III. Willensbildung und Verwaltung
Artikel 14
Die Freie Republik ist ein sozialistisches Land der parlamentarischen Demokratie. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Es tut seinen Willen durch Wahlen und Volksabstimmungen kund und entscheidet so über alle Fragen des Lebens.
Artikel 14 b
Jeder Amts- und Würdenträger der Freien Republik ist an diese Verfassung und die Gesetze der Freien Republik gebunden. Verstöße ahndet der Rat der Gerechtigkeit.
Vor der Amtsübernahme muss folgender Eid geleistet werden:
"Ich gelobe der Freien Republik Tir Na nÒg, seiner Verfassung, seinen Institutionen, dem Volk, dem Sozialismus sowie der Großen Mutter Natur Treue. Ich verspreche, sie tapfer zu verteidigen, ihren Interessen zu dienen, ihr Wohlergehen zu mehren und Schaden abzuwenden."
A. Volksabstimmungen
Artikel 14
Das Volk der Freien Republik ist die höchste politische Instanz. Es allein entscheidet über Verfassungsänderungen. Fakultativ kann per Volksabstimmung jedes Gesetz der Freien Republik geändert werden.
Artikel 14b
Eine Volksabstimmung gilt als erfolgreich, wenn sich mindestens die absolute Mehrheit für den Antrag ausgesprochen hat.
Artikel 15
Durch eine Volksabstimmung sind alle Amts- und Mandatsträger sowie Räte, außer den Clanräten und dem von ihm gewählten Großdruiden abwähl- bzw. auflösbar.
Artikel 16
Eine Volksabstimmung kann jederzeit vom Großrat eingeleitet werden. Sie muss eingeleitet werden, wenn dies mindestens 10% der Bürger fordern.
Artikel 17
Einer Volksabstimmung geht eine mindestens 7-tägige Diskussion im Großen Rat voraus. Die Abstimmungsdauer wird vom Großrat festgelegt und muss mindestens 5 Tage betragen. Die Bürger müssen zur Abstimmung umgehend per Mail eingeladen werden.
Artikel 18
Ein erfolgreiches Volksbegehren behält mindestens 6 Monate Gültigkeit. Eine vorzeitige Wiederholung der Abstimmung ist nur dann möglich, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder es die Dringlichkeit erfordert. Die Entscheidung ob ein solcher Fall vorliegt obliegt dem Rat der Gerechtigkeit.
Artikel 14
Die Freie Republik ist ein sozialistisches Land der parlamentarischen Demokratie. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Es tut seinen Willen durch Wahlen und Volksabstimmungen kund und entscheidet so über alle Fragen des Lebens.
Artikel 14 b
Jeder Amts- und Würdenträger der Freien Republik ist an diese Verfassung und die Gesetze der Freien Republik gebunden. Verstöße ahndet der Rat der Gerechtigkeit.
Vor der Amtsübernahme muss folgender Eid geleistet werden:
"Ich gelobe der Freien Republik Tir Na nÒg, seiner Verfassung, seinen Institutionen, dem Volk, dem Sozialismus sowie der Großen Mutter Natur Treue. Ich verspreche, sie tapfer zu verteidigen, ihren Interessen zu dienen, ihr Wohlergehen zu mehren und Schaden abzuwenden."
A. Volksabstimmungen
Artikel 14
Das Volk der Freien Republik ist die höchste politische Instanz. Es allein entscheidet über Verfassungsänderungen. Fakultativ kann per Volksabstimmung jedes Gesetz der Freien Republik geändert werden.
Artikel 14b
Eine Volksabstimmung gilt als erfolgreich, wenn sich mindestens die absolute Mehrheit für den Antrag ausgesprochen hat.
Artikel 15
Durch eine Volksabstimmung sind alle Amts- und Mandatsträger sowie Räte, außer den Clanräten und dem von ihm gewählten Großdruiden abwähl- bzw. auflösbar.
Artikel 16
Eine Volksabstimmung kann jederzeit vom Großrat eingeleitet werden. Sie muss eingeleitet werden, wenn dies mindestens 10% der Bürger fordern.
Artikel 17
Einer Volksabstimmung geht eine mindestens 7-tägige Diskussion im Großen Rat voraus. Die Abstimmungsdauer wird vom Großrat festgelegt und muss mindestens 5 Tage betragen. Die Bürger müssen zur Abstimmung umgehend per Mail eingeladen werden.
Artikel 18
Ein erfolgreiches Volksbegehren behält mindestens 6 Monate Gültigkeit. Eine vorzeitige Wiederholung der Abstimmung ist nur dann möglich, wenn sich die Sach- oder Diskussionsgrundlage grundsätzlich verändert haben oder es die Dringlichkeit erfordert. Die Entscheidung ob ein solcher Fall vorliegt obliegt dem Rat der Gerechtigkeit.

Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.

