Statut

      Statut

      I. Grundsatz

      § 1 Die Partei trägt den Namen Rajansa Heimat Partei.
      § 2 RHP ist das offizielle Kürzel der Partei.
      § 3 Die Rajansa Heimat Partei bekennt sich zur Verfassung der Freien Republik und zu den Idealen der Virtuellen Sozialistischen Internationelen.

      II. Mitgliedschaft

      § 1 Mitglied der RHP kann jeder werden, der im TRB Rajansa wohnt und zu einer antikaptalistischen, antifaschistischen, antisexistischen und pazifistischen Demokratie bekennt.
      § 2 Nach Eingang des Aufnahmeantrages entscheidet der Parteirat über die Aufnahme des Mitgliedschaftsanwärters. Diese muss abgelehnt werden, wenn folgende Punkte ganz oder teilweise erfüllt sind: Wenn die antikapitalistische, antifaschictische, antisexistische, pazifistische und demokratische Grundhaltung des Anwärters nicht erkennbar ist, bzw. der Anwärter bereits Mitglied einer anderen Partei ist, bzw. der Anwärter nicht in Rajansa wohnhaft ist.
      § 3 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss durch die Partei.

      III. Parteiorganisation

      § 1 Die Partei unterhält einen Ständigen Parteitag der jederzeit und ausschließlich allen Mitgliedern der RHP offen steht.
      § 2 Hier beschließen die Mitglieder die Richtlinien der Partei, ihr Programm, wählen den Sekretär und ihre Kandidaten.
      Dem Parteitag obliegt die Aufstellung der Liste für die Wahlen zum Parlamentarischen Rat. Diese trägt den Namen: RHP-Liste "Heimat".
      § 3 Dem Parteitag obliegt allein die Führung der Geschäfte der Partei und entscheidet über Aufnahme und Ausschluss der Mitglieder
      § 4 Der Parteitag wählt mit absoluter Mehrheit auf 4 Monate einen Sekretär. Dieser vertritt die Partei nach außen, spricht für die Partei nach Maßgabe des Programms und der Entscheidungen des Ständigen Parteitages, verwaltet die Finanzen und organisiert die Partei.
      § 5 Der Sekretär kann mit dem Großrat und einem Vertreter der Regierung, so diese der RHP angehören, sowie mit dem Fraktionsvorsitzenden einen Parteirat bilden. Dieser kann eilige Beschlüsse fassen, die vom Parteitag widerrufen werden können oder die Partei nach Außen vertreten.

      IV. Wahlen und Abstimmungen

      § 1 Alle Wahlen und Entscheidungen, so es hier nicht anders geregelt ist, werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder entschieden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
      § 2 Die Wahldauer beträgt 7 Tage, sie kann durch den Parteirat auf 5 Tage verkürzt werden. Eine Abstimmung endet sofort, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
      § 3 Wahlen sind generell geheim.
      § 4 Abstimmungen sind offen. Sie müssen auf Wunsch eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
      § 5 Änderungen der Statuten und des Programms werden mit 2/3 Mehrheit entschieden.

      Letzte Aktualisierung: 20.08.2004