Konvention zur Gründung der UVNFO

    Konvention zur Gründung der UVNFO

    Konvention zur Gründung der UVNFO

    Im Willen,

    die internationale Kooperation, den Frieden und die Sicherheit der Welt zu bewahren und zu stärken,

    die zivile Luftfahrt zu fördern

    und einen sicheren Verkehr von Menschen und Gütern am Himmel zu gewährleisten,

    haben die Vertragsstaaten dieser Konvention folgendes vereinbart:

    Artikel 1 – Ziele.

    1. Ziel der Konvention ist die Schaffung eines einheitlichen und sicheren Flugverkehrsraumes zwischen den unterzeichnenden Staaten dieser Konvention.
    2. Die Zuständigkeit der zu gründenden Organisation erstreckt sich auf die gesamte zivile Luftfahrt.

    Artikel 2 – UVNFO.

    1. Die United Virtual Nations Flight Organisation (UVNFO) ist eine Unterorganisation der UVNO.
    2. Ständige Mitglieder der UVNFO sind alle unterzeichnenden Staaten, die nicht Mitglied der UVNO sein müssen.
    3. Neben den ständigen Mitgliedern kann jede Fluggesellschaft mit Sitz auf der OIK-Karte der UVNFO beitreten.
    4. Die UVNFO verabschiedet bei ihrem ersten Zusammentreten eine eigene Geschäftsordnung, die ihr Handeln näher festlegt.

    Artikel 3 – Aufgaben.

      Die Aufgaben der UVNFO sind
      1. die Erstellung von nationalen und internationalen Flugplänen;
      2. die Vergabe von international einheitlichen Kürzeln für Fluggesellschaften und Flughäfen;
      3. die Definition und Überwachung von Flugrechten.

    Artikel 4 – Gremien.

    1. Die Leitung der UVNFO obliegt dem Präsidium, welches aus drei Personen besteht.
    2. Je ein Präsidiumsmitglied wird von den Vertretern der Mitgliedsstaaten beziehungsweise den Vertretern der Fluggesellschaften aus den eigenen Reihen gewählt. Der Präsident wird gemeinsam von allen Vertretern der Mitglieder gewählt.
    3. Die Vertreter der Mitglieder kommen in der Mitgliederversammlung zur Wahl des Präsidiums und zur Beschlussfassung zusammen. Die Leitung der Mitgliederversammlung, welche sich eine eigene Geschäftsordnung gibt, obliegt dem Präsidium.

    Artikel 5 – Beschlüsse.

      Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie bedürfen jedoch zusätzlich sowohl die einfache Mehrheit der Vertreter der Staaten als auch der Vertreter der Fluggesellschaften. Die Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend.

    Artikel 6 – Schlussbestimmungen.

      Zur Gültigkeit und Verwahrung dieser Konvention gilt die Charta der United Virtual Nations Organization.
    beschlossen und verkündet, Droch Aimsir am 21. September 2011


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: