Friedens- und Freundschaftsvertrag mit der Mark von Esturien

    Friedens- und Freundschaftsvertrag mit der Mark von Esturien

    Vertrag zur Sicherung des Friedens und der Freundschaft zwischen der Mark von Esturien und der Freien Republik Tir Na nÒg

    Präambel

    Die Mark von Esturien und der die Freie Republik Tir Na nÒg sind sich einig in Zukunft freundschaftlich und in Frieden miteinander zu leben. Sie sind sich der Wichtigkeit von Frieden bewusst und wollen diplomatische Kontakte miteinander knüpfen und ausbauen.

    §1 Gegenseitige Anerkennung

    Die beiden unterzeichnenden Staaten erkennen Ihre Grenzen und Ihre Hoheitsgebiete, sowie Ihre vollständige Souveränität gegenseitig an.

    §2 Frieden und Konfliktlösung

    a.
    Zwischen den beiden unterzeichnenden Staaten soll es auch in Zukunft keinen Krieg geben. Es soll Frieden zwischen unseren Völkern herrschen, dafür werden wir alles Menschenmögliche tun.
    b.
    Konflikte werden auf diplomatischer Ebene gelöst, oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten. Alternativ können auch UVNO bei der Konfliktlösung behilflich sein.

    §3 Botschaften und Staatsbesuche

    a.
    Die Errichtung von Botschaften (diplomatische Immunität wird gewährt), in der jeweiligen Hauptstadt, wird von beiden unterzeichnende Staaten ermöglicht und wird erwünscht, ist aber nicht zwingend notwendig. Die Botschaften werden vom jeweils anderen Staat als Staatsgebiet des Anderen anerkannt. Polizeiliche und militärische Einsatz auf dem Botschaftsgelände können nur auf Bitte des Botschafter erfolgen.
    b.
    Eine Ankündigung für Staatsbesuche ist nicht notwendig.

    §4 Regelmäßige Treffen der Außenminister

    Die Außenminister der beiden Staaten treffen sich mindestens vierteljährlich, um sich über den Stand der Kooperationen, die Freundschaft zwischen den Staaten und weitere, wichtige, bilaterale Punkte auszutauschen.

    §5 Kultur und Völkerverständigung

    a.
    Aktionen die kulturellen Austausch und die Völkerverständigung fördern, werden durch die beiden unterzeichnenden Staaten unterstützt.
    b. Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung
    Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institut, insbesondere die der Weltraumforschung, bauen ihre Verbindungen untereinander aus, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte gemeinsame Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist.

    §6 Reisebestimmungen, Visum und Auslieferungsbestimmungen

    a.
    Für Bürger beider unterzeichnenden Staaten, die den anderen Staat besuchen wollen, besteht keinerlei Visumspflicht.
    b.
    Für Reisende gelten dieselben Gesetze, wie für Bürger des bereisten Landes.
    c.
    Falls ein, von den beiden unterzeichnenden Staaten strafrechtlich Verfolgter, in einem der Staaten aufgegriffen wird, wird dieser an den Staat, in dem er gesucht wird, ausgeliefert, falls nicht rechtliche Grundsätze des ausliefernden Staates dem zuwiderlaufen.

    §7 Diplomatische Hilfe

    Bürger der beiden unterzeichnenden Staaten, können in jedem anderen Land Hilfe von den Botschaften beider Staaten bekommen.

    §8 Tauschhandel

    Die beiden unterzeichnenden Staaten wollen miteinander tauschen. Es wird hierfür ein Tauschvertrag oder ein Tauschabkommen erarbeitet.


    verkündet am 19. März 2005


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: