Gewerkschaften und ArbeitgeberInnenverband

    Gewerkschaften und ArbeitgeberInnenverband

    würde die gesetze für die gewerkschaften und den arbeitgeberInnenverband gerne mit dem fachrat für justiz zusammen ausarbeiten sowie alle anderen sachen, die daran hängen (betriebsratsgesetz, mitbestimmung etc.)

    oder reicht es, wenn wir zu dem thema richtlinen oder verordnungen erlassen?

    habe ich überhaupt rederecht?
    Ich habe bei dir ja auch einfach reingelabert ^^

    Also ich denke schon, dass wir uns zunächst, wenn es erforderlich werden sollte, mit Verordnungen begnügen können, die dann aber umgehend in Gesetzesform gegossen werden sollten.
    Jedoch sehe ich noch keinen Bedarf diese freien Verbände staatlich zu gängeln, sie können sich doch erstmal bilden und wenn wir Probleme sehen, dann regeln wir die gesetzlich, aber zunächst sollten wir versuchen Ihnen freie Hand zu geben.
    Managerin der Association Sportive de Séraphique Unité
    "Suche die Schule auf, Obdachloser! Verschaffe dir Wissen, Frierender!
    Hungriger, greif nach dem Buche: es ist eine Waffe. Du musst die Führung übernehmen."

    (Bertold Brecht)
    ok, dann lass uns zwei verordnungen schreiben, die aus den sätzen bestehen, dass die gründung von frien arbeitnehmerInnen- und arbeitgeberInnenverbänden zugelassen wird und dass diese die legetime vertretung dieser gruppen sind.

    so einfach und dann peitschen wir das im schnelldurchgang durch den pr.