Satzung des Amtes für Weltraumforschung

  • [Umwelt und Kultur]

    Satzung des Amtes für Weltraumforschung

    Satzung des Amtes für Weltraumforschung

    Wir, die Mitglieder des Amt für Weltraumforschung (AfW) entschlossen uns den Fortschritt zu fördern um Raumschiffe und Weltraumtechnik für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung aller Humanoiden nur zu friedlichen Zwecken einzusetzen. Die AfW verfolgt dabei das Ziel der wirkungsvollen Anwendung der wissenschaftlichen und technischen Betriebsmittel. Dementsprechend hat das AfW, durch die in Cape Ca-nÒg-eral (County Dia) versammelten Vertreter, welche ihre gesamte Kraft aufwenden müssen um vorschriftsmäßig zu handeln, den einzelnen Artikeln der Satzung der AfW zuzustimmen, und hiermit eine Organisation einzurichten, die den Namen "Amt für Weltraumforschung (AfW)" führen soll. Die Intention des AfW besteht darin, das Wissen zu mehren, neues Leben so wie neue Zivilisationen zu suchen und dorthin vorzustoßen, wo noch nie zuvor ein nògel gewesen ist.

    1. Ziel:

    Verwaltung, Planung, Organisation und Ausführung des Raumfahrtprogramms und des Programms, zur Besiedelung und Erforschung von natürlichen und künstlichen Weltraumobjekten, der Freien Republik Tir Na nòg.

    2. Der Vorstand:

    Der Geschäftsführer des AfW wird vom parlamentarischen Rat der Freien Republik Tir Na nòg gewählt. Der Geschäftsführer des AfW vertritt das AfW nach außen als gesetzlicher Vertreter des AfW. Der Geschäftsführer regelt alle Angelegenheiten des AfW. Der stellvertretende Geschäftsführer und der 3. Geschäftsführer werden vom Geschäftsführer ernannt. Der Vorstand entscheidet in Personalfragen und entscheidet über die Vorgehensweisen und Projekte des AfW. Der parlamentarische Rat der Freien Republik Tir Na nòg überwacht die Einhaltung der Satzung, und kann weitere Leitlinien erstellen.

    3. Aufgaben:

    (1) Der Zweck dieser Satzung ist, das AfW zu autorisieren ein komplettes Programm der Forschung und der Technologie zu entwickeln und die Überwachung von Phänomenen durchzuführen;
    (2) Die Entwicklung, der Aufbau, die Prüfung und der Betrieb des AfW, der Betrieb eines Raumtransportsystems, der Raumstationen und der in Verbindung stehenden Ausrüstung und andere solche Tätigkeiten, die für die Erforschung des Weltraumes angefordert werden können; und
    (3) der Bau von Flugzeugen, Flugkörpern, Satelliten und andere Raumträgern, bemannt oder unbemannt, zusammen mit der dazugehörigen Ausrüstungen, Vorrichtungen, Elementen und Teilen.

    4. Raumfahrtprogramme:

    Raumfahrtprogramme sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für das Raumfahrtprogramm sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des AfW wird sie gemeinsam von den Mitgliedern der AfW durchgeführt und wenn ein Ergebnis vorliegt wird es auf der Homepage des AfW veröffentlicht.

    5. Programme zur Besiedelung und Erforschung von natürlichen und künstlichen Weltraumobjekten

    Programme zur Besiedelung und Erforschung von natürlichen und künstlichen Weltraumobjekten sind im Vorstand vorzustellen, wenn die einfache Mehrheit der abstimmenden Mitglieder für das Programme zur Besiedelung und Erforschung von natürlichen und künstlichen Weltraumobjekten sind, oder aber auf Anweisung des Geschäftsführers des AfW wird sie gemeinsam von den Mitgliedern der AfW durchgeführt und wenn ein Ergebnis vorliegt wird es auf der Homepage des AfW veröffentlicht.

    6. Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen:

    Es ist allen Raumschiffen und Angehörigen des AfW jegliche Einmischung in die normale Entwicklung fremder Kulturen und Gesellschaften verboten. Mit Einmischung ist bei einem Planeten, der in seiner Entwicklung zu einer technologischen Zivilisation Fortschritte macht, insbesondere gemeint, Hinweise über den Weltraum, andere Planeten oder Zivilisationen zu geben.

    7. Schutz fremder intelligenter Lebewesen:

    Es ist die Pflicht eines Mitgliedes des AfW, sich mit allen Hilfsmitteln seines Auftrages zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie der Verstoß gegen Satzungspunkt 7.

    8. Schutz der Freien Republik Tir Na nòg:

    Ein Mitglied des AfW soll seine gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der Freien Republik Tir Na nòg, dessen Ratsbezirke, deren Vertreter und das AfW zu beschützen, außer wenn solche Handlung gegen die Satzungspunkte 7 und 8 verstößt.

    9. Selbstzerstörung bei Verseuchung:

    Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, sollte das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der Verseuchung zu bewahren.

    10. Verbot des Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten und Sonnensystemen

    Kein Raumschiff des AfW darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das von der Freien Republik Tir Na nòg oder das AfW unter Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Satzungspunkte 7 bis 10 nötig wird.

    11. Verantwortung und Strafverfolgung:

    Ein Mitglied des AfW ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Freien Republik Tir Na nòg, seiner Ratsbezirke und seiner Vertreter, das AfW eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.

    12. Vertragsachtung und Hilfestellung für die Vertragspartner

    Ein Mitglied des AfW soll Verträge und Vereinbarungen der Freien Republik Tir Na nòg und seiner Ratsbezirke ehren und jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird.

    13. Reaktion auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation

    Bei Annäherung eines Raumschiffs, mit dem keine Kommunikationsverbindung besteht oder möglich ist, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

    14. Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen

    Ein Mitglied des AfW ist es verboten Feinden der Freien Republik Tir Na nòg mit Informationen oder ähnlichem zu unterstützen, ebenso wie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Freien Republik Tir Na nòg, seinen Ratsbezirken oder seine Vertreter darstellen.

    15. Gebührliches Benehmen

    Ein Mitglied des AfW soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder belästigendes Verhalten zeigen.

    16. Kommandokette

    Die Kommandokette ist zu beachten, es sei denn es bestehen ungewöhnliche Tatsachen, die es notwendig machen die Kommandokette zu umgehen, dies wird selbstverständlich hinterher vom Vorstand des AfW überprüft.

    17. Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; Beschlagnahme von Schmuggelware

    Einem Raumschiff des AfW ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Freien Republik Tir Na nòg als illegal betrachtet wird, oder eine Menge, die illegal ist zu transportieren. Unter dieses Verbot fallen auch zerstörende Lebensformen. Raumschiffe des AfW sind bevollmächtigt, ein Schiff zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren, die dann beschlagnahmt werden kann.

    18. Hilfe für in der Entwicklung stagnierende oder von Nichteingeborenen beherrschte Planeten

    Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Mitglied des AfW Veränderungen in der sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel, den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologische Zivilisation zu setzen. Jeder Missbrauch dieses Satzungspunktes ist gleichwertig mit einer Verletzung von Satzungspunkt 7.

    19. Terraforming:

    Bei Terraformingprojekten ist darauf zu achten, dass nur natürliche Weltraumobjekte ohne Lebewesen terrageformt werden, außerdem ist stets die sanfteste Methode des Terraformings zu wählen.

    20. Kolonisierung von natürlichen und künstlichen Weltraumobjekten:

    Es dürfen nur natürliche und künstliche Weltraumobjekte besiedelt werden, die entweder Eigentum der Freien Republik Tir Na nòg sind, oder aber zumindest nicht Eigentum einer intelligenten Lebensform sind.

    21. Wissenschaft:

    Bei wissenschaftlichen Experimenten ist stets auf die Sicherheit und dem entsprechenden Schutz zu achten.

    22. Satzungsänderungen:

    Satzungsänderungen können nur vom parlamentarischen Rat der Freien Republik Tir Na nòg vorgenommen werden.


    verkündet am 25. Juli 2004


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: