gedachte Verfassungsreform verfassungswidrig

      gedachte Verfassungsreform verfassungswidrig

      Liebe Bürgerinnen und Bürger,
      Liebe Freundinnen und Freunden,
      Liebe Menschen, die ihr es eh schon immer besser wusstet:

      Die von mir vor 2 Jahren gedachte Reform der nògelischen Verfassung ist in Teilen nichtig.

      Die lange Geschichte:
      Axel hatte mir am 30.07.2002 gemäß der Verfassung das Amt des Großrates angetragen. Diese großen Fußstapfen hatten mich verschreckt, zudem wollte ich die Anerkennung aller Bürgerinnen und Bürger als Versicherung und so habe ich mich selbst an eine Wahl gebunden, die halbjährlich statt finden sollte.
      Dies mag von mir nett gemeint worden sein, ist aber verfassungswidrig:
      freie-republik.info/foren/thre…d=61&boardid=14&styleid=2

      Man kann es aber auch positiver formulieren, die 7 Bestätigungen im Amte bezeugen Axels unendliche Weisheit.

      Zudem passt es gut in eine Staatsphilisophie, die den Großrat nicht als politisches Amt versteht. Sondern die politischen Entscheidungen auf das Parlament konzentriert und es heraus stellt.

      Ich werde dennoch, auch wenn es eigentlich nicht geht, dieses Gesetz hier zur Debatte stellen. Man kann die Unabänderlichkeit ganz einfach als "Im Wesensgehalt auslegen" und wenn dies gewünscht wird die "ewige Mitgliedscjaft im Parlament" als Mitgliedschaft ohne Stimmrecht interpretieren.
      Gerade letzteres ist meine Hauptfrage an euch, den Rest sollten wir im Einvernehmen schnell über die Bühne bekommen.


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      diskussionswürdige Punkte in fett

      Gesetz zur Regelung der Rechte des Großrates

      § 1 Der Großrat ist das regierende Staatsoberhaupt. Er behält seinen Posten bis zum Tode oder bis zu seinem Rücktritt. Er ernennt seinen Nachfolger und Stellvertreter.

      § 2 Der Großrat hat in allen Belangen, in der keine einvernehmliche Lösung zum Wohle des Staates gefunden wird, das letzte Wort.

      § 3 Der Großrat ernennt den Rat des Amtes des Großrates und interplanetare Verwaltung.

      § 4 Der Großrat bestätigt die Ernennung von Räten durch den Oberrat und kann einzelne Räte begründet aus ihrem Amt entlassen, wenn diese den Interessen der FR Tir grob schaden.

      § 4a Die Entlassung eines Rates durch den Großrat kann durch den Parlamentarischen Rat durch das Votum von 2/3 seiner Mitglieder widerrrufen werden.

      § 5 Der Großrat setzt Gesetze des Parlamentarischen Rates in Kraft.

      § 5a Der Großrat kann nur bei begründeten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, diese innerhalb von 7 Tagen zur Überprüfung an den Obersten Republikanischen Gerichtshof weiterleiten.

      § 6 Der Großrat kann den Parlamentarischen Rat nur bei groben Verstößen gegen die Verfassung auflösen und Neuwahlen innerhalb von 14 Tagen ausschreiben.

      § 7 Der Großrat ist Mitglied des Parlamentarischen Rates. Er darf auf der Liste einer Partei kandidieren, dieser aber nicht angehören. Dem Großrat darf keine Stimmdopplung zugestanden werden.

      § 7a Bei Beschlußunfähigkeit des Parlamentarischen Rates, Nichtzustandekommen einer oder dauernder Arbeitsunfähigkeit der Regierung, Tod oder Rücktritt des Oberrates ohne Wahl eines Nachfolgers innerhalb von 7 Tagen, kann der Großrat per Notstandsverordnung Gesetze erlassen und die Regierungsgeschäfte übernehmen. In diesem Falle sind Neuwahlen innerhalb von 2 Wochen abzuhalten.

      § 8 Der Großrat entsendet in die Regierung den Rat des Amtes des Großrates und interplanetare Verwaltung.

      § 9 Die Außenpolitik ist Domäne des Großrates und der Regierung. Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin die Entscheidung in Asylfällen, das oberste Richteramt, das Begnadigungsrecht, der Nachrichtendienst AfG, die Leitung des Bürgeramtes, sowie die Webverwaltung. Er hat die Richtlinienkompetenz in den Feldern des von ihm ernannten Rates.

      § 9a Internationale Verträge müssen jedoch durch den PR ratifiziert werden. Verträge, die vor der Wahl des ersten PR abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit.

      § 9b Der Großrat ernennt und entläßt die Bezirksräte der Ratsbezirke.

      § 10 Der Großrat kann aus wichtigen Gründen die Verfassung ändern.

      § 11 Der Großrat ist verpflichtet, seine umfassenden Vollmachten nur dann einzusetzen, wenn es um das Wohl der Freien Republik und seiner berechtigten Interessen geht. Er hat zuerst um die Zustimmung des Parlamentarischen Rates zu ersuchen, bei Beschlußunfähigkeit dessen, ist die Übereinkunft mit den Räten und dem Oberrat zu suchen.

      § 12 Dieses Gesetz ist Bestandteil der Verfassung und genießt Änderungsschutz.


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Mein Änderungsvorschlag:

      Gesetz zur Regelung der Rechte des Großrates

      § 1 Der Großrat ist das regierende Staatsoberhaupt. Er wird auf Lebenszeit durch den Clanrat gewählt (Ausnahme der Amtierende) behält seinen Posten bis zum Tode oder bis zu seinem Rücktritt. Er schlägt seinen Nachfolger vor und ernennt seinen Stellvertreter.

      § 2 Der Großrat ernennt den Rat des Amtes des Großrates und den Vorsitzenden des AfW.

      § 3 Der Großrat bestätigt die Ernennung von Räten durch den Obervolksrat und kann einzelne Räte begründet aus ihrem Amt entlassen, wenn diese den Interessen der FR Tir grob schaden.
      § 3a Die Entlassung eines Rates durch den Großrat kann durch den Parlamentarischen Rat durch das Votum von 2/3 seiner Mitglieder widerrrufen werden.

      § 4 Der Großrat setzt Gesetze des Parlamentarischen Rates in Kraft.
      § 4a Der Großrat kann nur bei begründeten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, diese innerhalb von 7 Tagen zur Überprüfung an den Rat der Gerechtigkeit weiterleiten.

      § 5 Der Großrat kann den Parlamentarischen Rat nur bei groben Verstößen gegen die Verfassung auflösen und Neuwahlen innerhalb von 14 Tagen ausschreiben.

      § 6 Der Großrat ist Mitglied des Parlamentarischen Rates, hat allerdings nur Stimmrecht, wenn er auch regulär durch Wahlen in diesen gewählt wird. Dem Großrat darf keine Stimmdopplung zugestanden werden.
      § 6a Bei Beschlußunfähigkeit des Parlamentarischen Rates, Nichtzustandekommen einer oder dauernder Arbeitsunfähigkeit der Regierung, Tod oder Rücktritt des Obervolksrates ohne Wahl eines Nachfolgers innerhalb von 7 Tagen, kann der Großrat per Notstandsverordnung Gesetze erlassen und die Regierungsgeschäfte übernehmen. In diesem Falle sind Neuwahlen innerhalb von 2 Wochen abzuhalten.

      § 7 Der Großrat entsendet in die Regierung den Rat des Amtes des Großrates und den Vorsitzenden des AfW.

      § 8 Die Außenpolitik ist Domäne des Großrates und der Regierung. Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin die Entscheidung in Asylfällen, das oberste Richteramt, das Begnadigungsrecht, die Leitung des Bürgeramtes, sowie die Webverwaltung. Er hat die Richtlinienkompetenz in den Feldern des von ihm ernannten Rates.
      § 8a Internationale Verträge müssen jedoch durch den PR ratifiziert werden. Verträge, die vor der Wahl des ersten PR abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit.

      § 9 Der Großrat ist verpflichtet, seine umfassenden Vollmachten nur dann einzusetzen, wenn es um das Wohl der Freien Republik und seiner berechtigten Interessen geht. Er hat zuerst um die Zustimmung des Parlamentarischen Rates zu ersuchen, bei Beschlußunfähigkeit dessen, ist die Übereinkunft mit den Räten und dem Obervolksrat zu suchen.
      Fàilte

      Benjamin O'Hara
      also ich wäre für die komplettstreichung des artikel 7 - das recht des großrates im pr zu sitzen, denn dies führt zu folgendem:

      das sind befugnisse, die einem regulären pr-mitglied nicht zustehen und somit herrscht keine gleichheit der rechte der pr-member

      er kann doch nicht als mitglied des pr einzig zu wohle tirs das letzte wort haben, die ernennung von räten bestätigen oder diese entfernen, alleinige notstandsbefugnisse besitzen etc.

      es werden aber strukturen geschaffen, die das potential besitzen, bei einer niederlage im pr unintendiertes verhalten zu provozieren, die normalen pr-miglieder dürfen nicht auf die intrinsische motivation des großrates hoffen, sein pr-mitgliedschaft nicht auszunutzen

