Mit der nun angeregten Änderung der Regeln des Parlamentarischen Rates, verliert die Ratsverordnung ihre Grundlage, ich beantrage daher sie abzuschaffen.
(Schaut mal drüber, vielleicht können/müssen Teile ja auch in die Parlamentsregeln übernommen werden)
(Schaut mal drüber, vielleicht können/müssen Teile ja auch in die Parlamentsregeln übernommen werden)
Siddhârtha schrieb:
Ratsverordnung
§1: Ratskompetenzen
Der Parlamentarische Rat besteht aus 6 Räten, diese sind sind:
1. Rat für Äußeres
2. Rat für Innen-, Regional-, Heimat- und Sicherheitspolitik
3. Rat für Justiz
4. Rat für Wirtschaft und Infratruktur
5. Rat für Soziales, Gesundheit, Umwelt und Sport
6. Rat für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technik, Kunst und Kultur
§2: Ratsbesetzung
(1) Jeder Volksvertreter muß in mindestens 3 Räten seiner Wahl Mitglied sein, er darf jedoch höchstens in 4 Räten Mitglied sein.
(2) Die Mitglieder eines Rates können jederzeit mit einfacher Mehrheit die Fusion mit einem anderem beschließen, der dieser Fusion mit einfacher Mehrheit zustimmen muss.
(3) Die Räte für Innen- und Sicherheitspolitik, für Äußeres, für Justiz und für Wirtschaft dürfen nicht miteinander fusionieren.
§3: Ratsvorsitz
(1) Jeder Rat wählt einen Vorsitzenden, den Volksrat dieses Ressorts.
(2) Dieser ist berechtigt den Rat durch Bürgerinnen und Bürger ohne Stimmrecht zu ergänzen.
(3) Die Volksräte bilden zusammen mit Großrat und Großdruide den Staatsrat.
(4) Man darf höchstens 2 Ratsvorsitze innehaben.
§4: Ratssitzungen
Die Sitzungen der Räte sind öffentlich und finden in einem dem Parlamentarischen Rat untergeordneten Forum statt. Die einfache Mehrheit der Ratsmitglieder kann eine nicht öffentliche Sitzung beschließen, zu der jedoch alle Volksvertreter und der Großrat Zugang haben müssen. Deren Sitzungsprotokolle müssen jedoch zum Ende der Legislatur veröffentlicht werden. Dies gilt nicht, wenn der Parlamentarische Rat und der Großrat einstimmig die Vernichtung der Protokolle anordnen. Alle Ratsmitglieder, durch den Vorsitzenden den Rat ergänzende Bürger/innen und der Großrat haben in diesem freies Rederecht.
§5: Ratsvorlagen
(1) Jeder Rat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder Ratsvorlagen beschließen. Diese werden anschließend umgehend dem Parlamentarischen Rat vorgelegt. Je nach Beschluss des Staatsrates/Ältestenrates/Präsidiums/... muss nach frühestens 7 jedoch spätestens 14 Tagen eine Abstimmung über diese Vorlage herbeigeführt werden.
(2) Der Rat für Verkehrs-, Transport-, Kommunikations-, Versorgungs- und Bauwesen und Kartographie legt die Vorlagen nicht den Parlamentarischen Rat, sondern dem Großrat vor.
verkündet am 20. Juni 2005
geändert durch den Parlamentarischen Rat am 23.10.2005
Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
"Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."
(Bertold Brecht)
"Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."
(Bertold Brecht)