Verfassungsreform

    Simoff

    das Forum hat meinen Beitrag gefressen, bzw. mein neuer Rechner, irgendwie hat "zurück" irgendeine dumme Kurzwahl... also nochmal kurz, sry



    Lieber Benjamin, du hast sicher recht, auch wenn ich nicht glaube, dass Tir jemals eine endgültige, fertige Verfassung haben wird (und es auch nie haben sollte), so sind viele Debatten noch immer in der Schwebe und es wäre schön, zumindest einihes davon umsetzen zu können. Zuletzt offenbarte diese Diskussion grundsätzliche Differenzen in den Zielen, so dass am Ende der Kompromiss stand, die alte Verfassung zu belassen.

    Immerhin konnten wir die Legislative endlich neu regeln und wie ich finde im Sinne aller. Eine flexible Ordnung, entweder ein direktes oder ein parlamentarisches System zu legitimieren, wird hoffentlich von niemandem in Frage gestellt?!

    Kommen wir nun zum Grundrechtsteil (einfach weil der am Anfang der Verfassung steht). Hierbei gab es zuletzt einen großartigen Änderungsvorschlag von Benjamin, dem ich inhaltlich nicht mal widersprechen konnte oder wollte, und doch war ich dagegen, weil ich stolz auf unsere Verfassung bin, sie anderen MNs um Lichtjahre voraus ist. Allein wenn wir sie von 5 auf 20 Seiten aufstocken, befürchte ich, dass sie von niemandem mehr gelesen wird. Und wir sollten immer bedenken, dass gerade die Verfassung zur Außenwerbung genutzt werden soll.
    Aber das können und sollen wir in den emtsprechenden Thread fortführen?!

    In diesem Thread können wir ja über die Struktur der Debatte und Abläufe diskutieren. Zunächst einmal schön, dass Ben diese Debatte wieder aktiviert. Ich habe mich zuletzt nicht mehr wirklich heran getraut, diesen Misstand sollten wir beheben.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ich würde folgende Behandlungsreihenfolge vorschlagen:

    bereits geändert:

    Volkskongress, Parlamentarischer Rat, Oberrat und Gesetzgebung

    noch zu ändern:

    1. Staatsrat
    2. Staatsbürgerschaft
    3. Großrat
    4. Clanrat (Rat der Gerechtigkeit)
    5. Ratsbezirke und Bezirksräte
    6. Notstandsregelungen
    7. Verfassungsänderungen
    8. Land und Volk
    9. Präambel
    10. Grundrechte
    Fàilte

    Benjamin O'Hara
    ich wäre genau andersrum vorgegangen, aber egal, gern, beginnen wir mit dem Staatsrat (neuer Thread aber, oder?).


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Raistlin fiel auf, dass die aktuell gültige Verfassung nirgendwo einsehbar ist, ich habe daher die aktuelle sowie die ganz alte Verfassung ins Archiv eingestellt.

    Interessant, dass wir bei der ersten Reform schon von 5 auf 9 Seiten aufgestockt haben, mal schauen wo wir dieses mal landen.

    Der Teil "Parlament" wurde ja schon bearbeitet, diesen sollten wir uns in Erinnerung rufen (findet sich im Archiv), damit wir nichts beschließen, dass sich damit widerspricht.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Das ist der Teil, der bereits beschlossen wurde:

    C. Der Volkskongress - Oireachtas

    Artikel 27
    Der Volkskongress ist die gesetzgebende Gewalt in Tir Na nÒg. Er setzt sich aus Parlamentarischem Rat und Oberrat zusammen.


    I. Der Parlamentarische Rat - Dáil na nÓgann

    Artikel 28
    Der Parlamentarische Rat beschließt die Gesetze der Freien Republik. Initiativberechtigt sind alle Mitglieder des Parlamentarischen Rates, der Oberrat, der Staatsrat, der Clanrat sowie der Großrat.

    Artikel 29
    (1) Der Parlamentarische Rat wird in freien, allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen gewählt. Kandidieren dürfen alle vom Clanrat zugelassenen Parteien. Die Wahlen zum Parlamentarischen Rat werden vom Großrat oder einem von ihm beauftragten Wahlleiter durchgeführt. Näheres regelt das Wahlgesetz.

    (2) Der Großrat kann zu Zeiten des Bürgernotstandes die Wahlen zum Parlamentarischen Rat auf unbestimmte Zeit aussetzen. In diesem Falle fungieren alle Bürgerinnen und Bürger mit Stimmrecht als Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Auf Antrag von mindestens fünf Wahlberechtigten muss der Großrat binnen 30 Tagen Neuwahlen zum Parlamentarischen Rat ausschreiben.

    Artikel 30
    Der Parlamentarische Rat gibt sich eine Geschäftsordnung.

    Artikel 31
    (1) Der wählt aus seiner Mitte einen Parlamentarischen Ratspräsidenten (Ceann Comhairle). Er ist der zweithöchste Repräsentant des Staates und leitet den Parlamentarischen Rat. Er übt das Hausrecht aus.

    (2) In Fällen seiner Abwesenheit oder solange noch kein Parlamentarische Ratspräsident gewählt ist, obliegt dem Großrat die Leitung des Parlamentarischen Rates.

    Artikel 32
    Der Parlamentarische Rat hat das Haushaltsrecht.

    Artikel 33
    (1) Der Parlamentarische Rat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder seine Auflösung beschließen und Neuwahlen innerhalb von zwei Wochen ausschreiben. Bis zur Neuwahl bleibt der bestehende Parlamentarische Rat geschäftsführend im Amt.

    (2) Auf Antrag des Obervolksrates kann der Großrat den Parlamentarischen Rat auflösen und Neuwahlen innerhalb von zwei Wochen ausschreiben.

    Artikel 34
    Der Parlamentarische Rat kontrolliert den Staatsrat. Er kann mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder Volksräte von ihrem Amt entheben.


    II. Der Oberrat - Seanad

    Artikel 35
    (1) Der Oberrat besteht aus dem Großrat, den Mitgliedern des Clanrates, den Bezirksräten sowie den gewählten Vertretern der organisierten Arbeiterschaft, der organisierten Landwirtschaft, des organisierten Handels, der organisierten Industrie sowie der Kultur, Erziehung und Bildung.

    (2) Die Wahl der Oberräte muss den Grundsätzen der Wahlen zum Parlamentarischen Rat gerecht werden. Einzelheiten regeln die Korporation autonom.

    Artikel 36
    Der Großrat oder ein von ihm bestimmter Vertreter leitet die Sitzunden des Oberrates.

    Artikel 37
    Der Oberrat sorgt für den Ausgleich der gesellschaftspolitischen Interessen und wirkt an der politischen Willensbildung mit.

    Artikel 38
    Im Falle des Bürgernotstandes nach Artikel 29(2) entfallen die Rechte des Oberrates.


    III. Die Gesetzgebung

    Artikel 39
    (1) Die Gesetze werden durch den Parlamentarischen Rat mit einfacher Mehrheit nach gründlicher Diskussion beschlossen.
    (2) Der Oberrat kann innerhalb von zwölf Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Parlamentarischen Rat beschlossenes Gesetz einlegen. Dies gilt nicht, wenn der Parlamentarische Rat ein Gesetz auf Initiative des Oberrates unverändert beschlossen hat.
    (3) Der Parlamentarische Rat kann den Einspruch des Oberrates mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.
    (4) Die Gesetze werden durch den Großrat ausgefertigt, in Kraft gesetzt sowie in der Nationalbibliothek (Leabharlann Náisiúnta) öffentlich einsehbar archiviert.

    Artikel 40
    Lehnt der Großrat ein vom Parlamentarischen Rat beschlossenes Gesetz ab, kann der Parlamentarische Rat dieses Veto mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen und das Gesetz erneut dem Oberrat zuleiten. Stimmt der Oberrat dem Gesetz zu, tritt es in Kraft.

    Artikel 41
    Diese Verfassung kann durch ein Gesetz geändert werden, welches vom Parlamentarischen Rat mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden muss. Die Zustimmung des Oberrates ist erforderlich.
    Fàilte

    Benjamin O'Hara