[Aussprache]

    [Aussprache]

    Werte Mitglieder des Parlamentarischen Rates, folgende Beschlüsse der UVNO wurden mir zugetragen. Ich bitte um eine Debatte und Beschlussfassung dieser.


    Kriegskonvention


    Präambel
    In dem Wunsch Not und Leiden der Menschen, die in die Situation von Kriegen oder bewaffneten Konflikten kommen, zu lindern, verabschieden die Unterzeichner-Staaten folgende Konvention:

    §1. Allgemeine Bestimmungen
    (1) Ziel dieser Konvention ist es allgemeine Regelungen für den Umgang mit Zivilpersonen, Kombattanten, Kriegsgefangenen und Verwundeten während bewaffneter Konflikte aufzustellen.

    §2. Definitionen
    (1) Zivilpersonen sind unbewaffnete, nicht-militärisch-uniformierte Personen.
    (2) Kombattanten sind bewaffnete, uniformierte Verbände oder Einzelkämpfer, die ihre Waffen offen tragen. Zur Erkennung, um welche Kämpfer es sich handelt, müssen Landesflaggen und Wappen auf Entfernung erkenntlich sein.
    (3) Kriegsgefangene sind gefangene Kombattanten des Gegners.
    (4) Verwundete sind verletzte Kombattanten oder Zivilisten.
    (5) Hilfsorganisationen sind Nicht-Regierungsorganisationen die sich der humanen Hilfe verschrieben haben.

    §3. Arten von Konflikten
    (1) Bewaffnete interne Konflikte sind Konflikte zwischen zwei sich auf dem staatlichen Territorium bekämpfende Gruppen.
    (2) Bewaffnete interne Konflikte mit einer Staatsmacht sind Konflikte auf dem staatlichen Territorium zwischen einer bewaffneten Gruppe und staatlichen Verbänden.
    (3) Kriege sind zwischenstaatliche, bewaffnete Konflikte zwischen staatlichen Verbänden (Armeen).

    §3. Kriegsführung
    (1) Die Konfliktparteien sind dazu angehalten die Verhältnismäßigkeit der Wahl ihrer Waffen zu prüfen.
    (2) Der Einsatz von ABC-Waffen wird von den Unterzeichner-Staaten dieser Konvention geächtet.
    (3) Die Konfliktparteien sollten versuchen Zivilpersonen aus den Kampfhandlungen herauszuhalten und sich daher bei Angriffen auf militärische Ziele zu konzentrieren.
    (4) Zivile Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Wohnhäuser, etc. sollten nicht Ziel militärischer Angriffe sein.
    (5) Nahrungsmittel oder Trinkwasser dürfen weder vergiftet noch verunreinigt werden.

    §4. Kriegsgefangene
    (1) Die Gefangennahme von kämpfenden Truppen des Gegners ist erlaubt. Es muss ihnen aber eine menschenwürdige Zeit in Gefangenschaft garantiert werden.
    (2) Kombattanten, die sich ergeben wollen, haben dies durch das Heben der Hände über den Kopf, eine weiße Fahne oder durch sonstige Methoden kenntlich zu machen.
    (3) Es ist verboten Kriegsgefangene zu foltern oder gar zu töten.
    (4) Es ist verboten Kriegsgefangene aushungern zu lassen.
    (5) Kriegsgefangene können zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Es gilt dabei, die Gefangenen ausreichend zu versorgen.
    (6)Es muss Kriegsgefangenen gestattet sein, Post in die Heimat versenden zu können.
    (7) Es muss eine Möglichkeit zur Kontrolle von Kriegsgefangenenlagern durch neutrale Länder geben
    (8) Nach Beendigung der Kampfhandlungen sind auch die Kriegsgefangenen wieder in Freiheit zu entlassen.

    §5. Zivilisten
    (1) Zivilisten sind in bewaffneten Konflikten zu schonen. Es darf kein Zivilist mutwillig getötet oder ihm Schaden zugefügt werden.
    (2) Zivilisten haben das Recht sich selbst zu verteidigen.
    (3) Bewaffnete Zivilisten, die aus einem anderen Zweck als der Selbstverteidigung in die Kampfhandlungen eingreifen, werden als Partisanen bezeichnet.

    §6. Waffenstillstand
    (1) Ein Waffenstillstand kann in beiderseitigem Einvernehmen der Konfliktparteien ausgerufen werden.
    (2) Während der vereinbarten Zeit des Waffenstillstands dürfen weder Angriffe noch Truppenbewegungen stattfinden.

    §7. Hilfsorganisationen
    (1)Dem Personal von Hilfsorganisationen ist jederzeit der Zugang zu verwundeten und hilfsbedürftigen Personen zu gewährleisten, insofern es die Lage zulässt und keine Gefahr für die Helfer besteht.
    (2)Hilfsorganisationen verpflichten sich zur Neutralität, unterstützen daher keine Seiten militärisch, sondern kümmern sich nur um humanitäre Hilfe.
    (3)Hilfsorganisationen dürfen daher nicht in ihrer Arbeit behindert werden.
    (4)Hilfsorganisationen gewährleisten, wenn es der Staat nicht mehr kann, die Grundversorgung der Zivilbevölkerung und der Verwundeten mit Medikamenten und Nahrungsmitteln.

    §8 Verstöße gegen diese Konvention
    (1) Bei Verstößen gegen diese Konvention wird in einem ersten Schritt diplomatischer Protest bei der Regierung des gegen die Konvention verstoßenden Staates eingelegt. Davon betroffen können auch nicht Unterzeichner-Staaten dieser Konvention sein.
    (2) Verstößt ein Unterzeichner-Staat gegen diese Konvention obliegt es der Vollversammlung nach dem diplomatischen Protest weitere Schritte gegen diesen einzuleiten.
    (3) Beugt sich eine Vertragspartei dieser Konvention nach den in diesem Artikel vorgesehenen Maßnahmen nicht, so kann jede andere Vertragspartei vor einem internationalen Gerichtshof oder Schiedsgerichtshof einen Klageantrag einreichen.
    (4) Die Vertragsparteien dieser Konvention akzeptieren die Zuständigkeit eines derartigen Gerichtshofes für den in Artikel 8.3. genannten Klageantrag und verpflichten sich, wenn der Antrag vor einem Schiedsgerichtshof oder einem Tribunal, welches zum Zwecke der Rechtssprechung im konkreten Fall eingerichtet werden soll eeingereicht wird, mit dem Antragssteller einen Vertrag über Zusammensetzung, Sitz, Dauer und anwendbares Verfahrensrecht zu schließen.

    § 9 Schlussbestimmungen.
    (1) Diese Konvention bedarf zu Ihrem In-Kraft-Treten der Ratifizierung. Die Ratifizierungsurkunden sind beim Generalsekretariat der UVNO bis zum 15. März 2008 zu hinterlegen Das Generalsekretariat fungiert des weiteren als Depositar der Originalurkunde.
    (2) Die vorliegende Konvention ist für den Beitritt weiterer Staaten offen. Die Beitrittsurkunden sind beim Generalsekretariat der UVNO zu hinterlegen.
    (3) Die Konvention tritt am 30.ten Tag nach Hinterlegung der fünften Ratifizierungs- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretariat der UVNO in Kraft.
    (4) Für Staaten die nach der Hinterlegung der fünften Ratifizierungs- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretariat der UVNO beitreten, tritt diese Konvention für den jeweiligen Staat am 30.ten Tag nach der Hinterlegung der Ratifizierungs- oder Beitrittsurkunde des jeweiligen Staates in Kraft.

    Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit


    Präambel

    In dem Willen ihre Zusammengehörigkeit auch im Bereich des wirtschaftlichen Sektors zu demonstrieren und das Wohl der Nationen zu stabilisieren, sowie sich gegenseitig wirtschaftliche Hilfen zu leisten, verabschieden die Mitgliedsstaaten der Vollversammlung nachfolgende Resolution:

    1. Ziele
    (1) die Schaffung eines Wirtschaftsraumes zwischen den Unterzeichner-Staaten dieser Konvention.
    (2) die Gründung einer Organisation für Welthandel als Forum für internationale Handelsinteressen.

    2. UVNTO
    (1) Die United Virtual Nation Trade Organisation (UVNTO) ist eine Unterorganisation der UVNO.
    (2) Die Unterzeichner-Staaten entsenden je einen Delegierten zu ihrer Vertretung in die UVNTO. Der Delegierte muss nicht mit dem Vertreter in der Vollversammlung identisch sein.
    (3) Die Sitzungen der UVNTO werden vom Generalsekretariat vorbereitet und geleitet.
    (4) Die UVNTO verabschiedet bei ihrem ersten Zusammentreten eine eigene Geschäftsordnung, die ihr Handeln näher festlegt.

    3. Zölle und andere Handelshemmnisse
    (1) Zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten die Zölle untereinander abzubauen.
    (2) Zölle gegenüber Nichtmitgliedsstaaten bleiben davon unberührt.
    (3) Weitere Handelshemmnisse wie Einfuhrbeschränkungen durch Kontingente, ausländische Waren, diskriminierende Waren und ähnliche Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Wirtschaft abzielen, sollen ebenfalls unter den Unterzeichner-Staaten abgebaut werden.
    (4) Über finanzielle unterstützende Maßnahmen entscheiden die Mitglieder der UVNTO im Einzelfall. Die Einrichtung von Wirtschaftsfonds ist möglich.

    4. Handel
    (1) Dem internationalen Handel zwischen den Unterzeichner-Staaten dient die UVNTO als Forum. Weitere Details regelt die Geschäftsordnung der UVNTO.

    5. Assoziierungsabkommen
    (1) Drittstaaten haben die Möglichkeit mit der Gemeinschaft der Unterzeichner-Staaten ein Assoziierungsabkommen abzuschließen, welches ihnen Sonderkonditionen im Handel mit den Unterzeichner-Staaten einräumt.
    (2) Näheres regelt die Geschäftsordnung der UVTO.

    6. Erklärungen der Mitgliedsstaaten bei Unterzeichnung der Resolution

    Die einzelnen Unterzeichnerstaaten können, durch einfache Mitteilung an das Generalsekretariat und die Vollversammlung, ihre Unterschrift von Beschränkungen des freien Wirtschaftsraumes gegenüber anderen Unterzeichnernationen abhängig machen.

    Einrichtung der Hohen Kommissionen für Menschenrechte und Entwicklung sowie Bestellung von Vermittlern der UVNO


    I Hoher Kommissar für Menschenrechte
    §1 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte prüft die Einhaltung von in der Verfassung verankerten Menschenrechten in den Staaten der Welt. Zudem befasst er sich mit der Aufedeckung von Völkermorden.
    §2 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte berichtet der Vollversammlung monatlich über seine Arbeit.
    §3 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte wird von der Vollversammlung mit den gleichen Amtszeiten, unter den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie das Generalsekretariat gewählt. Der Hohe Kommissar ist zusätzlich Delegierter seines Landes, hat jedoch keinen Zugang zum Generalsekretariat.

    II Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen
    §4 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen beobachtet die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung von Staaten mit Hilfe des Entwicklungsindex. In Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat gibt er den Staaten Ratschläge.
    §5 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen berichtet der Vollversammlung monatlich über seine Arbeit.
    §6 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen wird von der Vollversammlung mit den gleichen Amtszeiten, unter den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie das Generalsekretariat gewählt. Der Hohe Kommissar ist zusätzlich Delegierter seines Landes, hat jedoch keinen Zugang zum Generalsekretariat.

    III Diplomatisches Personal der UVNO
    §7 Das diplomatische Personal der UVNO unterstützt den Generalsekretär in seiner Rolle als Chefvermittler bei der Lösung von Konflikten und der aktiven Wahrung des Friedens in der Welt mit diplomatischen Mitteln.
    §8 Das Generalsekretariat ernennt die Diplomaten der UVNO mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der Vollversammlung. Das Generalsekretariat legt am Ende seiner Amtszeit Rechenschaft über die Tätigkeit des diplomatischen Personals der UVNO ab.
    §9 Das diplomatische Personal der UVNO kann aus jedem Mitgliedsland stammen. Es kann nicht zugleich die Delegiertenschaft seines Landes übernehmen.
    §10 Das diplomatische Personal bespricht sich mit dem Generalsekretariat in einem abgeschlossenen Bereich, besitzt jedoch weder Zutritt zur Vollversammlung noch zum Generalsekretariat.

    Aus Gründen der inakzeptabel Eingriffe in die Souveränität Tirs durch die Imperialisten und die Etablierung einer micronational-weltweiten liberal-kapitalistischen Marktordnung empfehle ich die strikte Ablehnung der beiden letzten Resolutionen.
    Mal eines nach dem Anderen, vielleicht teilen wir diesen Thread doch besser in 3 Teile.

    zur Kriegskonvention:
    Diese scheint ganz nett zu sein, jedoch gehen unsere Gesetze wohl darüber hinaus. Diese Konvention krankt jedoch daran, dass man "vor einem internationalen Gerichtshof oder Schiedsgerichtshof einen Klageantrag einreichen" kann, es aber keinen solchen gibt. Zumindest keinen, den ich kenne oder akzeptiere.
    Damit wird diese Konvention zu einem zahnlosen Papiertiger.

    Um aber nicht allzusehr als Blockierer zu gelten, könnte man dies unterstützen. Ich enthalte mich meiner Stimme.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    zur
    Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit

    Die UVNO ist kein Freihandelsabkommen und Freihandel dient IMHO nicht der Verbesserung der Lage der Menschen in unseren Ländern.

