Angepinnt Anträge und Mitteilungen an den Parlamentarischen Rat

      Werte Frau Präsidentin, sobald der Parlamentarische Rat seine Arbeit wieder aufgenommen hat, bitte ich um förmliche Bestätigung der

      Bezirksordnung für das County Dia, nach dem Ratsbezirksgesetz §2 Abs. 2.

      Diese liegt hier vor

      Teil 1
      Teil2

      Die Abstimmung hat ein wenig länger gedauert, ist aber nun beendet.

      Mit vorzüglicher Hochachtung

      Caoihme Jarlath
      Bezirksratspräsidentin County Dia
      Einen schönen Tag gewünscht 8o

      Bezirksratspräsident*in County Dia
      Träger*in der O´Hara Gedenkhaarspange in Gold
      Präsident*in der Druidenhilfe - Fischbrötchenstand Staid Dylan co Otto

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Caoimhe Jarlath“ ()

      Anfrage an den Generalrat - Wolkengaleeren

      Werte Rätinnen,

      ich frage den Generalrat:

      1) Ist es die Absicht der Regierung den Wolkengaleeren aus Ladinien dauerhaft Start- und Landerechte in unserem schönen Land zu gewähren?

      2) Welches sind die Vor- und Nachteile einer solchen Maßnahme? Was ist die rechtliche Basis diesen Maschinen Flugrechte in unserem Luftraum zu gewähren?

      3) Gibt es Erkenntnisse über die zu erwartenden Umweltschäden durch diese Höllenmaschinen? Wenn Nein, warum nicht?

      4) Welche Auswirkungen werden diese Geräte auf unsere Feen und Kobolde haben?

      5) Gibt es Planungen hinsichtlich einer Intensivierung der Beziehungen zu Ladinien und welche Vorteile für Tir erwartet der Generalrat?

      Mit freundlichen Grüßen
      Cao Jarlath

      Parlamentaristin
      Bezirksratspräsidentin County Dia
      Einen schönen Tag gewünscht 8o

      Bezirksratspräsident*in County Dia
      Träger*in der O´Hara Gedenkhaarspange in Gold
      Präsident*in der Druidenhilfe - Fischbrötchenstand Staid Dylan co Otto
      Ich erlaube mir der Präsidentin zu attestieren. Deine Anfrage ist eine sogenannte kleine Anfrage, zum Antrag gehört also noch der Name des Generalrates, der antworten soll. Große Anfragen (an alle 3 Generalräte) können nur Fraktionen stellen:

      (2) Kleine Anfragen stellen eine konkrete Anfrage an einen Generalrat dar. Sie können von jedem Mitglied des Parlamentarischen Rates gestellt werden und erfordern eine schriftliche Antwort binnen einer Woche. Eine Fristverlängerung kann der Generalrat beim Ratspräsidenten unter Nennung von Gründen beantragen. Die Beratung über diese Erklärung dauert sieben Tage.
      Sollte eine kleine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben, spricht der Ratspräsident dem Generalrat eine Rüge aus. Sollte innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine Antwort eingehen, kann der Generalrat vom Großdruiden bestraft werden. (genaues Strafmaß fehlt? evtl. MIstrauensabstimmung?)


      Simoff

      warum ist in der Geschäftsordnung eigentlich noch eine Frage, die muss da raus, haben wir das etwa so beschlossen? Ohwe!



      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Ich habe die obige Anfrage nocheinmal überarbeitet und danke für den Hinweis zu Feinheiten der GO.
      Werte Rätin Cécile Jónsdóttir,

      ich frage den Generalrat:

      1)Ist es die Absicht der Regierung den Wolkengaleeren aus Ladinien
      dauerhaft Start- und Landerechte in unserem schönen Land zu gewähren?

      2)Welches sind die Vor- und Nachteile einer solchen Maßnahme? Was ist die
      rechtliche Basis diesen Maschinen Flugrechte in unserem Luftraum zu
      gewähren?

      3) Gibt es Erkenntnisse über die zu erwartenden Umweltschäden durch diese Höllenmaschinen? Wenn Nein, warum nicht?

      4) Welche Auswirkungen werden diese Geräte auf unsere Feen und Kobolde haben?

      5)Gibt es Planungen hinsichtlich einer Intensivierung der Beziehungen zu
      Ladinien und welche Vorteile für Tir erwartet der Generalrat?

      Mit freundlichen Grüßen
      Cao Jarlath

      Parlamentaristin
      Bezirksratspräsidentin County Dia
      Einen schönen Tag gewünscht 8o

      Bezirksratspräsident*in County Dia
      Träger*in der O´Hara Gedenkhaarspange in Gold
      Präsident*in der Druidenhilfe - Fischbrötchenstand Staid Dylan co Otto
      Antragsteller: Volksrat Owen McCoy (LA)

      Antrag: Freundschaftsvertrag mit Vereinigten Galaktischen Föderativen Republik der Planeten


      Marcel Edwards schrieb:

      "Dies ist mein neuer Entwurf, ich habe entsprechend die gegenseitige Anerkennung der Immerwärenden Neutralität, die Namen geändert, alle notwendigen Neuheiten als Artikel 7a reingequetscht und die Anzahl der Konferenzen auf drei pro Jahr reduziert. Klingt das so für Tír annehmbar?"

      Freundschaftsvertrag zwischen der Vereinigten Galaktischen Föderativen Republik der Planeten und der Freien Republik Tír na nÒg




      Präambel

      Die Freie Republik Tír na nÒg (im Folgenden als Freie Republik bezeichnet) und die Vereinigte Galaktische Föderative Republik der Planeten (im Weiteren als Vereinigte Republik bezeichnet),

      als sozialistisch-kommunistische Staaten und im gemeinsamen Willen auf Frieden Freundschaft und zur besseren Verständigung,

      im Bewusstsein ihrer Unterschiede, die die Vertragsparteien als Möglichkeit erkennen voneinander zu lernen, sich weiterzuentwickeln und als Mittel zur besseren Verständigung ansehen,

      im Willen den Weltfrieden und die Internationale Sicherheit und Verständigung durch diesen Vertrag zu stärken und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Nationen so zu verbessern,

      haben folgenden Vertrag ausgehandelt, als Grundlage der Freundschaft zwischen ihren Staaten:

      Artikel 1 Gegenseitige Anerkennung:
      Die Vereinigte Republik und die Freie Republik erkennen sich gegenseitig als freie, unabhängige, gleichberechtigte und souveräne Staaten an. Die Freie Republik und die Vereinigte Republik erkennen die immerwährende Neutralität des anderen an. Sie sichern sich gegenseitig den Schutz ihrer Neutralität mit allen ihnen zur Verfügung stehenden völkerrechtlichen Mitteln zu.

      Artikel 2 Diplomatischer Status:
      Die Freie Republik und die Vereinigte Republik, vereinbaren ihren diplomatischen Status als freundschaftlich-kooperativ festzusetzen.

      Artikel 3 Staatsbesuche:
      Die Vereinigte Republik und die Freie Republik, erklären, die vollkommene Freiheit von offiziellen und inoffiziellen Staatsbesuchen ohne Anmeldung.

      Artikel 4 Diplomatische Vertretungen:
      (1) Die Freie Republik und die Vereinigte Republik einigen sich auf die Einrichtung von Ständigen Diplomatischen Vertretungen.
      (2) Die Mitglieder des diplomatischen Dienstes, sowie ihre Angehörigen, die von ihnen genutzten Transportmittel, die an sie gerichtete oder von ihnen versendete Post einschließlich des Diplomaten- und privaten Gepäcks, die Dienst- und Privaträume, unterliegen der diplomatischen Immunität gemäß den internationalen Gepflogenheiten und gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes.
      (3) Die Wohn- und Arbeitsräume der diplomatischen Vertreter unterliegen besonderem Völkerrechtlichen Status, sie gelten weder als exterritorial noch als Enklave bzw. Exklave des Entsendestaates. Die Privat- und Arbeitsräume der diplomatischen Vertretung dürfen von Sicherheitskräften und Staatsbeamten, sowie Repräsentanten des Empfangsstaates, sowie anderer Staaten nur mit Genehmigung des zuständigen Missionschefs oder der Regierung des Entsendestaates betreten werden.
      (4) Über die Aufhebung der Diplomatischen Immunität entscheidet der Entsendestaat nach eigenem Gesetz. Die Erklärung eines diplomatischen Vertreters zur Persona non Grata, im Falle von Verbrechen halten sich die Staaten vor. Bei solchen Ereignissen ist umgehend die Regierung des jeweils anderen Staates zu informieren. Die Staaten vereinbaren, dass wenn ein diplomatischer Vertreter bei illegalen Aktivitäten, im Sinne eines Verbrechens oder Kapitalverbrechens bei deren Ausführung er beobachtet wurde festgenommen werden darf, darüber ist die Regierung des Entsendestaates sofort zu informieren.

      Artikel 5 Nichtangriffspakt:
      Die Vereinigte Republik und die Freie Republik vereinbaren weder dem jeweils anderen Gewalt anzudrohen noch Gewalt gegen den anderen Staat anzuwenden.
      Sie vereinbaren alle Streitigkeiten auf diplomatischem Weg zu lösen und notfalls Drittstaaten und oder Internationale Organisationen bzw. Internationale Körperschaften als Mediator hinzuzuziehen.

      Artikel 6 No-Spy-Abkommen
      Die Freie Republik und die Vereinigte Republik, vereinbaren keine Spionage entgegen den Interessen des jeweils anderen zu betreiben und Einsätze der Geheimdienste im Staatsgebiet des jeweils anderen nicht ohne dessen Einverständnis und in Berücksichtigung der Interessen und garantierten Grundrechte, sowie der Gesetzgebung zu diesem Thema des jeweils anderen zu betreiben, wenn dieser die Genehmigung dazu erteilt hat.

      Artikel 7 Reisebestimmungen:
      (1) Die Einreise von Staatsangehörigen der Vereinigten Republik und der Freien Republik erfolgt untereinander ohne Visum, die Staatsangehörigen können sich permanent auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates aufhalten.
      (2) Es gelten die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Vertragsstaates.

      Artikel 7a Raumtransport & Technologie:
      (1) Die Freie Republik gestattet der Vereinigten Republik die Nutzung unbewaffneter ziviler Raumschiffe innerhalb seines Luftraumes und Staatsgebietes.
      (2) Die Vereinigte Republik sichert der Freien Republik zu, dass Angehörige der Vereinigten Republik keine fortgeschrittene Technologie ohne Absprache mit den Behörden der Freien Republik öffentlich tragen und verwenden. Die Vereinigte Republik garantiert der Freien Republik darüber hinaus, dass ohne Absprache keine bewaffneten Kräfte, Maschinen oder Bürger sich innerhalb des Staatsgebietes der Freien Republik, außerhalb der Botschaft und anderer diplomatischer Vertretungen sowie Transportmitteln der Republik aufhalten werden.

      Artikel 8 Handelsbedingungen:
      (1) Der Handel zwischen den Staaten wird in einem gesonderten Grundlagenvertrag über den Handel zwischen den Staaten festgelegt.
      (2) Der Wechselkurs zwischen dem Credit und dem Batzen wird als Teil des Handelsvertrages festgelegt.

      Artikel 9 Kultureller Austausch:
      (1) Die Vereinigte Republik und die Freie Republik erklären ihren ausdrücklichen Wunsch auf kulturelle Zusammenarbeit. Dazu werden regelmäßige Konferenzen zwischen den Staats und Regierungschefs, sowie der zuständigen Ressortleiter stattfinden, wovon mindestens 3 Konferenzen im Jahr stattfinden werden. Der Austragungsort der Konferenzen wird immer jeweils zwischen der Freien Republik und der Vereinigten Republik wechseln.
      (2) Die erste Konferenz dieser Art findet in der Vereinigten Republik statt.

      Artikel 10 Zusammenarbeit bei Bildung, Forschung und Technologie:
      (1) Die Freie Republik und die Vereinigte Republik erklären ihren ausdrücklichsten Wunsch und verpflichten sich zu Zusammenarbeit auf den Gebieten der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, dazu werden regelmäßige Konferenzen zwischen den Staats und Regierungschefs, sowie den zuständigen Ressortleiter stattfinden, wovon mindestens 3 Konferenzen pro Jahr stattfinden werden. Der Austragungsort der Konferenzen wird immer jeweils zwischen der Vereinigten Republik und der Freien Republik wechseln.
      (2) Die erste Konferenzen dieser Art wird in der Freien Republik stattfinden.

      Artikel 11 Schlussbestimmungen:
      (1) Diesem Vertrag können über Zusatzprotokolle Inhalte hinzugefügt, sowie herausgestrichen werden.
      (2) Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn die Freie Republik und die Vereinigte Republik die Ratifikation gemäß ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren vorgenommen haben.

      Held der Arbeit seit 2.1.2018

      Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




      Frau Präsidentin,
      ich bitte Sie um Eröffnung folgender Debatte zur Reform des Parteiengesetzes. Näheres in der von Ihnen gewünschten Form.

      Herzlichen Dank!


      Antragsteller: Cécile Jonsdottir (LÖS)

      Antragstitel: Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)

      Der Parlamentarische Rat möge beschließen:

      Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)

      §1 Parteien als Sammlungen von Menschen ähnlicher politischer Überzeugung sind Bestandteil der parlamentarischen Demokratie und wirken an der politischen Willensbildung mit.

      §2 Parteien bedürfen der Zulassung durch den Rat der Gerechtigkeit das Amt des Großen Rates. Ihnen darf diese Zulassung nur nach Verstoß gegen die Bestimmungen in §3 dieses Gesetzes verwehrt oder entzogen werden.

      §3a Parteien in der Freien Republik müssen sich zur Verfassung des Staates, seinen Bestand als solchem, dem Sozialismus, dem Pazifismus, dem Antifaschismus sowie der sozialistischen Volksdemokratie bekennen.
      §3b Jede Partei muss sich ein Statut und ein Programm geben. Sie hat sich demokratisch zu organisieren und allen Mitgliedern ein gleiches Mitsprache- und Gestaltungsrecht zu geben.
      §3c Jeder Bürger der Freien Republik darf in maximal einer Partei Mitglied sein.
      §3d Es darf keine 2 Parteien mit ähnlichem Namen geben.
      §3e Zu ihrer Gründung muss eine Partei Mitglieder von mindestens 2 reellen Personen vertreten.

      §4 Jede Partei hat eine Person oder ein Gremium zu bestimmen, welches die Partei gegenüber den staatlichen Autoritäten und der Öffentlichkeit nach außen vertritt und für sie spricht.

      §5 Parteien als Fundament der parlamentarischen Demokratie haben Anspruch auf die Unterstützung des Staates, um ihnen in gleicher Form die öffentliche Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigt sich insbesondere durch die kostenlose zur Verfügungsstellung von Foren.
      §6 Den Parteien obliegt es als einzige zu den Wahlen der Parlamente, die Listen der Wahlvorschläge nach internen demokratischen Methoden aufzustellen und dem Bürger als Listenvorschlag zur Wahl zu stellen.


      Kosten: keine

      Begründung:
      1. Im zweiten Paragraphen wurde der Rat der Gerechtigkeit, der in der Regel unbesetzt ist, durch das Amt des Großen Rates ersetzt. In der Vergangenheit wurde es ohnehin schon so gehandhabt, diese Rechtspraxis soll nun auch formal legitimiert werden. Formalias unparteiisch abzuwägen ist bei diesem Amt gut aufgehoben. Das Parlament oder gar die Regierung darüber entscheiden zu lassen, würde diesen formalen Akt unnötig politisieren.

      2. Wesentlicher ist die Änderung in §3e, diese ist jedoch keine wirkliche Neuerung, sondern folgt der Intention der Verfassungsväter. Hintergrund: Das sogenannte Parteienprivileg fördert schützt und privilegiert Parteien gegenüber Einzelbewerbern, dies zeigt sich in der Verfassung aber auch zB an den Sonderrechten von Parteien, die unsere Geschäftsordnung des Parlamentarischen Rates gewährt. Nur warum ist dies so? Warum bekommt ein Angus nicht die selben Apparate, Mitarbeiter und Wahlkampfhilfen vom Steuerzahler bezahlt? Weil Parteien zur Stabilität beitragen, da sie gewachsene starke Gebilde sind. So ist es zB möglich innerhalb einer Partei Stimmen vertreten zu lassen, wenn ein Abgeordneter verhindert ist. Dies ist aber natürlich nicht möglich, wenn beide Ids vom selben Menschen "gespielt" werden. Es war immer so gemeint, dass Parteien nicht nur 2 IDs, sondern 2 Menschen vertreten sollen. Eben damit nur wenn ein Mensch verhindert ist, nicht gleich eine ganze Partei inaktiv wird und alle Stimmen "verfallen".
      Zudem geht es darum, dass sich 2 Personen gegenseitig motivieren und ggf. kontrollieren können. Dies ist im Sinne der Demokratie, einem einzelnen nicht zu viel Macht (und damit aber auch Lasten) aufzulasten.
      Bestehende Parteien sind davon nicht berührt, im Gegenteil, es gibt in Tir schon so viele alte, bestehende, inaktive Parteien und jeder Bürger kann diese (auch allein!) leicht übernehmen und weiterführen. Das schafft etwas mehr Konstanz im Parteiensystem.

      3. Offen ist eine Änderung an §3a, der zuletzt von der DSP kritisiert wurde. Ich könnte mir eine Kürzung vorstellen: §3a Parteien in der Freien Republik müssen sich zur Verfassung des Staates, seinen Bestand als solchem, dem Sozialismus, dem Pazifismus, dem Antifaschismus sowie der sozialistischen Volksdemokratie bekennen. Hier möchte ich in der Debatte aber auch erst mal hören, was genau die DSP so gestört hat.
      Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
      "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
      Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

      (Bertold Brecht)
      Antragstreller: Owen McCoy (LA)

      Antrag: Grundlagenvertrag mit Kush

      Grundlagenvertrag zur Zusammenarbeit dem Kaiserreich Kush und der Freien Republik Tir na nÒg



      Präambel

      Dieser Vertrag ist getragen vom Wunsch und Wille zum friedlichen Miteinander unserer Völker.
      Gemeinsamer Handel,kultureller Austausch und Tourismus, im beidseitigen Interesse zwischen der Freien Republik Tir na nÒg und und dem Kaiserreich Kush soll geregelt werden.


      § 1 Das Kaiserreich Kush und die Freie Republik Tir na nÒg verpflichten sich ihre Zusammenarbeit „Freundschaftlich“ zu gestalten.

      § 2 Beide Vertragspartner bekennen sich dazu, die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten aktiv zu fördern und voranzutreiben.

      § 3 Beide Staaten erlauben die visafreie Reisefreiheit und erheben keinen Mindestumtausch.

      § 4 Beide Staaten verpflichten sich den Warenhandel und Warenfluss sowie die Dienstleistungen untereinander ohne Zoll und Einfuhrgebühren gegenüber den Vertragspartner zu regeln.

      § 5 Im Zuge der Wirtschaftlichen, Wissenschaftlichen und Kulturellen Zusammenarbeit werden regelmäßige wechselnde Konsultationen auf Regierungsebene abgehalten.

      § 6 Beide Staaten gewähren sich Start und Landerechte im Flugverkehr sowie das freie Anlegen ihrer Schiffe in den Häfen.

      § 7 Beide Staaten erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten, sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

      § 8 Die Signarstaaten verzichten auf die schädliche kommerzielle Hoch und Tiefseefischerei in den jeweiligen Hoheitsgewässern.

      § 9 Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen aufnehmen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Botschaften ist erwünscht,das eterritoriale Gebäude wird vom jeweiligen Gaststaat zur Verfügung gestellt.

      § 10 Der Vertrag tritt mit Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner in Kraft.
      Er ist unbefristet gültig. Dieser kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat von einem der Vertragspartner gekündigt werden.

      Held der Arbeit seit 2.1.2018

      Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




      Ich würde gerne meine wahlberechtigten Stimmen an Cecile abgeben. Derzeit verpuffen meine Stimmen nur und ich Cecile vertrtitt genau meine Interesssen. Vielen Dank.



      Mitverantwortlicher und Fan des 1.FC Union Aimsir Bréa.
      Inhaber und Chefkoch des Gräten von Rajansa.
      Sohn des Inhabers der Aimsir Bréa Fischwerke KG.

      Aktiver Freizeitaktivist !

      Cerche Abongi schrieb:

      Ich würde gerne meine wahlberechtigten Stimmen an Cecile abgeben. Derzeit verpuffen meine Stimmen nur und ich Cecile vertrtitt genau meine Interesssen. Vielen Dank.



      Okay ist vermerkt.

      Aktuelle Sitzverteilung:
      DSP-Fraktion
      Fedor Susnik (DSP) 7
      Karl Hütter (DSP) 2

      SGRP-Fraktion
      DalaiSidd (SGRP) 7
      Alfie Jarlath (SGRP) 3

      LÖS Fraktion
      Cécile Jonsdottir (LÖS) 5

      LA Fraktion
      Cara Collins (LA) 2
      Owen McCoy (LA) 1

      Parteilose Fraktion
      Angus McFadden 5

      Ausgeschieden
      Cerche Abongi (LÖS) 2
      Caoimhe Jarlath (SGRP) 2
      Seit 13. Oktober 2015 im Parlamentarischen Rat (LP 17)

      Seit 09. November 2015 Parlamentspräsidentin

      Antragsteller: Owen McCoy (LA) - Generalrat

      Antragstitel: Straßenverkehrsordnung (StVO)

      Der Parlamentarische Rat möge beschließen:
      Dokument


      Straßenverkehrsordnung (StVO)
      §1 [Rücksichtsnahmegebot]
      (1)Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
      Rücksicht(snahme).
      (2)Man muss sich so verhalten, dass niemand behindert, gefährdet oder belästigt wird.

      §2 [Linksverkehr]
      (1)Es wird auf der linken Fahrbahn gefahren. Der Seitenstreifen zählt nicht dazu.

      §3.1 Tempolimit PKW
      (1)Das Tempolimit Autobahnen beträgt 130km/h. Es kann aber lokale Tempolimits geben,
      die eingehalten werden müssen.
      (2)In geschlossenen Ortschaften darf man maximal 40km/h fahren.
      (3)Bei Gefahr, nachts oder bei schlechten Wetterbedingungen muss die Geschwindigkeit angepasst
      werden.
      (4)Niemand darf unnötig langsam fahren.

      §3.2 Tempolimit LKW, Bus
      (1)LKW und Busse dürfen auf Autobahnen maximal 100km/h fahren.
      (2)In geschlossenen Ortschaften dürfen LKW und Busse maximal 40km/h fahren.
      (3)Bei Gefahr, nachts oder bei schlechten Wetterbedingungen muss die Geschwindigkeit angepasst
      werden.
      (4)Niemand darf unnötig langsam fahren.

      §4 [Abstand]
      (1)Der Abstand zweier Fahrzeuge muss groß genug sein, um beim Abbremsen keinen Auffahrunfall zu machen.

      §5 [Überholvorgang]
      (1)Überholt wird auf der Autobahn rechts, in Ortschaften links und rechts.
      (2)Bei Überholverbot darf nicht überholt werden.
      (3)Bei unklarer Verkehrslage (Berge oder Kurven) darf nicht überholt werden.

      §6 [Vorfahrt]
      (1)Es hat derjenige Vorfahrt, der auf der Hauptstraße ist.
      (2)Wenn keine Verkehrszeichen da stehen, gilt links vor re
      rechts.

      §7 [Lichtsignalanlagen]
      (1) Bei Neubau von Kreuzungen ersetzen Kreisverkehre die Lichtsignalanlagen.

      §8 [Inkrafttreten]
      (1) Das Gesetz tritt mit Bekanntgabe in Kraft





      Kosten: keine

      Begründung: Da die Republik über keine Verkehrsregeln hat wird es Zeit, dass wir das als Gesetzgeber regeln.

      Held der Arbeit seit 2.1.2018

      Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




      Antragsteller: Owen McCoy (LA)

      Antragstitel: Erweiterung des Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)
      Dokument


      Gesetz zur Ordnung des Parteienwesens (GzOdP)

      §1 Parteien als Sammlungen von Menschen ähnlicher politischer Überzeugung sind Bestandteil der parlamentarischen Demokratie und wirken an der politischen Willensbildung mit.

      §2 Parteien bedürfen der Zulassung durch das Amt des Großen Rates. Ihnen darf diese Zulassung nur nach Verstoß gegen die Bestimmungen in §3 dieses Gesetzes verwehrt oder entzogen werden.

      §3a Parteien in der Freien Republik müssen sich zur Verfassung des Staates bekennen.
      §3b Jede Partei muss sich ein Statut und ein Programm geben. Sie hat sich demokratisch zu organisieren und allen Mitgliedern ein gleiches Mitsprache- und Gestaltungsrecht zu geben.
      §3c Jeder Bürger der Freien Republik darf in maximal einer Partei Mitglied sein.
      §3d Es darf keine 2 Parteien mit ähnlichem Namen geben.
      §3e Zu ihrer Gründung muss eine Partei Mitglieder von mindestens 2 reellen Personen vertreten.

      §4 Jede Partei hat eine Person oder ein Gremium zu bestimmen, welches die Partei gegenüber den staatlichen Autoritäten und der Öffentlichkeit nach außen vertritt und für sie spricht.

      §5 Parteien als Fundament der parlamentarischen Demokratie haben Anspruch auf die Unterstützung des Staates, um ihnen in gleicher Form die öffentliche Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigt sich insbesondere durch die kostenlose zur Verfügungsstellung von Foren.
      §6 Den Parteien obliegt es als einzige zu den Wahlen der Parlamente, die Listen der Wahlvorschläge nach internen demokratischen Methoden aufzustellen und dem Bürger als Listenvorschlag zur Wahl zu stellen.

      §7 Parteien, die 2 Wahlen nicht mehr angetreten sind werden automatisch aufgelöst.



      Begründung:
      Die PHP ist jetzt formal ja im Archiv/aufgelöst, aber auf welcher Rechtsgrundlage.

      Held der Arbeit seit 2.1.2018

      Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




      Große Anfrage des Fraktion der LÖS: "Halbzeitbilanz des Generalrates"

      Sehr geehrte Herren Generalräte,
      die Fraktion der LÖS möchte angesichts des Verstreichens der Hälfte des Regierungszeit eine Regierungserklärung verlangen.

      1a Welche Aufgabenbereiche hat der Generalrat Angus MacFadden übermnommen?
      1b Welche konkreten Maßnahmen und Erfolge hat er bisher erreicht?
      1c Welche Ziele hat er für die kommende zweite Hälfte der Legislatur?

      2a Welche Aufgabenbereiche hat der Generalrat Karl Hütter übermnommen?
      2b Welche konkreten Maßnahmen und Erfolge hat er bisher erreicht?
      2c Welche Ziele hat er für die kommende zweite Hälfte der Legislatur?

      3a Welche Aufgabenbereiche hat der Generalrat Owen McCoy übermnommen?
      3b Welche konkreten Maßnahmen und Erfolge hat er bisher erreicht?
      3c Welche Ziele hat er für die kommende zweite Hälfte der Legislatur?

      Die getrennte Beantwortung der Fragen für jeden einzelnen Generalrat ist zulässig und von der antragstellenden Fraktion ausdrücklich gewünscht!


      Simoff

      In der PGO steht noch ein Vermerk "(genaues Strafmaß fehlt? evtl. MIstrauensabstimmung?)" bei Nichterfüllung von Kleinen Anfragen, dies sollten wir auch endlich mal ändern, so etwas darf eigentlich nicht passieren! Ich nehme daher das Mittel der Großen Anfrage, denn da ist das Strafmaß festgehalten: Misstrauensantrag.

      Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
      "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
      Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

      (Bertold Brecht)

      Änderungsmitteilung

      Geschätzte Präsidentin Collins,
      durch meinen Beitritt zur LÖS müsste die Sitzverteilung korrigiert werden.

      ALT;

      LÖS Fraktion
      Cécile Jonsdottir (LÖS) 5

      Parteilose Fraktion
      Angus McFadden 5


      Neu:



      LÖS Fraktion
      Cécile Jonsdottir (LÖS) 5
      Angus McFadden (LÖS) 5

      Parteilose Fraktion
      Angus McFadden 5


      Vielen Dank.
      Frau Präsidentin,
      hiermit gebe ich wie angekündigt aufgrund meiner Reise nach Rajansa meine Mandate ab und übertrage sie auf Alfie Jarlath (SGRP).

      Simoff

      Da ich mein Großratsmandat nicht übertragen kann, ergibt sich folgendes Bild: DalaiSidd (SGRP) 1 Alfie Jarlath (SGRP) 9



      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Antragsteller: Generalrat Owen McCoy (LA)
      Antragstitel: Nutzen bzw, Eröffnung der nÒgelBörse

      Antragstext:
      Auch wenn die Börse nun durch meine Wenigkeit bereits eröffnet wurde, so möchte ich den im Parlament stellen, sodass es legitmiert ist.

      Die Börse dient der Vermehrung unserer Geldanlagen, und dient zum besseren Handel mit anderen Ländern. Natürlich gibt es auch risikien, aber diese sind überschaubar.

      Sollte die Mehrheit es nicht wollen, werde ich von meinen Ämtern zurücktreten und die Börse dann leider wieder schliessen, aber wir brauen uns damit nur Steine in den Weg.

      Held der Arbeit seit 2.1.2018

      Seit LP 16 im Parlamentarischen Rat (25. Mai 2015)




      Antragsteller: Karl Hütter (DSP)

      Antragstitel: Abwahl des Generalrates Owen McCoy

      Der Parlamentarische Rat möge beschließen: Abwahl Owen McCoy als Generalrat

      Gesetzestext: 2.2 Die Generalräte werden in Einzelwahlen vom Parlamentarischen Rat auf 4 Monate gewählt. Eine Abwahl innerhalb der Legislatur erfordert eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Tritt ein Generalrat aus freien Stücken zurück, genügt die einfache Mehrheit zur Nachbesetzung.



      Kosten: -

      Begründung: Amtsmissbrauch bzw. Einführung entscheidender Änderungen in Tir ohne Einbeziehung der anderen Generalräte; verfassungsfeindliche Entscheidungen
      "Feminismus endet, wenn der Richtige da ist, Kommunismus bei 2.500€ netto und Atheismus wenn das Flugzeug vibriert."

      :rstern: CRC: crc.freie-republik.info :gstern: