Gemeinschaft fortschritllicher Südstaaten

    Gemeinschaft fortschritllicher Südstaaten

    [SIZE=3]Statuten der Gemeinschaft fortschritllicher Südstaaten. [/SIZE]

    Vertrauend auf die unumschränkte Gültigkeit der unveränderlichen Rechte aller Menschen,


    bauend auf den Frieden in der virtuellen Welt,



    glaubend an die internationale Solidarität und Freundschaft,



    haben die Unterzeichner dieses Vertrages, wissend, daß ein freies und selbstbestimmtes Zusammenwachsen nur durch gegenseitiges Vertrauen, wechselseitigen Respekt und dem Willen zum Fortschritt möglich ist,



    die Statuten der "Gemeinschaft fortschrittlicher Südstaaten" zu ihrem gültigen Recht erklärt.



    Artikel 1 [Aufgaben und Ziele der Gemeinschaft]



    (1) Zusammenschluss zwischen den Mitgliedstaaten in politischer, rechtlicher, gesellschaftlicher, kultureller, sozialer und wirtschaflicher Hinsicht, um das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaflichen und sozialen Fortschritt zu fördern.


    (2) Schutz der Menschenrechte und Demokratie sowie Lösung der großen gesellschaftlichen Probleme wie Minderheitenunterdrückung, Fremdenhaß, Intoleranz, Umweltverschmutzung, Drogen, Kriminalität und Krankheiten.


    (3) Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität und der gemeinsamen Ausseninteressen und Festigung des Friedens, der Freiheit und Neutralität durch Verhütung und Schlichtung von Streitfällen.


    (4) Errichtung einer Massenvernichtungswaffen-Freien Zone in allen Mitgliedsstaaten und in Staaten, die dem Massenvernichtungswaffensperrvertrag beigetreten sind.


    (5) Gemeinsame solidarische Aktionen bei Aggressionen von außen und untereinander.


    (6) Erleichterungen bei der Abfertigung an den Grenzen untereinander und Aufstellung einer internationalen Polizei.


    (7) Hilfe bei konsularischen Belangen im Ausland.


    (8) Schaffung einer in allen Mitgliedstaaten gültigen gemeinsamen Zweit-Währung.


    (9) Erstellung einer gemeinsamen zusätzlichen Staatsbürgerschaft für jeden Bürger der Mitgliedstaaten, die das Reisen außerhalb und innerhalb des Territoriums der Gemeinschaft erleichtern soll.


    (10) Freie Wahl des Wohnsitzes und der Arbeitsstelle innerhalb der Gemeinschaft.




    Artikel 2 [Der Gemeinschaftsrat]



    (1) Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter. Jedes Mitglied hat eine Stimme.


    (2) Der Vorsitz wechselt in alphabetischer Reihenfolge der Mitgliedsnationen alle zwei Monate.


    (3) Der Gemeinschaftsrat kann einstimmig für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse fassen, die von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden müssen.


    (4) Der Gemeinschaftsrat hat in den Bereichen Äußeres, Finanzen, Wirtschaft, Zoll, Justiz, Migration, Verkehr, und Verteidigung Entscheidungskompetenzen. Der Gemeinschaftsrat kann einstimmig für einzelne dieser Bereiche andere Mehrheiten als die einstimmige für ausreichend bestimmen.


    (5) Maßnahmen des Gemeinschaftsrates, die das Wesen oder die Struktur eines Mitgliedes erheblich verändern würden, sind nicht statthaft.




    Artikel 3 [Der Hohe Außenkomissar]



    (1) Die Mitglieder streben eine gemeinsam koordinierte Außenpolitik an.


    (2) Der Gemeinschaftsrat ernennt hierfür einstimmig einen Hohen Außenkomissar der Gemeinschaft.


    (3) Der Hohe Außenkomissar erarbeitet gemeinsame außenpolitische Richtlinien, die die einstimmige Bestätigung des Gemeinschaftsrates bedürfen.




    Artikel 4 [Der Hohe Justizkomissar]



    (1) Die Mitglieder harmonisieren ihr Rechtssystem und kooperieren bei polizeilichen Angelegenheiten.


    (2) Der Gemeinschaftsrat ernennt hierfür einstimmig einen Hohen Justizkomissar der Gemeinschaft.


    (3) Der Hohe Justizkomissar erarbeitet gemeinsame Rechtsvorschriften, gemeinsame Strategien zur Verbrechensbekämpfung und polizeiliche Richtlinien, die die einstimmige Bestätigung des Gemeinschaftsrates bedürfen.




    Artikel 5 [Aufnahme neuer Mitglieder]



    (1) Jeder Staat der virtuellen südlichen Hemisphäre, der sich zu diesem Vertrag bekennt und ihn zu seinem nationalen Recht macht, kann die Mitgliedschaft beantragen. Der Antragsteller muß freundschaftliche Beziehungen zu allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterhalten und die Lex Unitas ratifiziert haben.


    (2) Der einstimmigen Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch den Gemeinschaftsrat folgt eine zweimonatige Bewährungsfrist, auf die eine erneute einstimmige Abstimmung des Gemeinschaftsrates über die anschließende Vollmitgliedschaft erfolgt.


    (3) Während der Bewährungsfrist entsendet der Antragsteller einen beobachtenden Gast in den Gemeinschaftsrat.




    Artikel 6 [Gründungsmitglieder]



    (1) Die Gründungsmitglieder der Gemeinschaft sind


    die Abhängige Republik Bilbeltreuer Kommunisten Kaputistan


    die Freie Republik Tir Na nÒg


    die Republik Albernia


    die Volksrepublik Wolfenstein



    (2) Ihre Vollmitgliedschaft beginnt mit der nationalen Ratifizierung dieses Vertrages.




    Zusatzprotokoll I [Vertreter im Gemeinschaftsrat]



    (1) Die Abhängige Republik Bilbeltreuer Kommunisten Kaputistan entsendet ihren Generalpräsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.


    (2) Die Freie Republik Tir Na nÒg entsendet ihren Großrat oder eine von diesem beauftragte Person.


    (3) Die Republik Albernia entsendet ihren Ministerpräsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.


    (4) Die Volksrepublik Wolfenstein entsen

    det ihren Präsidenten oder eine von diesem beauftragte Person.


    Unterzeichnet mit diesen Staaten (nie umgesetzt)
    Freie Republik Tir nA nÒg
    Republik Albernia
    Abhängige Republik Bibeltreuer Kommunsiten Kaputistan
    Volksrepublik Wolfenstein


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: