Friedensvertrag Tir - Transien

    Friedensvertrag Tir - Transien

    Friedensvertrag Tir - Transien

    Artikel 1 - Ziel

    Dieser Vertrag dient zur Sicherung des Friedens und der
    freundschaftlichen Beziehungen zwischen den
    unterzeichnenden Staaten. Diese erkennen einander als
    souveräne Staaten an und verpflichten sich keine
    militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw.
    durchzuführen, solange dieser Vertrag besteht.

    Artikel 2 - Zusammenarbeit

    Die Unterzeichnerstaaten streben eine friedliche und
    kooperative Zusammenarbeit an.

    Artikel 3 - Botschaften

    Die Unterzeichnerstaaten ermöglichen die Einrichtung
    von Botschaften. Botschaftsgelände ist Eigentum des
    vertretenen Staates und zählt zum Staatsgebiet. Es gilt
    das jeweilige Landesrecht. Botschafter dürfen nicht bei
    der Arbeit behindert und während der Laufzeit dieses
    Vertrages nicht ausgewiesen werden.

    Artikel 4 - Geheimdienstliche Tätigkeiten

    Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten
    oder ähnlichen Organisationen auf dem Territorium eines
    anderen Unterzeichnerstaates solange nicht dafür
    gesorgt ist, das jede Person, egal welcher
    Staatsangehörigkeit, die Möglichkeit hat, sich über die
    Ergebnisse und den Stand der Tätigkeiten zu informieren.
    Außerdem muß dafür gesorgt werden, daß die beteiligten
    Staaten, zuvor über alle Aktivitäten informiert werden.
    Alles was über "informierente" Tätigkeiten hinaus geht
    ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung, erlischt der
    gesamte Vertrag.

    Artikel 5 - Unterstützungspflicht

    Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich hiermit nicht
    zu einer Unterstützung eines anderen Unterzeichners im
    Konflikt mit Drittstaaten.

    Artikel 6 - Konfliktregelung

    Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf
    friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter
    Vermittlung von Drittstaaten oder der "United Virtual
    Nations Organisation" geregelt.

    Artikel 7 - Einstufung der Beziehungen

    Die Unterzeichnerstaaten stufen Ihre diplomatischen
    Beziehungen mindestens als "neutral" oder dem
    sinnverwandt ein.

    Artikel 8 - Visumpflicht

    Bewohner der Unterzeichnerstaaten können sich ohne
    Visum innerhalb der anderen Unterzeichnerstaaten
    bewegen. Personenkontrollen durch Staatsorgane sind
    zulässig.

    Artikel 9 - Kündigung des Vertrages

    Dieser Vertrag kann nur einseitig gekündigt werden,
    wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund ist
    durch einen Vermittler nach Artikel 6 zu bestätigen Eine
    Kündigung ist ansonsten nur im gegenseitigen
    Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

    Artikel 10 - Laufzeit

    Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.


    Für das Königreich Tran-Sien:
    7.05.2003
    Diego (Aussenminister von Tran-Sien)

    Für die freie Republik von Tir Na nÒg:
    7.05.2003
    PoF (Obervolksrat und Volksrat für Äußeres)


    Clan Vater des Clans der Siddha, Präsident der SG Dynamo Más é Thoil, Träger des "Großen Väterchen Abraham-Uisge Beatha-Verdienstkreuz vom Fass" in der Stufe "Blended" und des "Verdienstorden der Kirche des freien Weges". Stärkster Mann der Welt - Olympiasieger im Gewichtheben bei den Olympischen Spielen 2004. Erster und einziger nògelischer Meister der Internationalen Oberliga. Meister und Pokalsieger 2017.
    :rstern: "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an sie zu verändern." (Karl Marx) :faust: