Gesetz zum Wirtschaftsrat

    Gesetz zum Wirtschaftsrat

    Gesetz zur Bildung des Wirtschaftsrates (GzBdWiR)

    § 1 Ziele und Aufgaben des Wirtschachaftsrates (WiR)

    Der Wirtschaftsrat führt die vom Rat für Wirtschaft beschlossenen Gesetze zur Regelung des Wirtschaftslebens in der Freien Republik aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Leitung der Zentralen Batzen Abgabestelle sowie weitere ihm vom Parlamentarischen Rat auferlegten Aufgaben.
    In Fragen, die das Wirtschaftsleben betreffen, wdlche vom Parlamentarische Rat nicht geregelt sind, besitzt der Wirtschaftsrat ein eigenes Verordnungrecht.

    § 2 Struktur und Besetzungsmodaltäten im WiR

    Der Wirtschaftsrat besteht aus drei gewählten VertreterInnen der organisierten ArbeitnehmerInnenschaft, einer oder einem gewählten Vertreter/in des ArbeitgeberInnenverbandes, dem Volksrat für Wirtschaft sowie dem Großrat.
    Der Volksrat für Wirtschaft führt den Vorsitz.

    § 3 Abstimmungen im WiR

    Abstimmungen im Wirtschaftsrat bedürfen grundsätzlich die Mehrheit der Stimmen des Rates. [Also 4, ein 3 zu 2 wäre also auch eine Ablehnung.]
    Ich hätte noch etwas dazu zu sagen: Ich lehne diesen Entwurf grundlegend ab, weil dieser mit einem Wirtschaftssystem verbunden ist, das ich nicht mitzutragen bereit bin. Tir Na nÒg war früher mal sozialistisch, doch nun wird ein Wirtschatssystem aufgebaut, dass soziale Ungleichheit fördert und auf Ausbeutung beruht. Das bin ich als Sozialist und Kommunist nicht bereit mitzutragen.

    Eine Anmerkung als Präsident des Parlamentarischen Rates: Die Abgeordneten haben drei Tage Zeit sich hierzu zu äußern, eventuell länger.
    bisher haben wieder die sozialen ungleichheiten noch die ausbeutung durch den ausbau der wisim zugenommen - unabhängig davon, dass dies auch nicht geschehen wird, da es die politische kultur in tir nicht zulassen wird und rechtzeitig reglementierend eingreifen wird
    da stimme ich dir zu aber wir haben noch lange keinen kapitalismus in tir und nur die anwesenheit von geld ist nicht gleichzusezten mit kapitalimus, da gehört noch eine menge mehr dazu

    im wirtschaftsrat haben die arbeitnehmerInnen die stimmenmehrheit mit dem großrat und dem wirtschaftsfachrat, dass ist vetomacht genug