Ratsverordnung

    Ratsverordnung

    wie im anderen Thread angkündigt, hier die Ratsverordnung:

    Siddhârtha schrieb:

    Ratsverordnung

    §1: Ratskompetenzen

    Der Parlamentarische Rat besteht aus 6 Räten, diese sind sind:
    1. Rat für Äußeres
    2. Rat für Innen-, Regional-, Heimat- und Sicherheitspolitik
    3. Rat für Justiz
    4. Rat für Wirtschaft und Infratruktur
    5. Rat für Soziales, Gesundheit, Umwelt und Sport
    6. Rat für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technik, Kunst und Kultur

    §2: Ratsbesetzung

    (1) Jeder Volksvertreter muß in mindestens 3 Räten seiner Wahl Mitglied sein, er darf jedoch höchstens in 4 Räten Mitglied sein.
    (2) Die Mitglieder eines Rates können jederzeit mit einfacher Mehrheit die Fusion mit einem anderem beschließen, der dieser Fusion mit einfacher Mehrheit zustimmen muss.
    (3) Die Räte für Innen- und Sicherheitspolitik, für Äußeres, für Justiz und für Wirtschaft dürfen nicht miteinander fusionieren.

    §3: Ratsvorsitz

    (1) Jeder Rat wählt einen Vorsitzenden, den Volksrat dieses Ressorts.
    (2) Dieser ist berechtigt den Rat durch Bürgerinnen und Bürger ohne Stimmrecht zu ergänzen.
    (3) Die Volksräte bilden zusammen mit Großrat und Großdruide den Staatsrat.
    (4) Man darf höchstens 2 Ratsvorsitze innehaben.

    §4: Ratssitzungen

    Die Sitzungen der Räte sind öffentlich und finden in einem dem Parlamentarischen Rat untergeordneten Forum statt. Die einfache Mehrheit der Ratsmitglieder kann eine nicht öffentliche Sitzung beschließen, zu der jedoch alle Volksvertreter und der Großrat Zugang haben müssen. Deren Sitzungsprotokolle müssen jedoch zum Ende der Legislatur veröffentlicht werden. Dies gilt nicht, wenn der Parlamentarische Rat und der Großrat einstimmig die Vernichtung der Protokolle anordnen. Alle Ratsmitglieder, durch den Vorsitzenden den Rat ergänzende Bürger/innen und der Großrat haben in diesem freies Rederecht.

    §5: Ratsvorlagen

    (1) Jeder Rat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder Ratsvorlagen beschließen. Diese werden anschließend umgehend dem Parlamentarischen Rat vorgelegt. Je nach Beschluss des Staatsrates/Ältestenrates/Präsidiums/... muss nach frühestens 7 jedoch spätestens 14 Tagen eine Abstimmung über diese Vorlage herbeigeführt werden.
    (2) Der Rat für Verkehrs-, Transport-, Kommunikations-, Versorgungs- und Bauwesen und Kartographie legt die Vorlagen nicht den Parlamentarischen Rat, sondern dem Großrat vor.


    verkündet am 20. Juni 2005
    geändert durch den Parlamentarischen Rat am 23.10.2005


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ich frage mich, ob es nicht besser wäre, die Ratsverordnung in die Parlamentarische Geschäftsordnung einzufügen. Sie war zwar als Verordnung gedacht aber könnte somit nunmehr Gesetzesrang erhaltenl.

    Alternativ können wir diese als Verordmung bestehen lassen, die nach jeder Wahl vom PR neu verhandelt werden müsste. Das hätte den Vorteil, die Ressorts jedes mal neu auf die Bedürfnisse der Zeit und Interessen der Volksvertreter zuschneiden zu können. Was jedoch einen hohen administrativen Aufwand mit sich bringen würde.

    Ich glaube, dass es eine sinnvolle Zuschneidung der Ressorts geben kann, die dann auch länger bestehen können kann. Ändern kann man ja auch noch Gesetze!
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)

    Cécile Jonsdottir schrieb:


    Alternativ können wir diese als Verordmung bestehen lassen, die nach jeder Wahl vom PR neu verhandelt werden müsste. Das hätte den Vorteil, die Ressorts jedes mal neu auf die Bedürfnisse der Zeit und Interessen der Volksvertreter zuschneiden zu können. Was jedoch einen hohen administrativen Aufwand mit sich bringen würde.


    War ja auch meine Idee im anderen Thread. ich wäre da dafür!
    Und man sollte eben festlegen, dass es mindestens einen Außenrat, einen Innenrat und einen Umwelt- und Sozialrat geben muss, oder so. Alles andere ist dann ermessenssache des Parlamentes.


    Obervolksrat a.D.; Volksrat für Soziales und Inneres a.D.; Volksvertreter a.D.
    Gründer und ehem. Generalleiter der KP
    Hauptdarsteller in The Tir Reloaded (2004) gemeinsam mit Großrat Sidd



    „Magie ist Physik durch wollen!“
    Stella Axel, nÒgelische Naturwissenschaftlerin

    Che schrieb:

    Cécile Jonsdottir schrieb:


    Alternativ können wir diese als Verordmung bestehen lassen, die nach jeder Wahl vom PR neu verhandelt werden müsste. Das hätte den Vorteil, die Ressorts jedes mal neu auf die Bedürfnisse der Zeit und Interessen der Volksvertreter zuschneiden zu können. Was jedoch einen hohen administrativen Aufwand mit sich bringen würde.


    War ja auch meine Idee im anderen Thread. ich wäre da dafür!
    Und man sollte eben festlegen, dass es mindestens einen Außenrat, einen Innenrat und einen Umwelt- und Sozialrat geben muss, oder so. Alles andere ist dann ermessenssache des Parlamentes.


    Da siehst du mal wieder, wie ich auf dich höre ;)

    Bliebe nur die Frage, welche Räte wir nun drin lassen und dann wie wir das und die PGO in einem Gesetz verbunden bekommen... Ich hab für heute erstmal genug davon aus zig entwürfen einen Text zu basteln :pinch:
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    (Bertold Brecht)