Aus Gründen der Ordnung möchte ich gerne diesen Parlamentarischen Rat nochmal über die Geschäftsordnung abstimmen lassen.
Damit möchte ich zum Einen die rechtliche Gültigkeit absichern und zum andern sicher gehen, dass alle die GO mittragen. Folgende GO ist bisher gültig:
Damit möchte ich zum Einen die rechtliche Gültigkeit absichern und zum andern sicher gehen, dass alle die GO mittragen. Folgende GO ist bisher gültig:
§1 Mitglieder des Parlamentarischen Rates (PR) sind alle gewählten Volksvertreter (VV) als stimmberechtigte Räte, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme.
§1a Mindestens zwei Volksvertreter oder einer mit mehr als einem Stimmrecht können sich in Fraktionen zusammenschließen.
§1b Volksvertreter die einen Monat lang unentschuldigt keinerlei Aktivität im Parlamentarischen Rat gezeigt haben, sind durch Ihre Listen durch einen aktiveren Vertreter zu ersetzen, sollten sie wieder aktiv werden, kann die Ersetzung wieder rückgängig gemacht werden, wenn es von ihrer Liste so gewollt ist.
§2 Der Großdruide ahndet Verstöße gegen diese Geschäftsordnung.
§2a Jeder Volksvertreter darf Diskussionen einleiten, nach 14 Tagen kommt es dann automatisch zur Abstimmung, die automatisch nach 7 Tagen beendet ist, oder mindestens solange dauert, bis die Mehrheit der Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben und das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann. Bei der Abstimmung muss der Abstimmungsinhalt und eine eindeutige Frage die Abstimmung einleiten.
§2b Jeder nÒgel hat solange Rederecht, bis er dieses durch massives stören mißbraucht.
§2c Der Großrat kann bei kleineren Verfehlungen und Verstößen gegen die Geschäftsordnung Verwarnungen erteilen.
§2d Der Großdruide kann bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung einen Ordnungsruf erteilen, das Rederecht entziehen und bei weiterer Zuwiderhandlung den Ausschluss von der Debatte verhängen.
§2e Bei schweren Verfehlungen, besonders bei schweren Beleidigungen, kann der Großdruide den Generalvolksanwalt anrufen, um den Beschuldigten vor dem Rat der Gerechtigkeit anzuklagen.
§3 Der PR tagt rund um die Uhr im Forum "Parlamentarischer Rat". Jedes Mitglied nach §1 dieses Gesetzes ist rede- und initiativberechtigt.
§4 Abstimmungen werden öffentlich abgehalten. Sie müssen jedoch auf Antrag eines Volksvertreters geheim abgehalten werden. Dies muss vor der Sachabstimmung im Diskussionsthread beantragt werden. Wahlen sind generell geheim.
§5 Mehrheit im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn von der Verfassung nicht anders bestimmt, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§6 Jeder Volksvertreter kann im Parlamentarischen Rat eine kleine Anfrage stellen. Sie stellt eine konkrete Anfrage an einen Volksrat dar und muss binnen einer Woche beantwortet werden.
§6a Eine Fristverlängerung kann der Volksrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
§6b Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben wird dem Volksrat vom Großdruiden angedroht ihn seines Amtes zu entheben. Sollte innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine Antwort des Volksrates eingehen muss der Volksrat vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.
§6c Große Anfragen können nur von Fraktionen an den Staatsrat gestellt werden und fordern eine Regierungserklärung aller Volksräte. Der Regierung bleiben 3 Wochen Zeit, um eine Große Anfrage zu beantworten.
§6d Eine Fristverlängerung kann der Staatsrat beim Großrat unter Nennung von Gründen beantragen.
§6e Sollte eine Anfrage unentschuldigt unbeantwortet bleiben muss der gesamten Regierung vom Großdruiden die Amtsenthebung angedroht werden. Sollte innerhalb einer Frist von einer Woche keine Antwort der Regierung eingehen muss die Regierung vom Großdruiden des Amtes enthoben werden.
§7 Diese Geschäftsordnung gilt, bis der PR eine neue beschließt oder uns der Himmel auf den Kopf fällt.