    Ich sehe durchaus Vorteile durch Außenwirtschaft (man hat ja nicht umsonst, bei Elsenhans studiert *gg*) aber sehe in den Bemühungen der Südstaaten den bessseren Weg dies zu verwirklichen. Ich bitte meinen Wirtschaftsminister daher darum, dort mitzuarbeiten.

    Der UVTO würde ich nicht beitreten.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Ich wollte nicht extra drei separate Aussprache eröffnen. Abstimmen müssen wir ja eh getrennt.

    Also was die Kriegskonvention angeht, so stimme ich dem zu, was der Großrat hier dargelegt hat. Wenn die tirsche Beschlusslage noch darüber hinaus geht, dürfte es keine Nachteile mit sich bringen, wenn wir dieser Resolution zustimmen.
    Original von Siddhârtha
    zur
    Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit

    Die UVNO ist kein Freihandelsabkommen und Freihandel dient IMHO nicht der Verbesserung der Lage der Menschen in unseren Ländern.

    Ich sehe durchaus Vorteile durch Außenwirtschaft (man hat ja nicht umsonst, bei Elsenhans studiert *gg*) aber sehe in den Bemühungen der Südstaaten den bessseren Weg dies zu verwirklichen. Ich bitte meinen Wirtschaftsminister daher darum, dort mitzuarbeiten.

    Der UVTO würde ich nicht beitreten.


    Ok, den Hinweis, mich zur Südstaatenkonferenz zu begeben, habe ich verstanden.

    Was die Frage der UVNTO angeht, so lehne ich diese ebenso kategorisch ab. Zum einen bezweifle ich, dies sie in dieser Form als supranationale Organisation wirklich die idealistischen Ziele der UnterstützerInnen verwirklichen kann und zum anderen lehne ich das dahinter stehende Verständnis der liberal-kapitalistischen Wirtschaftspolitik grundlegend ab. Diese Organisation ist nichts weiter als ein verlängerter Arm der Imperialisten, um über die Sphäre der Ökonomie in die Souveränität einzelner Staaten einzugreifen.
    zu
    Einrichtung der Hohen Kommissionen für Menschenrechte und Entwicklung sowie Bestellung von Vermittlern der UVNO

    Tja dazu habe ich mich ausführlichst geäußert und dafür auch Kritik geerntet. Für mich bleibt es dabei: Man kann Entwicklung nicht mit Schulnoten bewerten, ebenso nicht den Zustand einer Demokratie. Dies ganze ist doch nur ein Propagandaspiel, wo man ungeliebte Staaten an den Pranger stellen möchte, oder bestenfalls ein halbgarer und oberflächlicher Wettstreit "Die UVNO sucht den Superstaat".

    Anbei meine ausführlichere Erklärung in den UVNO Fluren:

    Zu meinem Delegierten habe ich bereits alles gesagt, was mir zu sagen zusteht. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich Ihnen dazu nichts weiter sagen werden: So etwas gehört nicht auf den Flur Augenzwinkern

    Zu den Gründen, warum ich dagegen war und bin, möchte ich nur kurz etwas sagen. Kurz daher, weil die Messen gelesen sind. Ich werde es aber dennoch sagen, weil die Generalsekretärin darum gebeten hat.

    => Ich sehe Unklarheiten bezüglich der Bestellung von Delegierten. So müssen Hohe Kommissare Delegierte ihres Landes sein. Was aber, wenn es dort Wechsel gibt. Verlieren Hohe Kommissare dann ihre Posten oder hat das Land dann 2 Delegierte?
    Das zu klären, tangiert die Charta massiv, da es hier um die Zusammensetzung der VV geht.

    => Überhaupt werden Ämter eingeführt, ohne das klar ist, was deren konkrete Rechte und Aufgaben sind. Was den Index angeht, so läuft die Debatte hierzu (lief sie zumindest damals, als ich noch Delegierter war) getrennt davon. Dies war auch keineswegs unumstritten. Mit den Hohen Kommissaren wurden nun Fakten geschaffen. Aus der Debatte über ein "ob" wird nun eine Frage nach dem "wie". Und ich sehe hier den zweiten von dem ersten Schritt gegangen.
    Da ich nicht genau weiß, was und wie die Kommissare nun tun dürfen (Kollege Funkenmarichen wies ebenso darauf hin), möchte ich Ihnen nicht zuviel Rechte in Tir gestatten. Also mal salopp gesagt, damit verstanden wird was ich meine: Ich werde keinem Demokratiewächter der UVNO Zutritt zu kabinettssitzungen geben, nur damit er entscheiden kann, ob diese demokratisch sauber arbeiten.

    => Die Indizes funktionieren in meinen Augen nicht. Man kann solch komplexe Sachverhälte nicht in ein lineares Raster drängen. Es gibt nationale Eigenarten, die einen Sinn habe, auch wenn sie Außenstehenden als veraltet vorkommen mögen oder gar als weniger entwickelt.
    (*so* Man vergleiche die Debatte darum, dass China Tibet "Fortschritt" gebracht hätte oder zu ersterem den aktuellen Kampf in Bhutan dem Volk gegen deren Willen eine Demokratie aufzuzwängen, obwohl diese den König behalten wollen und dessen Abdankung bedauern. Simon gäbe es genügend Beispiele, jedoch sind simon Beispiele neutraler, wenn ich hier von Tir rede, gehen bei einigen eh sofort rote Lämpchen an. Ich denke da aber auch an Staaten, die bewusst das 19.Jh simulieren oder Entwicklungsländer *so*).

    => Diese Beobachtungen, Wertungen und Ratschläge empfinden einige Staaten als Eingriff, den sie nicht zulassen mögen.

    => Ich sehe die UVNO nicht als Wirtschaftsbündnis. Alle Bestrebungen in dieser Richtung lehnt die Freie Republik als neoliberale Eingriffe in die so hart erkämpften sozialen Rechte der Werktätigen in der FRT ab.

    => Ich sehe nicht, welche aktiven Funktionen die Stellvertreter haben. Wenn man für diese Aufgabenausweitung ist (was ja die Mehrheit ist), so wünschte ich mir, dass die Stellvertreter dies übernehmen würden. Bislang wurde mir in über 5 Jahren UVNO nie so ganz klar, was sie tun.

    => Viele Personen bedeuten nicht automatisch bessere Arbeitsteilung. Im Gegenteil es entsteht mehr Aufwand. Es wird sich zeigen, ob ein funktionierendes Miteinander gefunden wird.

    => Gerade in Konfliktfällen braucht man Personen, die vor Ort anerkannt sind, sich auskennen und respektiert sind. Es gibt niemanden, der überall vermitteln kann, daher sollte man sich diese Offenheit nehmen im Einzelfall zu entscheiden und nicht feste Aufgaben zu verteilen. Es gibt leider weniger neutrale Diplomaten. Man sehe sich nur mal an, dass einige Tir für eine kommunistische Diktatur halten und andere für eine demokratische Marktwirtschaft (wobei auch das als Kritik gemeint ist). Das ist schwer objektivierbar.

    => Ein "Die UVNO sucht die Superdemokratie" frisst enorme Kapazitäten ohne das die Ergebnisse in einem Verhältnis dazu stehen werden. Ich bin aber gespannt, welche Methoden angewandt werden.

    Wie immer bin ich offen für Neues. Mein Ego ist nicht so ausgeprägt, als dass ich nicht auch zugeben könnte, wenn ich mich geirrt haben und etwas besser als erwartet läuft.

    Deswegen habe ich ja gesagt, dass ich die Mehrheit akzeptieren muss und die Erfahrungen zeigen werden, ob ich den Kommissaren auch in Tir Zutritt gewähren werde.

    Weitere Argumente könnte ich liefern, aber ich habe schon jetzt zuviel gesagt. Weitere Argumente findet man auch in Aussagen von Frau Mora-Trauenstein vor der Vollversammlung, die ich jetzt nicht zitieren möchte. Sonst bekomm ich wieder eines auf den Deckel, dass ich Sachen nach Außen trage.

    Außerdem möchte ich dem Eindruck widersprechen, ich hätte bewusst gewartet, bis die Abstimmung gefasst ist, ehe ich etwas dazu sagen. Wir Frau Mora-Trauenstein und Frau Mausal aus persönlichen Gesprächen wissen müssten, war ich monatelang verhindert und bin dies auch ab morgen wieder (*so* Urlaub zu Ende*so).
    Ich war zufällig hier und habe das getan, was ich immer tu. Meine Meinung kund getan. Form und Zeitpunkt waren sicher nicht ideal aber keineswegs bewusst oder gar böser Wille.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Also ergeben sich für uns keinerlei Konsequenzen oder Arbeitsaufträge, oder?


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Warum abstimmen?

    Wenn wir nicht beitreten wollen, dann müssen wir dies doch nicht auch noch beschließen.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Wieviele und welche Staaten machen denn da mit?
    Ich habe das noch nicht gefunden.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


    Na dann warten wir erstmal ab, in wessen Gesellschaft wir uns gesellen wollen.

    Priorität hat derzeit die Südstaatenkonferenz, danach kommt die USB mit zig todos.


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: