Neuwahlen stattzufinden.
    2. Die Wahl des stellvertretenden Generalsekretärs findet im Anschluss an die Wahl des Generalsekretärs statt.
    3. Der Wahltermin sollte möglichst so gelegt werden, dass eine Überschreitung der offiziellen Amtszeit um 1 Woche vermieden wird. Er muss spätestens drei Wochen vor der Wahl vom amtierenden Generalsekretär offiziell bekannt gemacht werden.
    4. Kandidieren kann jeder Bürger eines Mitgliedsstaates. Die Kandidatur muss der Vollversammlung bis zum fünften Tag vor der Wahl bekanntgegeben werden. Die Kandidaten haben sich bis zum Wahlbeginn im öffentlichen Forum vorzustellen.
    5. Das Generalsekretariat wird sieben Tage lang (168 Stunden) unter allen Kandidaten gewählt.
    6. Zum Generalsekretär ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Stimmenzahl, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenanzahl.
    7. Die Wahl des Stellvertretes erfolgt nach der Wahl des Generalsekretärs. Die Kandidatur dafür wird in einer separaten Liste bekannt gegeben.
    8. Erster Stellvertreter ist derjenige der Kandidaten, der die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Gibt es ein Stimmengleichgewicht erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidaten.
    9. Nach der Wahl hat der noch amtierende Generalsekretär die Rechte unverzüglich an die gewählten Nachfolger zu übergeben.

    Artikel 8 war früher Artikel 9 und Satz 2 ist neu.

    Artikel 9 war früher Artikel 14 und sah so aus:

    1. Beobachtungs- und Hilfsmissionen dienen der Beobachtung der Entwicklung einer Bedrohungssituation für den Weltfrieden bzw. der humanitären Hilfe für die Bevölkerung. Sie werden vom Generalsekretariat beschlossen, wenn die betroffenen Staaten zustimmen; sonst werden sie von der Vollversammlung beschlossen. An ihnen können militärische und zivile Mannschaften teilnehmen. Sie haben unbewaffnet zu erfolgen; durch Beschluss der Vollversammlung können Hilfsmissionen durch bewaffnete Soldaten zum Schutz der Hilfsmannschaften ergänzt werden.
    2. Friedenserhaltende Missionen dienen der Aufrechterhaltung einer fragilen Friedenslage. Sie werden von der Vollversammlung beschlossen. An ihnen können nur Soldaten teilnehmen. Sie müssen bewaffnet stattfinden, wobei Waffengewalt nur zum Selbstschutz oder zur Abwendung von Angriffen auf die Zivilbevölkerung ausgeübt werden darf.
    3. Friedensschaffende Missionen dienen der aktiven Beilegung eines Krieges. Sie setzen einen völkerrechtswidrigen Angriff voraus und werden von der Vollversammlung beschlossen. An ihnen können nur Soldaten teilnehmen. Sie müssen bewaffnet stattfinden, wobei Waffengewalt unter Berücksichtigung möglichst humanitärer und die Zivilbevölkerung verschonender Kriegsführung auch gegen bestimmte Konfliktparteien eingesetzt werden kann.
    4. Die Beschlüsse nach den Absätzen 1 bis 3 sollen den Missionszweck und -umfang möglichst genau beschreiben, insbesondere hinsichtlich des Einsatzgebietes, der Einsatzdauer und der Mannschaftsstärke. Die Beschlüsse können Einschränkungen insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Waffengewalt enthalten.
    5. Missionen nach den Absätzen 1 bis 3 können kombiniert werden.
    6. Es obliegt dem Generalsekretariat, einen Beschluss nach den Absätzen 1 bis 3 auszuführen. Zu diesem Zweck muss das Generalsekretariat insbesondere
    a) in der UVNO die Mitgliedsstaaten auffordern, mögliche nationale Mannschaftskontingente zu melden;
    b) aus den angebotenen nationalen Mannschaftskontingenten die Missionsmannschaften auswählen und zusammenstellen,
    c) einen geeigneten Mitgliedsstaat, der an der Mission teilnimmt, mit der Leitung der Mission beauftragen; seiner Kommandostruktur unterliegen alle teilnehmenden Mannschaften. Das politische Oberkommando verbleibt beim Generalsekretariat, das an die Weisungen der Vollversammlung gebunden ist;
    d) die Ausübung der Mission insbesondere hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Missionsbeschluss und den Regelungen der Charta überwachen und der Vollversammlung regelmäßig Bericht erstatten.
    7. Näheres kann durch eine Missionsgeschäftsordnung bestimmt werden, die auf Beschluss der Mitgliederversammlung errichtet und geändert werden kann.

    Hier fand also eine ordentliche Militarisierung statt, schon alleine eine Grund zur Ablehnung.

    Artikel 10 war früher Artikel 13

    Der alten Artikel 11 und 12 wurden gestrichen.
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    ganz ehrlich, so sieht doch kein Mensch durch... aber da wir die Diskussion in der uvno vertrieft haben, haben wir auch kein Recht jetzt zu forden, dass es man diese große änderung in kleinen übersichtliche bausteine zerteilt... auch wenn ich immer ein Freund davon bin, es einfach zu handaben und nicht mit Endlostexten um sich zu werfen...

    mehr weiß ich im Moment nicht dazu zu sagen...


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Der Chartavorschlag wurde erheblich verkürzt; er ist nun nur noch siebzig Prozent so lang wie die aktuelle Charta und außerdem lesbarer gemacht, indem Redundanzen beseitigt und unschöne Satzkonstruktionen verbessert wurden. Hier fände also eine Vereinfachung statt.
    Der Artikel zu den Friedenstruppen wurde kein einziges bisschen »militarisiert«; diese Behauptung ist also Quatsch. Der entspricht im Inhalt (bis auf das Einbringen des Senats) absolut der alten Version und wurde lediglich umstrukturiert und gestrafft, um kein aufgeblähtes Textmonstrum mehr zu sein. Natürlich ist es möglich, die Charta auf hundert Seiten aufzublähen, damit die Friedenstruppen nur noch ein halbes Prozent einnehmen, allerdings auch sinnbefreit. Deshalb ist es ein Unding, mit dem Textumfang des Friedenstruppensartikels hin zu einer Militarisierung zu argumentieren. Er ist gerade so lang, weil er zur Missbrauchsvorbeugung so ausführlich formuliert sein muss.
    Ansonsten ist die einzige große Neuerung die Einführung des Senats, der vorbehaltlich Widerruf durch die VV als schnelles Organ handeln kann, wenn die Situation Dringlichkeit gebietet. Wären die Staaten der Vollversammlung selber in ihrer Gesamtheit nicht so träge, wäre dieser nicht nötig. So aber ist die UVNO so langsam, dass sie zwar Völkerrecht beschließen, es aber nicht selber durchsetzen kann.

    Und wenn wir schon bei militärischen Fakten sind, so darf nicht unerwähnt bleiben, dass Illyria für seinen Sitz im Interimssenat die Anzahl seiner nuklearen Sprengköpfe von 500 auf 30 reduzieren würde.
    Dr. Dr. Veuxin *fox2*
    Generalsekretär der UVNO,
    Kartographie-Vizedirektor der OIK a.D.,
    Kaiser Drachensteins,
    Hofkanzler Fuchsens a.D.,
    Wirtschaftsvolksrat Tír na nÒgs a.D.,
    Rotfuchs im zweiten Bildungsweg.
    Wieso sind überhaupt Nuklearmächte in der UVNO? Die müssten schon längst alle rausgeworfen, bzw. gar nicht erst aufgenommen worden sein.

    Zum Beweis:

    Anti-Nuklearwaffenresolution
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Ich begrüße die Einführung eines Senats (auch wenn ich den Namen unschöm finde) und schlage vor, dass Kasturbai als Stimme des Pazifismus den Gegenpol in diesem bildet :dafuer:


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Weil das eine Resolution und keine Konvention ist, Kasturbai. Sprich: Es gäbe für einen Rauswurf keine völkerrechtliche Grundlage. Außerdem bin zumindest ich der Ansicht, dass Nuklearmächte, die sich wenigstens schriftlich dem Völkerfrieden verpflichten, wesentlich besser sind, als Nuklearmächte, die gänzlich ohne solche Aussage durch die Weltgeschichte laufen.

    Vermutlich zwei Monate nach eventueller Annahme des Chartavorschlags wären dann die ersten regulären Senatswahlen, und da könnte sich Tir Na nÒg natürlich ebenso zur Wahl stellen wie alle anderen Staaten auch. :)
    Dr. Dr. Veuxin *fox2*
    Generalsekretär der UVNO,
    Kartographie-Vizedirektor der OIK a.D.,
    Kaiser Drachensteins,
    Hofkanzler Fuchsens a.D.,
    Wirtschaftsvolksrat Tír na nÒgs a.D.,
    Rotfuchs im zweiten Bildungsweg.
    So ne Paragraphenreiter, Resolution oder Konvention ist doch gehupft wie gesprungen, die UVNO-Mitglieder haben sich gefälligst an alle Beschlüsse zu halten, wo kommen wir sonst hin? - Das Aquatropolis Mitglied der UVNO wird?
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Ich würde es begrüßen, wenn Aquatropolis dies täte!

    Es kann doch nicht sein, dass wir einer Organisation wie der UVNO so enge Ketten anlegen, dass es am Ende keine zwei Staaten mehr gibt, die Mitglied sein/bleiben dürfen.

    Nein, wir müssen gerade diese schwierigen, kriegstreibenden Staaten in der UVNO halten, um ihnen mittels Diplomatie Ketten anlegen zu können - und eben gerade nicht der UVNO selbst!

    Daher mein Vorschlag, dass Kasturbai im Senat für die Einhaltung dieser Grundprinzipien streitet.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Da besteht schon ein wichtiger Unterschied. Eine Resolution entfaltet keine Rechtsbindungswirkung, das ist immer nur eine politische Erklärung. Und mit der Formulierung "sie [die Resolutionsverkünder] fordern auf..." ist das meiner Ansicht nach noch deutlicher. Jemanden auffordern kann ja jeder immerzeit irgendwen - dass sich daraus allerdings irgendwelche Rechtsansprüche ergeben, ist falsch.


    Im übrigen finde ich es politisch sehr befremdlich, dass hier öffentlich der Austritt der Freien Republik aus der UVNO debattiert wird. Das ist doch kein Freizeitsportclub, bei dem man nach Lust und Laune mitmacht, wenn man am Feierabend noch Lust dazu hat. Gerade für uns als Gründungsmitglied und Sitz der UVNO wäre das im höchsten Maße unangebracht.
    Man muss doch wirklich mal Fragen, welche außenpoltischen Ziele unsere Regierung vertritt... außer Endlosmanifeste zu schreiben, um Botschafter zu gängeln, die wir nicht mal haben!

    Wem genau ist noch gleich geholfen, wenn wir uns jeder Diskussion mit diesen Staaten verweigern?

    Was tut unsere Regierung dagegen, dass sich ein Nachbarland atomar bewaffnet und mit diesen menschenverachtenden Waffen auf Rajansa zielt?

    Es bricht jede Diskussion zu diesen Staaten ab, na herzlichen Dank. So wurden noch immer die meisten Kriege verhindert!

    Die Regierung muss endlich handeln, ansonsten läuft kein Weg an Neuwahlen vorbei!
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    Aquatropolis ist seit dem 22.01.2011 Mitglied der UVNO und hat prompt am 07.10.2012 einen Weltherrschaftsantrag gestellt. Und das ist der einzigste Sinn und Zweck, wieso Aquatropolis überhaupt in der UVNO ist.
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Jaja, Resolution und Konvention, Kapitalismus und Kommunismus, Leben und Tod, alles das gleiche – eben nicht, wie Herr Majere bereits betonte. Die Aufgaben von Konvention und Resolution sind ganz klar in der Charta geregelt, und dass man sich im Rechtsbetrieb auf Definitionen verlassen können muss, brauche ich wohl nicht näher zu erläutern.

    Zu Aquatropolis: Erstens ist es ein beachtenswertes Zeitgefühl, den Raum von fast zwei Jahren als »prompt« zu bezeichnen. Aber gut. Zweitens hat sich Aquatropolis in zahlreichen anderen Diskussionen beteiligt (und, darf ich sagen: Im Schnitt weitaus aktiver als Tir Na nÒg die letzten zwei Jahre). Und Drittens ist es doch um Welten besser, Aquatropolis wünscht eine Debatte um die Weltherrschaft in einem diplomatischen Gremium, anstatt sie wie bislang mit Waffengewalt erpressen zu wollen!

    So ehrenwert die hier teils zum Ausdruck gebrachten Absichten sein mögen: In der Diplomatie ist Realitätsferne nun einmal tödlich. Natürlich wäre es schön, wenn wir uns nur mit rosa Einhörnern zur gemütlichen Kaffeestunde treffen müssten, aber manchmal muss man halt auch mit Riesen diskutieren, um sie davon zu überzeugen, ihre Kinder nicht zu fressen.
    Dr. Dr. Veuxin *fox2*
    Generalsekretär der UVNO,
    Kartographie-Vizedirektor der OIK a.D.,
    Kaiser Drachensteins,
    Hofkanzler Fuchsens a.D.,
    Wirtschaftsvolksrat Tír na nÒgs a.D.,
    Rotfuchs im zweiten Bildungsweg.
    Dann macht doch weiter eure Kriegs- und Atombombenunterstützungspolitik!

    Die PHP-Mitglieder ziehen sich mit sofortiger Wirkung aus der Regierung zurück!
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Den Ton verbitte ich mir! Solche Unwahrheiten zu verbreiten, zeugt nicht gerade von gutem Stil.
    Dr. Dr. Veuxin *fox2*
    Generalsekretär der UVNO,
    Kartographie-Vizedirektor der OIK a.D.,
    Kaiser Drachensteins,
    Hofkanzler Fuchsens a.D.,
    Wirtschaftsvolksrat Tír na nÒgs a.D.,
    Rotfuchs im zweiten Bildungsweg.
    Ihr habt wohl noch nicht begriffen, das die Kriegstreiber hier keinen Druck durch das Volk ausgesetzt sind und somit die RL-Verfahren untauglich sind und das Absolutes Ignorieren das einzige Mittel ist Druck auf die Kriegstreiber aufzubauen!
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus
    Die Konsequenz solcher Politik sehen wir doch gerade. Wir, das Mutterland des Internationalismus, stehen isoliert da, während andere eben die UVNO Charta ändern wollen oder vielleicht auch fortschrittsfeindliche Politiken betreiben. Wir sollten uns doch vielmehr als der lautstärkste Gegner von Massenvernichtungswaffen profilieren, statt still über den Dingen zu schweben. Das unterscheidet sich dann nämlich nicht mehr von "still in der Ecke schmollen".
    Und dann toleriert ihr solche Länder in der UVNO - das widerspricht sich doch!
    Shanti (Frieden)

    Hutukotmo Kasturbai Gyasto
    La Diputado Presidenta, La Primer Minister y La Ministra de de Previsión Social (stellvertretende Präsidentin, Premierministerin &Sozialministerin) de Federación pacifistas de Atraverdo (FPA)
    Atraverdische Botschafterin in Tir Na nÒg
    atraverdische Zeitung: La Voz de La Paz
    Hutukotmo der atraverdischen Schule des Tir-Buddhismus