      Ein paar Bemerkungen vorab:
      Diese Gesetz habe ich nicht geschrieben, es gefällt mir in Punkten selbst nicht, wenn ich zB 2 Minister bestimmen darf, aber wir können das Gesetz nicht einfach im Mülleimer verbrennen. Daher muss man Kompromisse finden, zB dass ich einfach diese beiden Minister nicht ernenne und so dieses Recht nicht nutze. Gerade beim AfW kann ich ohne weiteres den Volksrat für Wissenschaft sozusagen ein zweites Mal zum Minister machen. Den anderen Minister wird es einfach nicht geben.
      Also glaubt mir und wir bekommen eine gerechte Lösung!





      nun zu Bens Ideen:

      § 1 Der Großrat ist das regierende Staatsoberhaupt. Er wird auf Lebenszeit durch den Clanrat gewählt (Ausnahme der Amtierende) behält seinen Posten bis zum Tode oder bis zu seinem Rücktritt. Er schlägt seinen Nachfolger vor und ernennt seinen Stellvertreter.

      okay ich verstehe den Gedanken und greifen ihn gern, aber in einer wie ich finde schöneren Formulierung auf:

      § 1 Der Großrat ist das regierende Staatsoberhaupt. Er behält seinen Posten bis zum Tode oder bis zu seinem Rücktritt. Er ernennt seinen Nachfolger, der das Vertrauen des Clanrates erhalten muss. {gelöscht, da dies der PRP ist und ich denke es in eurem Sinne ist??: und Stellvertreter}.


      § 2 Der Großrat ernennt den Rat des Amtes des Großrates und den Vorsitzenden des AfW.

      Also das AfW und das Amt sind net so ganz deckungsgleich, ich präferiere da meine Regel den einfach net zu wählen, bzw. wenn dann einfach den AfW Cheffe.


      Bei den ganzen Neunamen geh ich d'accord, man muss auch noch aus Räten Volksräte machen, aber das ist redaktioneller Art.


      Nun zum spannenden Punkt:
      Wenns um meinen Sitz im PR geht, da glaube ich, kann ich Ben folgen, aber auch hier ne andere Formulierung:
      § 7 Der Großrat ist nicht-stimmberechtigtes Miglied des Parlamentarischen Rates. Er darf auf der Liste einer Partei oder als Einzelkandidat um einen Sitz im Parlament kandidieren. Dem Großrat darf keine Stimmdopplung zugestanden werden.


      Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Original von Muad-dib
      also ich wäre für die komplettstreichung des artikel 7 - das recht des großrates im pr zu sitzen, denn dies führt zu folgendem:

      das sind befugnisse, die einem regulären pr-mitglied nicht zustehen und somit herrscht keine gleichheit der rechte der pr-member

      er kann doch nicht als mitglied des pr einzig zu wohle tirs das letzte wort haben, die ernennung von räten bestätigen oder diese entfernen, alleinige notstandsbefugnisse besitzen etc.

      es werden aber strukturen geschaffen, die das potential besitzen, bei einer niederlage im pr unintendiertes verhalten zu provozieren, die normalen pr-miglieder dürfen nicht auf die intrinsische motivation des großrates hoffen, sein pr-mitgliedschaft nicht auszunutzen


      Wieso Artikel 7, du meinst 6 oder?

      Wie dem auch ist, hast du natürlich teilweise gerecht, jedoch gibt es 2 Antworten, die dich eher weniger befriedigen werden aber müssen:

      1. Es ist nunmal so, ich hab es mir nicht ausgedacht und das ich überhaupt Änderungen zulasse, ist Verfassungsbruch. Aber da müssen wir jetzt einmal durch.

      2. Deine Angst ist unbegründet, zum Einen wegen meiner Person aber auch, weil ich oft ja kein Veto habe, sondern Ernennungen durchführen muss und gar nicht anders kann.


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      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Kompromißvorschlag

      Gesetz zur Regelung der Rechte des Großrates

      § 1 Der Großrat ist das regierende Staatsoberhaupt. Der Großrat ist das regierende Staatsoberhaupt. Er behält seinen Posten bis zum Tode oder bis zu seinem Rücktritt. Er ernennt seinen Nachfolger, der das Vertrauen des Clanrates erhalten muss.

      § 2 Der Großrat ernennt den Vorsitzenden des AfW.

      § 3 Der Großrat bestätigt die Ernennung von Volksräten durch den Obervolksrat und kann einzelne Räte begründet aus ihrem Amt entlassen, wenn diese den Interessen der FR Tir grob schaden.
      § 3a Die Entlassung eines Volksrates durch den Großrat kann durch den Parlamentarischen Rat durch das Votum von 2/3 seiner Mitglieder widerrrufen werden.

      § 4 Der Großrat setzt Gesetze des Parlamentarischen Rates in Kraft.
      § 4a Der Großrat kann nur bei begründeten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, diese innerhalb von 7 Tagen zur Überprüfung an den Rat der Gerechtigkeit weiterleiten.

      § 5 Der Großrat kann den Parlamentarischen Rat nur bei groben Verstößen gegen die Verfassung auflösen und Neuwahlen innerhalb von 14 Tagen ausschreiben.

      § 6 Der Großrat ist nicht-stimmberechtigtes Miglied des Parlamentarischen Rates. Er darf auf der Liste einer Partei oder als Einzelkandidat um einen Sitz im Parlament kandidieren. Dem Großrat darf keine Stimmdopplung zugestanden werden.

      § 7 Die Außenpolitik ist Domäne des Großrates und der Regierung. Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin die Entscheidung in Asylfällen, das oberste Richteramt, das Begnadigungsrecht, die Leitung des Bürgeramtes, sowie die Webverwaltung. Er hat die Richtlinienkompetenz in den Feldern des von ihm ernannten Rates.
      § 7a Internationale Verträge müssen jedoch durch den PR ratifiziert werden. Verträge, die vor der Wahl des ersten PR abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit.

      § 8 Der Großrat ist verpflichtet, seine umfassenden Vollmachten nur dann einzusetzen, wenn es um das Wohl der Freien Republik und seiner berechtigten Interessen geht. Er hat zuerst um die Zustimmung des Parlamentarischen Rates zu ersuchen, bei Beschlußunfähigkeit dessen, ist die Übereinkunft mit den Volksräten und dem Obervolksrat zu suchen.
      Fàilte

      Benjamin O'Hara
      also nach einer Volltextsuche (ich schiebs mal aufs Fieber, trotzdem bitte jetzt kurze Antworten keine ganzen Gesetze ^^), sieht es aus, als hätte Ben alles von mir übernommen, außer

      1. er strecht den Minister für besondere Aufagben
      => wie gesagt, das geht nicht

      2. er setz den Weltraumtypen mit dem AfW Chef gleicht
      => das ist nicht kongruent, wird aber in der Praxis so geschehen

      3. er gibt den beiden Großratsministern keinen Sitz im Staatsrat mehr
      => also das verstößt zu 300% gegen den Unveränderlichkeutsgrundsatz. Bitte Jungs wir biegen uns das schon zusammen, aber alles geht nicht.

      Ich hätte gar nicht damit anfangen sollen, dass obige 3 Punkte mir selbst nicht passen, aber wir können nun mal nicht anders. Lasst es uns so stehen, wie es ist und es wird wie in den letzten 6 Jahren einfach nicht umgesetzt.


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      Original von Benjamin O Hara
      Wir könnten ja auch einfach eine Volksabstimmung machen und wenn mehr als 66 2/3% für die Änderungen sind, dann ist es einfach geändert!


      Eine Ewigkeitsklausel ist unverrüttbar.

      Ich dachte es ist in eurem Sinne, wenn ich im entscheidenden Punkt eine Diskussion - gegen jedes Recht - zulasse, aber wenn ihr alles oder nichts wollt, dann eben nichts.
      Denn einen Verfassungsbruch werde ich nicht tolerieren, habe keine Lust, dass mir der Himmel aufn Kopf fällt.


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      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust:


      Original von Benjamin O Hara
      Ich habe etwas gegen Ewigkeitsklauseln, denn nichts ist für die Ewigkeit, außer die Menschen- und Bürgerrechte!


      VERDAMMIG NOCHMAL HABE ICH DIE DA REINGESCHRIEBEN ODER WAS?

      BIN ICH RATELON, DASS ICH EINFACH ÜBER NACHT WEIL DREI HÄNSELN GRAD LUSTIG IST, DIE SIMULATION VERLASSE UND WAS NEUES MACHE?

      DAS KANN NICHT EUER ERNST SEIN.

      menno *sidd*


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      und Bürgerrechte sind ewig?

      Diese rassistischen Scheißdrecksdinger, die einen Menschen danach bewerten, wo er geboren oder verheiratet oder sonstwas ist?

      :p


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      Nein, denn das Volk ist dumm, ist manipulierbar, ist egoistisch ...

      Und genau deswegen gibt es seit langem Ewigkeitsklauseln, damit eben nicht Menschenesser vom Mars oder Diktatoren die Menschen wegen ner Religionszugehörigkeit umbringen oder oder oder an die Macht kommen können.

      Denn liebe Leute Demokratie funktioniert nicht.

      Gerade virtuell ist dies 100000mal schlimmer als im rl, daher war Axel gut beraten, bestimmte Punkte unter den Schutz des Naturrechtes zu stellen (Himmel auf Kopf = Aua und so).
      Daher vertraue ich ihm und werde daran festhalten.

      Hast du Lust, dass wenn einmal die Tore in die Unterwelt geöffnet wordem sich hier 20 "ers" und "sies" anmelden, Tir zu einem Königreich ohne Parlament machen und nach einer umfassenden Bewaffnung Pottyland ausradieren?


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      :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: