Freundschaftsvertrag mit dem PFKanischen Bund

    Freundschaftsvertrag mit dem PFKanischen Bund

    Freundschaftsvertrag zwischen der

    Freien Republik Tir na nÒg

    und dem

    PFKanischen Bund


    Präambel
    Vom Willen beseelt, die Grundlagen, für eine Freundschaft zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und dem PFKanischen Bund zu stärken und zu fördern, beschliessen die unterzeichnenden Staaten hiermit folgenden Freundschaftsvertrag:

    Artikel 1 - Ziel
    Dieser Vertrag dient zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den unterzeichnenden Staaten. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und achten deren politische Systeme. Sie verpflichten sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw. durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.

    Artikel 2 - Zusammenarbeit

    Die Unterzeichnerstaaten streben eine friedliche und kooperative Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet an. Diplomatische Treffen sollen in allgemein positiver Atmosphäre gehalten werden. Dabei werden stets PFKanische und nÒgelsche Alkoholspezialitäten als Beilage zu den Gesprächen gereicht.

    Artikel 3 - Botschaften
    Die Unterzeichnerstaaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften. Die Vertreter der Entsendestaaten genießen diplomatische Immunität.

    Artikel 4 - Geheimdienstliche Tätigkeiten
    Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten, Nachrichtendiensten oder ähnlichen Organisationen auf dem Territorium eines anderen Unterzeichnerstaates, sofern sich diese gegen den Staat und seine Integrität richten.

    Artikel 5 - Konfliktregelung

    Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung der UVNO oder des Internationalen Gerichtshofes geregelt.

    Artikel 6 - Einstufung der Beziehungen
    Findet eine Klassifizierung der diplomatischen Beziehungen statt, so stufen die Vertragspartner sich mindestens als "freundschaftlich" oder dem sinnverwandt ein.

    Artikel 7 - Visumpflicht
    Bewohner der Unterzeichnerstaaten können sich ohne Visum innerhalb der anderen Unterzeichnerstaaten bewegen. Personenkontrollen durch Staatsorgane sind zulässig.

    Artikel 8 - Kündigung des Vertrages
    Eine einseitige Kündigung dieses Vertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich. Eine einseitige Kündigung bedarf einer Kündigungsfrist von 14 Tagen.

    Artikel 9 – Inkrafttreten

    Dieser Vertrag tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.



    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: