Anerkennungs- und Grundlagenvertrag mit der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark

    Anerkennungs- und Grundlagenvertrag mit der Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark

    Anerkennungs- und Grundlagenvertrag zwischen der
    Unabhängigen Sozialistischen Sowjetrepublik am Tierpark und der Freien Republik
    Tir Na nÒg


    Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung

    Die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik Am Tierpark
    und die Freie Republik Tir na nÒg erkennen sich – sowie alle mit Ihnen
    verbundenen Gebiete - mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch
    an.

    Paragraph 2 - Botschaften

    Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern.
    Botschafter genießen die üblichen diplomatischen Rechte. Ein Gelände für eine
    diplomatische Vertretung wird vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellt, dabei
    sind die Botschaften jeweils unverletzbares exterritoriales Territorium des
    jeweils anderen Vertragspartners, ebenso wie die Fahrzeuge im Dienste der
    Botschaften. Die als Botschaftergesandte Person genießt selbstverständlich
    diplomatische Immunität. Desweiteren verpflichtet man sich, mindestens einmal
    im halben Jahr einen wechselseitig Besuch bei einem der Vertragspartner zu
    absolvieren. Dies soll zur Verständigung der Völker, zur partnerschaftlichen
    Zusammenarbeit und letztendlich zur Sicherung des Friedens in der Welt dienen.

    Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung

    Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige
    kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit
    Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik oder es
    ist ausdrücklich erwünscht.

    Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen

    Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche
    Aktivitäten gegen den Anderen zu unterlassen.

    Paragraph 5 - Status

    Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des
    jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.

    Paragraph 6 Innenpolitik

    Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die
    Innenpolitik des Anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.

    Paragraph 7 Hilfeleistung im Katastrophenfall

    Die Unterzeichner verpflichten sich im Rahmen Ihrer
    Möglichkeiten dem anderen Vertragspartner bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu
    leisten.

    Paragraph 8 Wirtschaftliche Zusammenarbeit

    Die Vertragspartner fördern den Ausbau ihrer
    wirtschaftlichen Beziehungen. Unternehmen beider Staaten ist eine Investition
    beziehungsweise Ausweitung des Geschäftsfeldes in dem Territorium des jeweils
    anderen Staates möglich, insofern die Regelungen des jeweiligen Staates
    beachtet und die dafür nötigen Genehmigungen erteilt werden. Im Rahmen der
    Förderung der Beziehungen sollte stets zugunsten der jeweiligen Unternehmen des
    Anderen entschieden werden.

    Paragraph 9 Gültigkeit des Vertrages

    Der Vertrag ist nach Unterzeichnung und dem Weg durch die
    Instanzen gültig. Er gilt zwischen den Staaten und nicht zwischen den
    unterzeichnenden Personen. Eine Kündigung ist mit einer zwei wöchigen Frist
    einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner möglich.


    Zusatzprotokoll zum Anerkennungs- und Grundlagenvertrag
    der USSRAT und der Freien Republik Tír na nÒg


    §1 Union Sozialistischer Bruderstaaten

    Die USSRAT versucht über die Diplomatie und im Sinne des
    Weltfriedens, im Sinne der Völker zum Wachsen und Gedeihen, für den Fortschritt
    in Natur, Umwelt und Technik, die Mitgliedschaft in der Union Sozialistischer
    Bruderstaaten zu erlangen. Sie wird nicht aufgeben und sich stets weiter
    bemühen.

    §2 Zusammenarbeit in Kultur und Sport

    Die USSRAT und die Freie Republik Tir na nÖg streben eine
    Zusammenarbeit – im Sinne der Völkerverständigung – in den Bereichen Kultur und
    Sport an. Sie schaffen es gemeinsam durch die Bildung der Internationalen
    Kultur- und Sport Föderation, ein Verband der die Kultur alle beteiligten
    Nationen fördern und zeigen soll, der den Sport über gemeinsame Ligen zusammen
    bringen möge.

    §3 Reisefreiheit

    Zwischen den beiden Nationen gilt die Freiheit des Bürgers
    zu reisen. Jeder Bürger der USSRAT und der Freien Republik Tir na nÖg darf in
    das jeweils andere Land reisen, es sei denn, ihm wird die Einreise aus
    rechtlichen Gründen verwehrt.


    beschlossen und verkündet, Droch Aimsir am 18. September 2011


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: