Bezirksverfassung

      Bezirksverfassung

      Bezirksordnung des Interplanetarischen Ratsbezirk Mars:

      A Präambel

      §1 Wir die BürgerInnen des Interplanetarischen Ratsbezirk Mars (IRB Mars) geben uns diese Bezirksordnung um im Einklang mit der großen Mutter Natur und den heiligen Werten und Gesetzen der Freien Republik Tir Na nÒg das Leben in unserem Bezirk selbständig und demokratisch zu regeln.

      §2 Wir die BürgerInnen des IRB Mars sind BürgerInnen der Freien Republik Tir Na nÒg. Wir haben uns in dem Bewusstsein eine bessere Welt zu schaffen für das Leben in Frieden, Freiheit und Solidarität und damit für den Sozialismus ausgesprochen.

      §3 Der IRB Mars ist die Heimat aller vernunftbegabter Wesen, die diesen Planeten zu ihrem festen Wohnort erklärt haben. Niemand darf auf Grund seiner Abstammung oder Stand vom gesellschaftlichen oder politischen Leben ausgeschlossen werden.


      B BezirksbürgerInnenrat

      §6 Der BezirksbürgerInnenrat ist die Versammlung aller BürgerInnen des IRB Mars.

      §7 Der BezirksbürgerInnenrat tagt auf Einladung des/der Bezirksrates/rätin in einem ihm vom Großrat zur Verfügung gestellten Forums.

      §8 Der BezirksbürgerInnenrat ist das höchste Beschluss fassende Gremium und kann mit absoluter Mehrheit Bezirksverordnungen erlassen. Diese dürfen nicht gegen geltendes Recht der Freien Republik verstoßen.

      §9 Zu den Aufgaben des BezirksbürgerInnenrates gehört die Wahl und Kontrolle des/der Bezirksrates/rätin. Ihn bei seiner Arbeit nach besten Wissen und Gewissen zu unterstützen ist selbstgestellte Aufgabe des BürgerInnenrates, der dem/der Bezirksrat/rätin dazu alle möglichen Ressourcen zur Verfügung stellt.

      C Bezirksrat/rätin

      §10 Der BezirksbürgerInnenrat wählt aus seinen Reihen auf 6 Monate eine/n Bezirksrat/rätin.
      Gewählt ist, wer 2/3 der abgegebenen Stimmen des BezirksbürgerInnenrates auf sich vereinigen kann. Erreicht im ersten Wahlgang kein/e KandidatIn die erforderliche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den 2 bestplatzierten KandidatInnen statt.
      Erreicht auch dann kein/e KandidatIn die erforderliche Mehrheit, so tritt der/die GewinnerIn des letzten Wahlganges in einer Einzelabstimmung an.

      §10b Der BezirksbürgerInnenrat kann jederzeit eine/n neue/n Bezirksrat/rätin bestimmen, in dem es mit 2/3 Mehrheit eine/n NachfolgerIn wählt.

      §10c Der BezirksbürgerInnenrat beauftragt den Großrat die Wahlleitung zu übernehmen. Dieser ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen der Freien Republik verantwortlich. Er ist dafür zuständig, dass alle BürgerInnen von der Wahl informiert werden und ihre Stimme ordnungsgemäß abgeben können, dazu muss er alle BürgerInnen per externer Mail anschreiben. Die Abstimmungszeit beträgt genau 5 Tage.

      §11 Der/die Bezirksrat/rätin ist für die Außendarstellung des Bezirkes verantwortlich. Er legt die Richtlinien zur Entwicklung des Bezirkes fest und ist in allen Fragen, die den Bezirk betreffen, erste/r Ansprechpartner/In. Er leitet die Sitzungen des BezirksbürgerInnenrates und hält mindestens einmal im Quartal einen Bericht über die Entwicklungen seines Bezirkes im Großen Rat.

      §12 Der/die Bezirksrat/rätin kann sich aus den Reihen des BezirksbürgerInnenrates eine/n StellvertreterIn ernennen. Diese/r BeraterIn dient dann als zusätzliche Kontaktperson für die BürgerInnen des IRB Mars und kann von dem/der Bezirksrat/rätin weitere Aufgaben erhalten.

      D Schlussbestimmungen

      §13 Dieses Gesetz tritt in Kraft, wenn ihm alle BürgerInnen des IRB Mars zugestimmt haben, es im Parlamentarischen Rat beschlossen und vom Großrat ratifiziert wurde.

      §13b Es kann nur mit einer 2/3 Mehrheit im BezirksbürgerInnenrat, sowie mit Zustimmung des Parlamentarischen Rates und des Großrates geändert werden.
      Fàilte

      Benjamin O'Hara